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Kummer mit der Telefonrechnung


Tips


Stand der Bearbeitung: 2.8.2004

Illegale Dialer
Fehlerhafte Telefonrechnungen
Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde mit Telefonnummer
Vollständige Anschrift der Regulierungsbehörde
Vollständige Anschrift der Verbraucherzentrale Berlin
Allgemeine Fragen zur Telefonrechnung
Schutz gegen Nepp mit teuren Telefonnummern

Telekombrief: Wichtige Mitteilung zu Ihrem T-DSL-Vertrag!

Inverssuche in Deutschland
Auszug aus dem Schreiben der Telekom zur Juli-Rechnung 2004




Quelle:
Dennis Kremer: Abzocke im Dreierpack. Ob Telefon, Handy oder Internet: Die Tricks der Anbieter - und was sich dagegen tun läßt. Der Tagesspiegel Nr. 18410 vom Sonnabend, 6.3.2004, S. 25

...
... Aber er hatte sich beim Surfen im Internet unbemerkt eines der hinterhältigsten Programme der Netzwelt heruntergeladen - einen illegalen Dialer.
... Zum Betrug kommt es dann, wenn der Dialer sich vom Kunden unbemerkt und somit ohne dessen Zustimmung auf dem Computer installiert und einen im Verhältnis zur Leistung völlig überzogenen Preis berechnet.
... Am Freitag entschied jedoch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, daß Telefonkunden für diese heimlch entstandenen Verbindungen nicht zahlen müssen. Das Argument der Richter: Netzbetreiber, die Rechnungen für Dialer-Firmen einziehen, haben ein eigenes wirtschaftliches Interesse an diesen Diensten, weil sie daran mitverdienen. Deshalb sei es angemessen, daß sie das Mißbrauchsrisiko auch tragen.
Inzwischen dürfen Dialer nur noch über Rufnummern, beginnend mit 0900-9, angeboten werden. Andere Nummern - wie etwa die 0190er-Rufnummern - dürfen die Anbieter seit Dezember 2003 nicht mehr für Dialer nutzen. Zudem muß jeder Dialer bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert sein. Zurzeit sind dies rund 480.000 Einwählprogramme. Dienste von Dialern, die nicht registriert sind, muß der Kunde auch nicht be4zahlen. Und pro Minute dürfen die Betreiber nur noch maximal zwei Euro verlangen.

Schwarze Schafe gibt es immer noch

... Der häufigste Trick der Abzocker: Sie locken den Surfer zum Beispiel mit kostenlosen SMS. Die erhält aber nur, wer sich ein bestimmtes Programm herunterlädt - schon ist der Dialer installiert...
... Wer Nachrichten wie "Sie haben gewonnen" erhält oder unter "entgangene Anrufe" unbekannte Nummern findet, sollte auf der Hut sein - auch hier sind Betrüger am Werk. Der Rückruf kann in manchen Fällen fünf Euro pro Minute kosten - und zurückholen läßt sich das Geld nicht mehr.
Bei fehlerhaften Telefonrechnungen - zu denen auch die Kosten für illegale Dialer oder falsch abgerechnete Call-by-Call-Verbindungen zählen - sieht das andersa aus. Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen rät: "Wenn Dienste auf der Rechnung stehen, die der Verbraucher nicht genutzt hat, darf er die Zahlung verweigern." Das heißt: Zunächst den strittigen Betrag inklusive Mehrwertsteuer nicht überweisen, zugleich beim Netzanbieter (meist die Telekom) schriftlich Widerspruch einlegen und einen Einzelverbindungsnachweis anfrdern. Sollte de Telekom weiterhin auf Zahlung bestehen, hat der Kunde das Recht, eine "technische Überprüfung zu verlangen. Er erhält Einsicht in alle technischen Daten, die über seinen Anschluß übertragen wurden. "Die verstehen allerdings nur Profis," sagt Elbrecht. "Die Verbraucher haben zwar mehr Rechte als früher, aber die reichen noch lange nicht aus."
Denn immer noch muß der Kunde beweisen, daß die Dienstanbieter einen Fehler gemacht haben. Und auf einen Prozeß wollen es die wenigsten ankommen lassen. Wer einen Streit vor Gericht vermeiden will, kann die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde in Anspruch (Telefon: 030 / 22 480-500 oder 01805 / 10 1000) nehmen. Zum Preis von 25 Euro kann der Kunde auf diesem Weg versuchen, sich mit dem Dienstanbieter zu einigen.
...




Quelle:
vis: ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN. Hier finden Sie Rat. Der Tagesspiegel Nr. 18554 vom Montag, 2.8.2004, S. 17

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post:
Anschrift:
Verbraucherservice der Regulierungsbehörde
Postfach 80 01
53105 Bonn
Hotline:
030 / 22 480 500 oder 01805 / 10 10 00 (12 Cent pro Minute)
Bei Fragen zu Dialern:
0291/ 99 55 206 oder 01805 / 34 25 37 (12 Cent pro Minute)
E-Maill: mail@poststelle@regtp.de

Vollständige Anschrift der Verbraucherzentrale Berlin
Bayreuter Straße 40
10787 Berlin
Telefonische Rechtsberatung:
0190 / 88 77 10 (1,86 Euro pro Minute)
Fax: 030 / 211 72 01
E-Mail: mail@verbraucherzentrale-berlin.de

Allgemeine Fragen zur Telefonrechnung:
Diese Fragen sollten Sie an Ihre zuständige Niederlassung stellen.
Adresse, Telefon- und Faxnummer finden Sie auf Ihrer monatlichen Rechnung. Auf dieser steht auch Ihre Kundennummer und Ihr Buchungskonto.
Der Anruf bei der Rechnungs-Hotline der Telekom ist kostenlos.





Schutz gegen Nepp mit teuren Telefonnummern
Quelle:
AP: Besserer Schutz gegen Nepp mit teuren Telefonnummern. Der Tagesspiegel Nr. 18551 vom Freitag, 30.7.2004, S. 16
... ab dem 1. August (2004) auch im Mobilfunknetz die Preisansagepflicht für die Anwahl von 0190er und 0900er Rufnummern... im Festnetz schon seit rund einem Jahr eingeführt... Damit seien die im vergangenen Jahr beschlossenen Regelungen des Mißbrauchbekämpfungsgesetzes nun vollständig in Kraft getreten.
Die Ansage bei 0190er und 0900er Rufnummern muß ... kostenlos sein und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflicht erfolgt sein.

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Telekombrief: Wichtige Mitteilung zu Ihrem T-DSL-Vertrag!

In der Anpreisung für einen besonders schnellen DSL-Zugang zu günstigen Konditionen kommt unerwartet die Anküdigung der Vertragsumstellung aller langsameren DSL-Zugänge auf schnelle mit der entsprechenden Preiserhöhung zum 1.1.2004

...

... Wechseln Sie jetzt auf das neue T-DSL 2000 und sichern Sie sich mehr Leistung.... die zweieinhalbfache Geschwindigkeit... statt 19,99 Euro zahlen Sie dann nur 16,99 Euro... sparen Sie bei Internet-Beauftragung...Wechselentgelt in Höhe von 49,95 Euro3...

www.t-com.de/tisdn2000... Kundennummer xxxxxxxxxx... Vorwahl und Rufnummer 030/xxxxxxxxx. Fertig.

... ... ...




... ... ...
Rückseite:

...

Das überliest man leicht, sollte man aber nicht tun:
Wenn Sie mit der automatischen Umstellung sowie mit der Preisänderung zum 1.1.2005 nicht einverstanden sind, können Sie diesen Änderungen schriftlich widersprechen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang dieser Mitteilung bei der Deutschen Telekom AG, T-Com eingegangen sein. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie ihnen nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widersprechen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die T-Com alle Verträge einheitlich nur zu den neuen Konditionen fortsetzen kann.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu T-DSL finden Sie unter www.t-com.de/agb

Mit freundlichen Grüßen



Ihre T-Com



PS: Steigen Sie jetzt auf T-DSL 2000 um und surfen Sie mit zweieinhalbfacher T-DSL Downstream-Geschwindigkeit!



1Bitte vergewissern Sie sich bei Ihrem Service-Provider, ob eine Umstellung der Geschwindigkeit Auswirkungen auf Ihren Online-Tarif hat.

2Der erhobene Differenzbetrag von 18,-Euro (6 Monate à 3,- Euro) wird Ihnen auf einer der nächsten Telefonrechnungen gutgeschrieben.

3Das erhobene Wechselentgelt von 49,95 Euro wird Ihnen auf einer der nächsten Telefonrechnungen gutgeschrieben.

Diese Seite ist Teil der Informationen zu Der im Werbeschreiben der Telekom versteckten DSL-Tarifänderung zum 1.1.2005 widersprechen

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Inverssuche in Deutschland

Quelle:
Corinna Visser: Verbraucherschützer warnen vor Adressenspionage. Künftig können ganz legal zu jeder Telefonnummer der Name und die Adresse des Anrufers erfragt werden - doch der Kunde kann widersprechen. Der Tagesspiegel Nr. 18533 vom Montag, 12.7.2004, S. 15

... Brandenburgs Datenschutzbeauftragter Alexander Dix: "Telefonnummern werden zu Personenkennzeichen..."...
... In etwa 50 Prozent der Fälle, schätzen Experten, stimmt die Zuordnung der Rufnummer zu einem Wohngebiet noch, auch wenn man inzwixhen die Nummer beim Umzug mitnehmen kann.
Großes Interesse an der neuen Möglichkeit haben auch die Dienstleister, die die Auskunft geben...
Voraussetzung ist jedoch, daß die Rufnummer übertragen wird, und der Kunde seine Einwilligung zur Inverssuche gegeben hat. Beidem jedoch kann der Kunde bei seiner Telefongesellschaft widersprechen. DArauf weist die Deutsche Telekom seit Beginn dieses Monats in ihren Telefonrechnungen hin. Auch wer im Telefonbuch eingetragen ist oder zugestimmt hat, daß seine Nummer bei der Auskunft und in elektronischen Verzeichnissen erfragt werden kann, kann der Inverssuche widersprechen.
"Wir hätten uns gewüscht, daß diese Mitteilung separat verschickt wird," sagt Michael Bobrowski vom Bundesverband der Verbraucherzentralen... Denn bei dem vielen Kleingedruckten in der Telefonrechnung könne man den Hinweis leicht übersehen.
Den Widerspruch kann man schriftlich oder per Fax kundtun. Am einfachsten ist es, eine von der Telekom speziell eingerichtete Nummer anzurufen (01375 / 10 33 00, 12 Cent je Verbindung). Der Anschluß, von dem aus angerufen wird, wird dann automatisch gesperrt. Wer seinen Anschluß bei einer anderen Telefongesellschaft hat, muß dort widersprechen. Den Widerspruch kann der Kunde jederzeit einlegen... Telegate hat dafür noch keinen (Einführungs-)Termin genannt. Die Telekom will den Service fühestens Anfang September anbieten.

Auszug aus dem Schreiben der Telekom zur Juli-Rechnung 2004
Der wichtige Hinweis befindet sich unter der fetten Überschirft zum Kleingedruckten zur Rechnung:
Ihre detaillierte Rechnung für Juli 2004
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz darf die sogenannte Inverssuche in Deutschland als zusätzliche Dienstleistung angeboten werden. Das bedeutet für Sie, daß
Ihr Name und Ihre Anschrift
von Anbietern für Auskunftsdienste jedem Dritten mitgeteilt werden dürfen, der nur Ihre Rufnummer nennt.
Selbstverständlich wird die Auskunft nur über die von Ihnen in Teilnehmerverzeichnissen veröffentlichten Daten erteilt.

Falls Sie Ihre Daten für die Inverssuche nicht freigeben möchten, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieses Schreibens widersprechen. Wir registrieren Ihren Widerspruch automatisch, wenn Sie von dem Anschluß mit der Rufnummer, die Sie für die Inverssuche sperren lassen möchten, unter 01375 / 10 33 00 (0,12 Euro/je Verbindung) anrufen. Bitte beachten Sie dabei, daß - sofern Sie uns von einem T-ISDN-Anschluß anrufen - automatisch alle Ihre Rufnummern dieses Anschlusses für die Inverssuche gesperrt werden. Sie können Ihren Widerspruch aber auch per Brief oder Telefax an obene genannte Adresse (keine zu finden) richten. Selbstverständlich können Sie der Inverssuche auch nach Ablauf der oben genannten Frist jederzeit widersprechen.

...

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