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Informationen zur niederländischen Sprache und Kultur



Stand der Bearbeitung: 7.2.2004

Abkürzungen in der niederländischen Sprache bei Steuern und Sozialsystem




Abkürzungen in der niederländischen Sprache
bei Steuern
beim Sozialsystem




Abkürzungen in der niederländischen Sprache, berichtet von P. Hobma, Niederlande

Diesmal möchte ich ein bißchen den Urwaldführer spielen.

Holland kennt nämlich einen richtigen Dschungel, nicht voller Bäume oder Giftschlangen, sondern voller Abkürzungen, Gezetze und Regelungen. Vielleicht können Sie es mit der Lage bei Ihnen in Deutschland vergleichen.

Zunächst: einige Steuern

IB= Inkomstenbelasting = Einkommenssteuer.

LB oder LH = Loonbelasting, Loonheffing = Lohnsteuer.

OB oder BTW= Omzetbelasting, Belasting toegevoegde waarde = Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer.

Successierecht = Erbschaftssteuer

OZB = Onroerende Zaak Belasting = Immobiliensteuer. (Anders als die vorigen, nicht vom Finanzministerium, sondern von den Gemeinden erhoben. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle, soll aber in Kürze z.T. abgeschafft werden. Die I B steigt etwas, und die Gemeinden bekommen etwas mehr Staatssubvention (die Subvention = de subsidie).



Dann: einige Sozialversicherungen. Die sind ganz anders als in Deutschland.

AOW = Algemene Ouderdomswet = Staatspension für alle Einwohner der Niederlande die 65 Jahre oder älter sind. Der Beitrag ist ein Teil der I B. Darum ist die I B für "65-plussers" auch dementsprechend niedriger. Die Rente ist für eine Alleinstehende / einen Alleinstehenden - soweit ich weiß - etwa 800 Euro brutto, muß aber versteuert werden. Ohne eine Zusatzrente von z.B. einem ehemaligen Arbeitgeber ist das zu wenig. Zum Glück sind Rentenbeiträge (pensioenpremies), die vom Gehalt abgezogen (op het salaris ingehouden) werden, steuerlich absetzbar (fiscaal aftrekbaar). Die Zusatzrente ist zu versteuerndes Einkommen (fiscaal belast inkomen).

AWW, ANW: Algemene Weduwen en Wezenwet; Algemene Nabestaandenwet. Mit dem AOW vergleichbar, aber für sonst mittellose Witwen und Waisen. Der Beitrag ist ebenfalls Teil der Einkommenssteuer.

Das AOW und AWW wurden um 1948 von einem der größten Politiker der niederländischen Geschichte durch das Parlament (het parlement) gebracht: Dr. Willem Drees, Sozialdemokrat, eine große Persönlichkeit aus der Zeit, wo bei Versammlungen der sozialdemokratischen Partij van de Arbeid, PvdA, noch die Internationale gesungen wurde. Auch die politisch Rechten, z.B. die rechtsliberale VVD (= Volkspartij voor Vrijheid en Democratie) schätzten ihn. Er starb im Alter von 101 Jahren.

ZFW= Ziekenfondswet= Krankenkassengesetz. Jeder mit einem Monatsgehalt von unter etwa 2700 Euro ist pflichtversichert (verplicht verzekerd). Der Beitrag ist etwa 8% des Bruttolohns (1.25% werden einbehalten, die restlichen 6.75% hat der Arbeitgeber zu zahlen).

Steuerlich (fiscaal) wird der Beitrag (de premie) ganz sonderbar behandelt. Der Arbeitnehmer muß zunächst den vom Arbeitgeber bezahlten Beitrag versteuern, kann dann aber, unter Abzug eines sogenannten Schwellenbetrags (drempel), einem nicht absetzbaren Prozentsatz (percentage) des Einkommens, die ganzen 8% wieder als Krankheitskosten steuerlich absetzen!

Aus der Krankenkasse werden Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, notwendige Eingriffe usw. ersetzt (vergoed). Jeder hat jedoch außerdem noch eine feste, nicht vom Einkommen abhängige Monatsprämie (nominale premie) zu zahlen. Dazu kann man sich noch eine Zusatzversicherung abschließen für z.B. den Zahnarzt, alternative Behandlungsweisen, den Physiotherapeuten (= fysiotherapeut; in Flandern: de kinesist). Die Kosten einer Brille werden zum Teil ersetzt (worden vergoed; zijn gedekt): meistens etwa 3/4 des Preises der Gläser zuzüglich etwa 20-50 Euro für die Fassung (het montuur).

Im Übrigen: seit einigen Jahren ist die Krankenkasse ein freier Markt. Jede Krankenversicherung oder Ortskrankenkasse kann frei Produkte im ganzen Land anbieten. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens können bestimmte Leistungen angeboten werden, solange nur die vorgeschriebenen Mindestleistung geboten wird. Dafür bekommen die Krankenkassen Geld von einer Behörde, die ich im 2. Teil beschreiben werde.....



Urwaldführung, Teil 2

Auch Kleinunternehmer (kleine zelfstandigen) sind "verplicht verzekerd" und zahlen Krankenkassenbeiträge. Diese werden nicht vom Lohn abgezogen, denn ein Unternehmer hat ja keinen Lohn, sondern Gewinn; sie bekommen vom Finanzamt ( de belastingdienst) eine Rechnung.

Rechnungen vom Finanzamt für zu zahlende (oder zurückzuzahlende) Steuern heißen auf niederländisch "aanslagen".

"De aanslag" = auch: das Attentat. Die Witze darüber, was Räuber und Terroristen mit dem Finanzamt gemein haben, Anschläge auf die Bürger etwa, sind zahllos.

WAO = Wet op de arbeidsongeschiktheid = Arbeitsunfähigkeitsgesetz. Es regelt die Rente, die man bekommt, wenn man länger als 1 Jahr durch z.B. Krankheit, Überspannung durch Stress, einen Unfall (während der Arbeit oder privat) nicht arbeiten kann. Der Beitrag, der vom Arbeitgeber bezahlt werden muß, ist etwa (das hängt vom Betriebszweig ab und von der Anzahl der arbeitsunfähigen Arbeitnehmer beim einzelnen Arbeitgeber) 5-9% des Lohns. Wenn der Lohn höher als etwa 160 Euro pro Tag ist, wird der Beitrag von 160 Euro/Tag erhoben.

Früher war WAO eine "Kippe" für Arbeitgeber, in die sie zu alte oder zu langsame Arbeitnehmer schickten. Die Leute wurden krankgeschrieben, bekamen 1 Jahr Krankengeld - für die ersten 12 Monate Krankheit muß der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen; dieses Risiko ist privat versicherbar; ab 2004 braucht der Arbeitgeber nur noch 70% weiterzuzahlen, aber in den meisten CAO's (Tarifverträgen) sind die vollen 100% vereinbart - und dann die WAO-Rente bis zur Pensionierung mit 65 Jahren. Diese Rente betrug oft 70-100% des letzten Lohnes.

Dadurch wurde das WAO unfinanzierbar. Es kamen rigorose Sparmaßnahmen. Jetzt dauert die WAO-Rente nur noch 1-5 Jahre und fällt allmählich zurück auf 70% des Mindestlohns.

Der gesetzliche Mindestlohn (het WML, wettelijk minimumloon), liegt jetzt bei 1265 Euro brutto monatlich für alle 23-bis einschließlich 64jährige (bis einschl. = t/m = tot en met). Für Jugendliche ist er niedriger: z.B. (bijv.= bijvoorbeeld) für einen 18jährigen 576 Euro im Monat.

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf 7,5 bis 8% Urlaubsgeld (vakantietoeslag). Bei den Sozialrenten ist er 7,5%, bei Lohn oder Gehalt ist er fast immer 8%. 8% Des Lohns für die letzten 12 Monate, also fast ein extra Monatslohn! Die Steuer ist aber höher, so daß man netto weniger übrig behält.

Der "vakantietoeslag" wird meistens zusammen mit dem Lohn/Gehalt im Mai oder Juni ausgezahlt.

Manche Glückspilze mit einem Job bekommen noch ein Weihnachtsgeld (kerstgratificatie) von maximal einem Monatslohn (er heißt dann: 13e maand = 13.Monatsgehalt); durch die Sparpolitik ist das jedoch nur noch Ausnahme statt (wie vor 25 Jahren) die Regel. Ein Anrecht auf so eine "gratificatie" gibt es nicht mehr.

Die letzte Sozialabgabe, mit der Arbeitnehmer und -geber zu tun haben, ist das WW.

WW= Werkloosheidswet = Arbeitslosigkeitsgesetz.

Der Beitrag beträgt etwa 7,5% des Lohnes zwischen 58-160 Euro/Tag. Das heißt, daß die ersten 58 Euro/Tag beitragsfrei sind. So ein beitragsfreier Erstsatz heißt auf französisch und niederländisch "de franchise". Etwa 5,8% werden vom Bruttolohn abgezogen, die restlichen 1,5-2% zahlt der Arbeitgeber. Man bekommt nur WW-uitkering = Arbeitslosenrente, wenn die Arbeitslosigkeit dem Arbeitslosen nicht vorgeworfen werden kann (onverwijtbaar werkloos). Wer z.B. wegen der Mißhandlung eines Kollegen fristlos entlassen (= op staande voet ontslagen) wurde, bekommt kein WW! Wer WW-uitkering erhält, wird streng kontrolliert: er muß sich regelmäßig bewerben um (= solliciteren naar) offene Stellen (= vacatures), muß manchmal eine Umschulung mitmachen (wenn sein Beruf veraltet ist) usw. Höhe und Dauer des WW sind mit dem WAO vergleichbar. Bauarbeiter, die z.B. durch Frost vorübergehend nicht arbeiten können (vorstverlet), bekommen den Lohn zu 100% weiter gezahlt. Der Arbeitgeber erhält dann für die "onwerkbare dagen" eine WW-Rente!

Die Beiträge und Auszahlungen von WAO, ZFW und WW werden von Sonderbehörden verwaltet. Von diesen "bedrijfsverenigingen" gab es früher eine pro Betriebszweig (bedrijfstak). Diese erhoben auch noch Betriebspensionsbeiträge und weitere zusätzliche Beiträge, die in der CAO (dem Tarifvertrag) vereinbart wurden. Viele sind jedoch zu einigen UVI's (uitvoeringsinstellingen sociale verzekeringen = Ausführungsantalten Sozialversicherungen) zusammengeschmolzen. Die wichtigste heißt GAK = Gemeenschappelijk Administratiekantoor (Gemeinschaftliches Verwaltungsbüro).

Wer keinen Job und kein Recht auf eine Rente hat, kann bei der Gemeinde "bijstand" = uitkering (Algemene Bijstandswet, ABW) beantragen. Bijstand = Unterstützung, Sozialhilfe. Es sind etwa 70% des Mindestlohnes. Wie bei dem WW muss man an strenge Regeln beachten. In der Zukunft wird es möglich, daß, wer so eine "bijstandsuitkering" bekommt, verpflichtet ist, gemeinnützige Arbeit zu leisten, z.B. Straßen kehren, Grünanlagen unkrautfrei halten, der Polizei helfen oder öffentliche Gebäude reinigen. Die Gemeinden bekommen dafür von der Landesregierung einen gewissen Spielraum.

Das AWBZ = Algemene wet Bijzondere Ziektekosten = Generalgesetz Sonderkrankheitskosten wird wiederum aus der Einkommenssteuer (IB) finanziert.

Daraus werden die Kosten für längeren Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Anstalt für geistig oder körperlich Behinderte oder im Alten- oder Pflegeheim bezahlt. Auch Kosten für Hilfsmittel wie Rollstühle, Herzschrittmacher, Invalidenfahrzeuge usw. werden z.T daraus bestritten.

Wer nicht arm ist, muß jedoch einen (immer höheren) Eigenbeitrag (eigen bijdrage) leisten.

Für die Versorgung zuhause (thuiszorg), die immer populärer wird, da vor allem ältere Leute lieber nicht in ein Heim ziehen wollen, gibt es, sehr, sehr komplizierte neue Sonderregelungen.

Diese, sowie den Rest unseres Sozialsystems, erspare ich Ihnen lieber.

Ich verlasse jetzt den Dschungel der Abkürzungen, wünsche Ihnen, daß Sie bei enem Aufenthalt in Holland nicht damit zu tun bekommen, und grüße Sie herzlichst!

P. Hobma

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