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Scheckkartensperrung / Kreditkartensperrung Simkartensperrung / Telefonkartensperrung Kummer mit der Telefonrechnung Notruf bei Unfällen
Verlust der Ausweisdokumente Computer- oder Handy-Hotlines Garantie und Gewährleistung Anhang

Scheckkartensperrung / Kreditkartensperrung


Wichtige Telefonnummern


Stand der Bearbeitung: 15.2.2009

Anfangs-Quelle: Der Tagesspiegel Nr. 17102 vom 6. Juli 2000, S. 24 und Nr. 17843 vom 4.August 2002, S. R2.

Unbedingt vorbereiten:
Die Kontonummer und den Namen des Kreditinstituts, am besten auch die Bankleitzahl und die ec-Kartennummer.
Nirgends!
darf die Geheimnummer auftauchen!!! (Nur im Gedächtnis!!!)

Kartenanbieter Telefonnummer Link zu den entsprechenden SOS-Seiten
Zentraler Sperrannahmedienst für ec-Karten (Euroscheck-Karten), Sparkassenkarten, Maestro-Karten, BankCards
laut Auskunft der Banken und Sparkassen (ZKA) in München rund um die Uhr erreichbar
kostenpflichtig: 01805 / 021 021 oder 069 / 74 09 87
Außerhalb Deutschlands:
00 49 / 1805-021 021

kostenfrei: 116 116
 
ADAC-Kreditkarte 030 / 24 55 55 22  
American Express / AmEx 069 / 97 97-0 oder
069/ 97 97 77 77 oder
069 / 97 97 1000 oder
069 / 75 76 4000 oder
069 / 75 76 1000
Außerhalb Deutschlands:
0049 / 69 / 97 97-0
http://www10.americanexpress.com/sif/cda/page/0,1641,10853,00.asp?germany_nav=newhomepage
Barclays 040 / 89 09 98 77  
Diners Club In Deutschland:
0185 / 33 66 95 oder
0180 / 234 54 54 (zentrale Rufnummer)oder
05921 / 86 12 34 oder
069 / 661 661 23 oder
069 / 661 661 33 oder
069 / 26 03 50
Außerhalb Deutschlands:
0049 / 1805-33 66 95
+49 69 66166-123
http://www.dinersclub.com/travelinfo.cfm
ec-Karte 0180 / 5 021 021 (0,12 Euro/Minute)  
Eurocard / Mastercard* 0800 - 819 10 40 oder
069 / 79 33 19 10, 069 / 79 33 19 50 oder
069 / 66 57 13 33 bzw. 069 / 79 33 19 10
Außerhalb Deutschlands:
00131 / 42 75 66 90
Notfallrufnummer für USA und Kanada:
1 / 80 02 47 46 23
http://www.mastercard.de/template-1.php3?kat=2&kap=2&thema=0&sub1=0&sub2=0
GZS-Notfallservice 069 / 79 33 19 10  
Pluscard 0681 / 93 76 45 99  
Postbank ec-Karte 0180 / 304 05 00  
Postbank VISA 069 / 66 5713 33  
SparCard 0180 / 304 05 00  
Visa* Weltweit:
0130 / 81 49 10 (internationaler Sprachcomputer)
In Deutschland:
0800 / 81 49 100 oder 069 / 79 33 19 10
im Ausland kostenloses R-Gespräch anmelden:
001 410 581 38 36
http://www.visa.de/service/sos.htm
Visa (Citibank) 05921 / 86 17 17 oder
05921 / 86 1000 oder
069 / 26 03 58
 
*Notieren sie auch die Sperrannahmenummer Ihres Kartenherausgebers. Sie haben oft ein umfassendes Hilfsangebot.

Quelle: AP: Einheitliche Notrufnummer für EC- und Kreditkarten. Der Tagesspiegel Nr. 18533, 12.7.2004, S. 28
Im Kampf gegen den EC- und Kreditkartendiebstahl will Deutschland als erster europäischer Staat eine kostenlose und europaweit erreichbare Notrufnummer einrichten.
Schon bald sollten die Verbraucher unter
116 116
alle Arten von Plastikgeld sperren lassen können, berichtet "Focus"...

Quelle: Alexander Visser: Notruf bei Kreditkartenklau geplant. Die Finanzierung der neuen zentralen Servicestelle ist aber noch offen. Der Tagesspiegel Nr. 18534, 13.7.2004, S. 15
... ... ...
... Das geplante Callcenter wäre rund um die Uhr erreichbar und würde die Anrufer schnell an seine Kreditkartenfirmen oder die Sperrannahme der EC- und Maestro-Karten vermitteln.
...
... Sehr schnell wird die neue Nummer nicht kommen...

dpa: Neue Nummer für Kartensperre. Der Tagesspiegel Nr. 18747, 14.2.2005, S. 17
Ab Juli (2005)... neuen Sperr-Notruf...
Gratis-Inlandsnummer:116 116
Auslandsnummer: 0049 / 116 116
Wer die Zentralnummer gewählt hat, wird an seinen jeweils zuständigen Anbieter weitervermittelt.

Quelle: Felix Serrao: Karten-Notruf startet ohne Privatbanken. Der Tagesspiegel Nr. 18879, 30.6.2005, S. 21
...
Sprecher der Deutschen Bank, Dresdner, Commerzbank und Hypo-Vereinsbank sagten dem Tagesspiegel, daß ihre Häuser abwarten wollen...
... ab 1. Juli (2005) mit dabei sind ... die Sparkassen, American Express sowie Volks- und Raiffeisenbanken- letztere zu Beginn nur mit ihren Debit-Karten (früher "ec").Die Kreditkarten sollen aber "in Kürze" folgen...
Im Inland ist die 116 116 kostenlos, im Ausland fallen über die Vorwahl 0049 landesabhängige Gebühren an.
Betrieben wird der Notruf von der Frankfurter "Sperr-Notruf GmbH". Zwei Call-Center, in Wilhelmshaven und Magdeburg, stellen Anrufer zu den eigentlichen Sperrdiensten der Kartenausgeber durch. Sind mehrere Karten weg, dann verbinden die Mitarbeiter nacheinander mit den jeweiligen Diensten.

Quelle: sia (HB): Neuer Betreiber für den Karten-Notruf. Der Tagesspiegel Nr. 19086, 9.1.2006, S. 16
... Die zum genossenschaftlichen Finanzverbund gehörende Servodata GmbH hat zum Jahreswechsel den Betrieb des Sperr-Dienstes übernommen. Beim neuen Betreiber werden die Anrufe aus Kostengründen nicht mehr persönlich von Mitarbeitern der Call-Center entgegengenommen. Stattdessen meldet sich ein Sprachcomputer, der die Anrufer durch ein Options-Menü führt.



Wann die Banken haften:
Sebastian Wolff: Die Banken haften. Berliner Zeitung Nr. 223, 23.9.2004, S. 16
Bei Kunden, deren Konten als Folge von Geldautomaten-Manipulation geplündert werden: Die Haftung übernimmt die Kreditwirtschaft. Sie begleicht dei Schäden über einen Fonds, der durch eine von allen Instituten zu leistende Umlage finanziert wird.
Auch wer nach Jahren eine durch Manipulation unberechtigte Abbuchung feststellt: Die Ansprüche verjähren nicht; deshalb bekommt derjenige sein Geld zurück
Verlust der EC- oder Bankkarte durch Verlieren oder Bestohlen-werden: Solange die Karte noch nicht gesperrt ist, muß der Kunde anteilig für die Schäden selbst haften.



cw / ms / HB: Bankkunden müssen nach EC-Kartendiebstahl meist selbst haften. Richter des BGH halten Pin-Codes für sicher / Verbraucherschützer kritisieren, daß Experten das System nicht prüfen können. Der Tagesspiegel Nr. 18619, 6.10.2004, S. 19
Verbraucherzentrale klagt gegen fünf Kreditinstitute
Banken müssen ihren Kunden Geldbeträge, die mit gestohlenen EC-Karten am Automaten abgehoben wurden, im Regelfall nicht zurückzahlen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Das EC-Kartensystem mit Geheimzahleingabe ist nach Ansicht der Bundesrichter hinreichend gegen Mißbrauch geschützt. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, daß der Dieb das Sicherungssystem geknackt hat, könne der bestohlene Kunde die Bank in Anspruch nehmen (Aktenzeichen: XI ZR 210/03).
... Sparkasse verklagt... Die Bank hatte die Rückbuchung verweigert, weil der Dieb ohne Fehlversuch die richtige Geheimzahl (Pin) eingetippt habe. Dies sei nur möglich, wenn die Klägerin die Zahl zusammen mit der EC-Karte im Portemonaie getragen habe oder sonst grob fahrlässig mit ihr umgegangen sei. Die Klägerin bestritt dies und erklärte, der Dieb habe ihre Geheimzahl entschlüsselt oder eine Sicherheitslücke im System ausgenutzt.
Der BGH urteilte jetzt, es sei mathematisch unmöglich, den Code auf der EC-Karte zu knacken. Für andere Sicherheitsmängel wie indiskrete Bankmitarbeiter oder Hackerangriffe, spreche nichts. Die rein theoretische Möglichkeit solcher Mängel sei kein Grund, die Sicherheit des Systems anzuzweifeln... Die Bundesrichter betonten aber auch, die Institute dürfen die Überprüfung ihrer Sicherheitssysteme nicht verweigern, wenn es Anhaltspunkte für Defizite gebe. Verbraucherschützer bemängeln seit langem, daß sich die Banken hinter der Sicherheit ihrer Systeme verschanzen würden, ohne Sachverständigen Einblick in die konkreten Modelle zu gewähren. Die Experten machen ihre Aussagen zur Sicherheit lediglich mit Hilfe grundlegender Annahmen zur Methode der Verschlüsselung...
Die Methode zur Erstellung und Überprüfung des Pin-Codes mit Hilfe des 128-Bit-Verschlüsselungsverfahrens sei "hochsicher"... Theoretisch könne es aber Lücken bei der Einbettung der Code-Technologie in die Bankautomaten geben. "In diese Verfahren haben wir bisher nicht reinschauen dürfen."
Um über das gesamte Verfahren Klarheit zu gewinnen, führt die Verbraucherzentrale derzeit stellvertretend für mehr als 70 Betroffene Klagen gegen fünf Kreditinstitute. Dabei stellt sie explizit auf die Sicherheitsfrage ab...
...



André Görke / Anselm Waldermann: Schlechte Karten. Verbraucher und Banken streiten über Sicherheit am Geldautomaten. Der Tagesspiegel Nr. 18620, 7.10.2004, S. 21
... ...
Strube wirft dem BGH vor, das Ausmaß des Problems nicht erkannt zu haben. Bundesweit spricht das Bundeskriminalamt von als 120.000 Betrugsfällen mit Plastikkarten. Allein bei den Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen haben sich 1000 Betroffene gemeldet. "Entweder sind das alles Betrüger," sagt Strube (Verbraucherschützer). "Oder das System der Banken ist doch nicht so sicher, wie sie immer sagen."
... Deutsche Bank ... Wenn die Karte aber offensichtlich gestohlen wurde, zeige man sich kulant. Wie auch bei der Dresdner Bank komme es dann "auf en Einzelfall an". Die Bankinstitute überprüfen dabei den Zahlungsverkehr des Kunden in den vergangenen Monaten. Ungewohnt hohe Abbuchungen seien ein Indiz für Mißbrauch der Karte, heißt es bei der Dresdner Bank. Für solche Fälle gebe es einen Ombudsmann. Wann und wie die Banken den Kunden finanziell entgegenkommen, wollen sie aber nicht verraten. "Das wäre eine optimale Steilvorlage für Betrugsfälle."
Verbraucherschützer Strube kritisiert allerdings, daß sich die meisten Banken keineswegs kundenfreundlich gezeigt hätten. "Die bewegen sich oft keinen Millimeter," beschwert er sich.

SICHERHEITSTIPS
Wie man sich vor Mißbrauch schützt
... ...
... Sicherheitsinformationen aller Banken:
http://www.kartensicherheit.de

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Einige Hintergrundinformationen zu Kreditkarten:

Quelle:
gd: DIE WICHTIGSTEN ANBIETER. Kredit gibt es nicht mit jeder Karte. Der Tagesspiegel Nr. 18571, 19.8.2004, S. 18

Marktanteile nach Anzahl der Kreditkarten in Deutschland:
Kartenanbieter Marktanteil Anzahl Kunden
American Express 6,7 % 1,45 Millionen
Diners 1,2 % 0,25 Millionen
Mastercard 50,5 % 10,85 Millionen
Visa 41,6 % 8,95 Millionen
Zusammen: mehr als 21 Millionen Kreditkarten in Deutschland.

Gebühren der Kartenanbieter:
Kartenanbieter Gebühren
American Express Bundesweit einheitliche Gebührenregelung
Diners Bundesweit einheitliche Gebührenregelung
Mastercard Vertrieb über Banken und Unternehmen. Diese können auch die Gebühren selber festlegen.
Visa Vertrieb über Banken und Unternehmen. Diese können auch die Gebühren selber festlegen.


Funktion der Karte:
Karte Funktion Bemerkungen
Debit-Karte Die Einkäufe werden nicht über einen Monat gesammelt, sondern bereits einige Tage später vom Konto abgebucht. Die bekannteste Debit-Karte ist die Maestro. Die Bezahlung mit dieser Karte ist einer Einzugsermächtigung gleichzusetzen.
Charge-Karte Bei ihr erhält der Karteninhaber monatlich eine Abrechnung und damit für die Zeit zwischen Zahlung und Abbuchung einen kostenlosen Kredit. Siehe: Revolving-Credit und Co-Branding-Karten
Revolving-Credit Der Kunde erhält einen Kreditrahmen und kann seine Abrechnung in Raten zahlen. Verbraucherschützer warnen; denn die Zinsen betragen oft bis zu 15 Prozent.
Co-Branding-Karten Diese Karten werden von Unternehmen oder Verbänden zusammen mit einer Bank angeboten. Diese Karten sind stark im Kommen.

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