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Stand der Bearbeitung: 15.8.2004
Zuletzt bearbeitet: 17.8.2004
Beendigung der Großzitate aus de Volkskrant: 25.3.2013

AWBZ, Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten -
Allgemeines Gesetz zu besonderen Krankheitskosten

Volksverzekering AWBZ
Met vakantie op kosten van de AWBZ




Volksverzekering AWBZ, erklärt von P. Hobma, Niederlande:
Es ist eine "Volksverzekering", Volksversicherung, deren Beiträge von der Bevölkerung z.T. als Zuschlag auf die Krankenkassenbeiträge und Beiträge privater Krankenversicherungen, z.T. als Teil der Einkommenssteuer, gezahlt werden.
Aus dem "pot", Topf, der durch diese Beiträge mit Geld gefüllt wird, werden u.a. gezahlt:
1. Die Kosten von "revalidatie" - medizinischer Rehabilitation ("Reha") inklusive Aufenthalt im Heim, nach einem Unfall, einer Operation usw.
2. Die Kosten von Versorgung, Aufenthalt und Verpflegung in einem Altersheim, Pflegeheim, einer Anstalt für chronisch (Langzeit-) Kranke, psychiatrisch Kranke, usw. Weil man die Kosten für Mahlzeiten, Heizung, Elektrizität usw. selbst nicht zu tragen braucht, darf das Heim oder die Anstalt vom Kranken verlangen, dass er einen Teil seines Einkommens oder seiner Sozialrente abführt. Das heißt "eigen bijdrage", Eigenleistung. Diese "eigen bijdrage" ist einkommensabhängig.
Auch die Kosten für Therapie (notfalls inklusive Transport hin und zurück) im Zusammenhang mit einer Behinderung oder Krankheit können nach Beurteilung durch die Behörde "Zorgkantoor" (Versorgungsamt) von dem AWBZ erstattet werden.
3. Die Kosten bestimmter Hilfsmittel, wie z.B.Rollstühle. Bestimmte Sachen werden direkt dem Patienten bzw. seiner Versicherung erstattet. Außerdem bekommt die Stadt/die Gemeinde einen jährlichen Betrag, der u.a. von der Bevölkerungszahl abhängig ist. Das ist eine Subvention für die Ausführung des WVG = Wet Voorzieningen Gehandicapten = Gesetz Vorkehrungen/Bedürfnisse/Abhilfemittel Behinderter.
Das WVG wird von den Regionalbehörden durchgeführt. Die Städte und Dörfer haben dabei einen gewissen Spielraum. Dadurch kann ein Behinderter in einem Ort z.B. für einen Umbau seiner Wohnung zwecks Anpassung an sein Handicap eine Subvention von 60% der Kosten bekommen, während er, wenn er in einer anderen Gemeinde leben würde, für den selben Umbau 100, 80 oder nur 40% bekäme. Das führt also zu Rechtsungleichkeiten, zumal die Beurteilung, was und was nicht erstattet wird, nicht überall ganz dieselbe ist. Es gibt Richtlinien, aber die sind nur teilweise bindend.




Met vakantie op kosten van de AWBZ
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