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Stand der Bearbeitung: 17.5.2004
Zuletzt bearbeitet: 15.5.2008

Huib Drion en de 'Pil van Drion' / Selbstbestimmungsrechte todkranker Menschen


Huib Drion en de 'Pil van Drion'
Selbstbestimmungsrechte todkranker Menschen
Euthanasie bij dementie blijft hachelijk
Euthanasie bij baby's
Euthanasie in België
12 Tötungen durch Pfleger zugegeben
Patientenverfügung
Deutsche und die passive Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe
Palliativ-Stationen, Hospize und Home-Care




Huib Drion en de 'Pil van Drion'

Bron:
Postuum.
Marc van den Broek: De pil is eigenlijk meer een drankje. Huib Drion (86): veel reacties. de Volkskrant, donderdag 22 april 2004, blz. 4

Zijn pleidooi voor een zelfgekozen levenseinde maakte meer los dan hij had kunnen vermoeden. Het thema 'leefde', vooral bij ouderen. En zijn standpunt ging ver.
Geen Nederlander is meer met de dood verbonden dan mr. Huib Drion. Zijn pleidooi voor een middel waarmee ouderen die het leven moe zijn, er zelf een einde aan kunnen maken, domineert sinds 1991 het debat over het zelfgekozen levenseinde. Drion (86) overleed dinsdag in Leiden.
Voor het eerst schreef hij over wat later de 'Pil van Drion' is gaan heten, in NRC Handelsblad: 'Het lijkt me aan geen twijfel onderhevig dat veel oude mensen er een grote rust in zoden vinden als zij over een middel konden beschikken om op aanvaardbare wijze uit het leven te stappen op het moment dat hen dat - gezien wat hen darvan nog te verwachten staat - passend voorkomt', begon zijn essay op de opiniepagina.
Het betoog van de oud-raadsheer van de Hoge Raad en oudhoogleraar burgerlijk recht aan de Universiteit Leiden maakte meer los dan hij had kunnen vermoeden. Het thema leefde bij ouderen. Hij kreeg veel reacties, die hij bundelde in een boek Het zelfgewilde einde van oude mensen. Hij werd boegebeeld, later erelid, van de euthanasievereniging.
Zin standpunt was vergaand. Hij wilde dat ouderen van 75 jaar en ouder zelf konden beslissen over hun levenseinde, zonder bemiddeling van artsen, en konden overlijden op een eerzame wijze. Hij wilde drankjes of poedertjes van artsen en apothekers.
Zijn vergaande idee is niet verwoord in de formele regels over vrijwillige levensbeëndiging. In de Euthanasiewet (2001) moet de beslissing het leven te beëndigen worden genomen in overleg met een arts die vaststelt dat sprake is van uitzichtloos en ondraaglijk lijden. Hij moet de euthanasie melden aan een toetsingscommissie.
Drion sprak in het oorspronkelijk NRC-stuk niet over een pil, maar over een middel. De pil is niet één tabletje, maar meer een drankje, met meer middelen erin. Een om de persoon te laten inslapen en een dat het leven beëndigt.
...
Voor 1991 was Drion in kleinere kring bekend. De jurist deed zijn werk aan de Universiteit Leiden en bij de Hoge Raad. Behalve wetsteksten schreef hij ook literatuur. In de oorlog pende hij met zijn broer en met gevaar voor eigen leven de verzetskrant De Geus vol.
Het debat over de 'Pil van Drion' zal na zijn dood voortleven. De Vereniging voor een Vrijwillig Levenseinde, zoals de euthanasievereniging nu heet, discussieert over het onderwerp met haar leden. Ze wil binnenkort met een concreet voorstel komen, gebaseerd op de ideeën van Drion.




Selbstbestimmungsrechte todkranker Menschen

Adelheid Müller-Lissner: Was ist würdiges Sterben?. Nachdenken über Ethik in der Altersmedizin. Der Tagesspiegel Nr. 19386, 29.11.2006, S. 28
...
Diese Geschichte steht in einem Buch... Thema: "Ethik in der Altersmedizin" (Kohlhammer Urban 2006, 400 Seiten, 24 Euro).
Hanfried Helmchen, der früher die Psychiatrie am Klinikum Benjamin Franklin geleitet hat, Siegfried Kanowski, ehemaliger Leiter der dortigen Gerontopsychiatrie und der Münchner Hans Lauter, einst Leiter der Psychiatrischen Klinik der TU, stellen sich darin Fragen, die in einer alternden Gesellschaft immer dringlicher werden.
... ...
... Denn auch wenn "alt" ein relativer Begriff ist: Alte Menschen sind häufiger krank als junge, haben häufiger mehrere Krankheiten gleichzeitig und erleben vielfältige körperliche Einschränkungen. Und sie sind dem Tod näher. Die Kehrseite des Fortschritts, der für die meisten von den Tod ins hohe Alter verschoben hat, ist, dass wir zunehmend den "langsamen Tod der siechen Alten" erleben. Und der spielt sich häufig umgeben von Technik ab.
Was also ist "würdiges Sterben"? Auf keinen Fall eine Aufforderung an die Sterbenden, sich nach bestimmten Normen zu verhalten - demütig, still und ergeben, schreiben die Psychiater. "Würde kann auch in der standfesten Weigerung zum Ausdruck kommen, den bevorstehenden Tod zu akzeptieren." Der Begriff "würdiges Sterben" enthalte vor allem eine Aufforderung an die Umgebung, den richtigen Rahmen zu schaffen, in dem ganz am Ende "das technische Drama gegenüber dem zentralen menschlichen Drama in den Hintergrund treten" müsse.
... Den Unterschied zwischen Sterbenlassen durch Abbruch lebensverlängernder Behandlung und aktiver Sterbehilfe machen die Autoren sehr einfach klar: An der Injektion eines Gifts würde auch der Gesunde sterben, der Abbruch der Behandlung hätte bei ihm keinerlei Auswirkung.
... Doch insgesamt plädieren sie eindrücklich dafür, Patientenverfügungen ernst zu nehmen. Der Arzt dürfe "sein eigenes Fremdurteil nicht höher gewichten als die vorab festgelegte Überzeugung des Betroffenen." Und das nicht einmal dann, wenn der Patient sich einen Therapieverzicht bei einer Krankheit wünscht, die nicht direkt zum Tode führen würde. Weil das auch beim Wachkoma zutrifft, in das auch junge Menschen fallen können, gelten die Gedanken der Autoren nicht nur für die Altersmedizin.

Rainer Woratschka: Experten als Bremser. Kommission sieht Patientenverfügungen skeptisch. Der Tagesspiegel Nr. 18520, 29.6.2004, S. 4

... Erst vor zwei Wochen hat Brigitte Zypries (SPD) eine Stärkung der Selbstbestimmungsrechte todkranker Menschen angekündigt - und sogar Formulierungshilfen für Patientenverfügungen in Aussicht gestellt. Die Bundestags-Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" spielt da eher den Bremser... ...kündigte an, daß sich die Mehrheit der Mitglieder dafür stark machen werde, die Reichweite von Patientenverfügungen eher zu beschränken als auszuweiten.
... Forderung der Zypries-Arbeitsgruppe...: Passive und indirekte Sterbehilfe müßten ausdrücklich straffrei gestellt werden,... Für Kommissionsmitglieder wie Christa Nickels eine gefährliche Weiterung. Wenn man indirekte Sterbehilfe etwa über möglicherweise todbringende Schmerzlinderung ermögliche, könne dies einen "Trend" zur Tötung von dementen Menschen und Wachkoma-Patienten begünstigen, die gar nicht im Sterben lägen, sagte die Grünen-Abgeordnete dem Tagesspiegel.
Zur passiven Sterbehilfe will sich die Kommission bislang nicht äußern. Allerdings sei die Mehrheit dafür, das Verbot aktiver Sterbehilfe beizubehalten... In der vorigen Woche waren sechs Mitglieder in die Niederlande gereist, um sich über das dortige Sterbehilfegesetz zu informieren. Ihr einhelliger Eindruck laut CDU-Obmann Thomas Rachel: Die liberale Regelung verletze "fundamental" die Menschenwürde.
S. auch: Mein Wille geschehe

Todkranke Babys
Quelle:
Was Wissen schafft. Alexander S. Kekulé: Fluch des Machbaren. Frühgeborene sind häufig dauerhaft geschädigt. Der Tagesspiegel Nr. 18591, 8.9.2004, S. 8

Im vorletzten Jahrhundert machte man mit extremen Frühgeburten noch kurzen Prozeß: Nicht lebensfähige Menschenkinder wurden, wie junge Katzen, in eiskaltem Wasser ertränkt. Später ersetzten Ärzte den Kälteschock durch eine Kaliumspritze, die ebenfalls zum sofortigen Herzstillstand führt. Heute ruft derart beherzte Barmherzigkeit den Staatsanwalt auf den Plan: Weil die Intensivmedizin extreme Frühchen schon ab der 22. Schwangerschaftswoch durchbringen kann, ist nahezu jedes Frühgeborene im Prinzip "lebensfähig" - zumindest für ein paar Wochen oder Monate, vielleicht auch länger mit mehr oder minder schweren Behinderungen. Die ärztlichen Fachgesellschaften haben festgelegt, daß lebenserhaltende Maßnahmen zu ergreifen sind, "wenn für das Kind auch nur eine kleine Chance zum Leben besteht".
Die kleine Chance kann jedoch mit großem Leiden verbunden sein: Schwer geschädigte Frühgeborene werden nicht selten durch Beatmung, künstliche Ernährung und Blutwäsche ein oder zwei Jahre am Leben erhalten, bevor sie der Tod aus dem Folterbett der Intensivstation erlöst. Dank der modernen Medizin können selbst Kinder mit schwersten Hirnschäden viele Jahre überleben - ohne Aussicht, jemals von den Apparaturen abgeklemmt zu werden.
Auf der anderen Seite steht fest, daß etwa nach der 25. Schwangerschaftswoche die Aussichten auf ein Leben ohne Behinderung steigen. bis vor kurzem galt die 27. Woche, entsprechend einem Geburtsgewicht von rund 1000 Gramm, als entscheidende Schwelle, ab der Frühgeborene gute Aussichten haben, sich wie Normalgeborene zu entwickeln. Die Grauzone, wo das Leben nur um den Preis von Schmerzen, Krankheit und Entwicklungsstörungen zu erkaufen ist, sollte hier zu Ende sein.
...
Die ethische Debatte wird dadurch zusätzlich kompliziert: Offenbar gibt es in der kritischen Zeit vor der 30. Woche keine klare Grenze, ab der von einer normalen späteren Entwicklung ausgegangen werden kann. Wer aber sollte entscheiden, bei welcher Lebenserwartung, bei wie viel geschädigter Hirnmasse menschliches Leben lebenswert ist? Paradoxerweise dürfen Föten aus medizinisch-sozialer Indikation, etwa bei schweren Hirnschäden, bis kurz vor der Geburt abgetrieben werden. Wenn jedoch die Natur selbst eine mißlungene Schwangerschaft durch Frühgeburt beendet, müssen Ärzte das Leben nahezu um jeden Preis erhalten. Dabei ist der derzeitige, rapide Anstieg von Frühgeburten ein Ergebnis völlig legaler ärztlicher Tätigkeit: Mindestens jede vierte Frühgeburt geht auf das Konto von Mehrlingsschwangerschaften durch Hormonbehandlungen und In-vitro-Fertilisationen (Befruchtungen im Reagenzglas).

Quelle:
epd: Eltern wollen Behandlung ihres Babys durchsetzen. Der Tagesspiegel Nr. 18614, 1.10.2004, S. 32
Britische Eltern ... vor Gericht .. medizinische Weiterbehandlung ihrer elf Monate alten Tochter. ... wollen die behandelnden Ärzte Charlotte Wyatt aus Portsmouth nicht wieder beleben, falls ihre Atmung erneut aussetzt. ... bereits das dritte Mal. Charlotte konnte jedes Mal erfolgreich wiederbelebt werden. Die Ärzte argumentieren, Lunge und Herz seien so schwer geschädigt, daß sie nur wenige Jahre zu leben habe. Charlottes Eltern Darren (32) und Debbie (23) Wyatt wollen ... vor Gericht ... die Ärzte die Behandlung nicht aussetzen dürfen.
Das Mädchen war in der 26. Schwangerschaftswoche*, (also nach circa 182 Tagen), zur Welt gekommen und wog nur 450 Gramm. Es hat das Krankenhaus nie verlassen, wird beatmet und durch einen Schlauch ernährt.
*Anmerkung:
Die "normale" Schwangerschaft dauert circa 40 Wochen, also ca. 280 Tage
Frühgeborene (Frühchen) mit guten Chancen auf ein normales Leben sind die, die mindestens nach ca. 258 Tagen geboren werden.
Frühchen, die unter 195 Tagen im Mutterleib verbracht haben, sind extrem unreif und kaum lebensfähig.


Quelle:
Matthias Thibaut: Tödliches Urteil. Das oberste Gericht in London gibt Ärzten das Recht, ein Baby sterben zu lassen. Der Tagesspiegel Nr. 18622, 9.10.2004, S. 28
Ärzte im St. Mary-Krankenhaus in Portsmouth dürfen das elf Monate alte Baby Charlotte Wyatt sterben lassen. In einem der emotionalsten und umstrittensten Prozesse zur Ethik der modernen Medizin in Großbritannien stand der Fachverstand der Ärzte gegen den Willen liebender Eltern. Der Londoner High Court entschied "im Interesse des Babys" - für die Ärzte. Diese hatten sich geweigert, an dem schwerkranken Kind weitere Wiederbelebungsversuche vorzunehmen, weil diese "sinnlos und grausam" wären.
Richter Sir Mark Hedley befand, daß der kleinen Charlotte nur noch drei Dinge nützen können: Daß sie so wenig Schmerzen wie möglich hat. Daß sie noch so viel Zeit und Kontakt mit ihren Eltern wie möglich haben kann. Und daß sie, wenn das Ende kommt, in den Armen ihrer Eltern sterben darf.
Die Ärzte haben Charlotte bereits dreimal wiederbelebt und künstlich beatmet. Doch nun wird sie sterben, wenn ihr Herz wieder zu schlagen aufhört. Ob sie ihren ersten Geburtstag am 21. Oktober (2004) erlebt, ist ungewiß.
Darren und Debby Wyatt wollen sich dem Urteil fügen...
Daß Charlotte überhaupt so lange lebt, ist eines der medizinischen Wunder, die die ethische Beurteilungsfähigkeit der Gesellschaft immer wieder überfordern... Erst nach drei Monaten konnten die Eltern ihre Tochter zum ersten Mal halten, nach fünf Monaten zum ersten Mal baden. Die meiste Zeit liegt das Mädchen im Brutkasten. Es ist blind, hat einen Hirnschaden, die Lungen sind durch die künstliche Beatmung vernarbt, Herz und Nieren funktionsgestört, und es kann nur künstlich ernährt werden. Eine Überlebenschance hat das schwerbehinderte Kind nach Ansicht der Fachärzte nicht. "Sie lebt unter permanenter Betäubung, in einer Plastikkiste mit einem Plastikschlauch in der Nase und wird beatmet.
... Als Christen hofften sie auf ein Wunder und sprachen von ihrer Pflicht, das Leben ihrer Tochter zu erhalten. Charlotte sei "noch nicht bereit zu sterben", argumentierten sie. Richter Hedley nahm ihnen das Recht, für das Kind zu entscheiden, praktisch aus der Hand. Charlottes Menschenwürde müsse respektiert werden, sie selbst aber könne diese nicht verteidigen und habe keine Wahlfreiheit, so Hedley. Nach der europäischen Menschenrechtskonvention haben Eltern das Recht, über die Behandlung ihrer Kinder zu entscheiden. Das Krankenhaus war vor Gericht gezogen, um dieses Recht der Eltern einzuschränken.
"Diese Situation ist sehr hart für Eltern," erklärte Professorin Margaret Brazier von der Uni Manchester die Situation mit Frühgeborenen.... Meinungsverschiedenheiten in Krankenhäusern seien keine Seltenheit, sagte die Juristin, die eine Ethikkommission über Frühgeborene leitet und sich von dem Prozeß Entscheidungshilfe für Eltern und Ärzte in ähnlichen Fällen erhofft...
... "Dieser Fall berührt fundamentale Grundsätze der Menschlichkeit. Man findet diese nicht in Gesetzen und / oder Gerichtsurteilen, sondern in den tiefsten Gründen der menschlichen Seele," erklärte Hedley in seiner Urteilsbegründung...
...
Niederländische Ärzte beschlossen vor zwei Jahren, Frühgeborene mit weniger als 25 Wochen nicht wiederzubeleben. "Wir wollen in dieser Frage keine Regeln," sagte Robert Williams. "Jeder Fall ist anders."

Pflegebedürftige Alte
Quelle:
Stephanie Nannen führte ein Gespräch mit Elisabeth Steinhagen-Thiessen: "Alte Menschen dürfen nicht fünftes Rad am Wagen sein". Der Tagesspiegel Nr. 18596, 13.9.2004, S. 2
? Eine Studie der Charité besagt, daß sich viele alte Menschen aus Angst vor Pflegeheimen umbringen. ...
... ... ...
Elisabeth Steinhagen-Thiessen ist Leiterin des Evangelischen Geriatriezentrums in Berlin.

Lebensmüde
Quelle:
epd: NIEDERLANDE: Kommission schlägt Sterbehilfe für Lebensmüde vor. Der Tagesspiegel Nr. 18691, 17.12.2004, S. 6
... sollen Ärzte nach dem Vorschlag einer Regierungskommission auch bei lebensüberdrüssigen Menschen aktive Sterbehilfe leisten dürfen. Die Kommission widerspricht damit einem Urteil des höchsten Gerichts und dem Standpunkt der Regierung. Nach einem Gesetz von 2001 ist aktive Sterbehilfe nur bei aussichtslos kranken Patienten nicht strafbar.
Wachkomapatienten
Quelle:
KNA: Grundsatzentscheidung zu Wachkoma-Patienten. Der Tagesspiegel Nr. 19668, Sonnabend, 15.9.2007, S. 6
VATIKANSTADT. Der Vatikan hat eine Grundsatzentscheidung in einer medizinethisch umstrittenen Frage gefällt. Demnach müssen nach Ansicht der römischen Glaubenskongregation Wachkoma-Patienten dauerhaft ernährt werden, auch wenn nach ärztlichem Ermessen keine Hoffnung besteht, dass die betreffende Person das Bewusstsein je wiedererlangt. Es gehe darum, den Patienten durch ein "verhältnismäßiges Mittel der Lebenserhaltung" vor Leiden und Tod durch Verhungern und Verdursten zu bewahren, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Erklärung.




Vokabeln: deutsch-niederländisch

Euthanasie bij dementie blijft hachelijk

Bron:
Rob Jonquière: Euthanasie bij dementie blijft hachelijk. de Volkskrant, woensdag 16 juni 2004, blz. 13

De auteur is directeur van de NVVE (Nederlandse Vereniging voor een Vrijwillig Levenseinde
... Is de strijd die de Nederlandse Vereniging voor een Vrijwillig Levenseinde (NVVE), al jaren voert nu eindelijk gestreden? Kan aan de wens van haar leden, die overgrote meerderheid in hun wilsverklaring aangeven in geval van dementie euthanasie te willen, nu eindelijk probleemloos gehoor worden gegeven? Het zou te mooi zijn om waar te zijn.
Dat was het dus ook...
Een 64-harige man met een beginnende (!) ziekte van Alzheimer kreeg hulp van zijn huisarts bij zijn zelfdoding. Het schrikbeeld van ziin demente(rende) ouders, de beginsymptomen van zijn ziekte en het overzicht van verlies van decorum en controle, betekenden voor hem een lijden dat ondraaglijk genoeg was om zijn leven te willen beëndigen. Hier was dus sprake van een begin van de ziekte, een fase waarin nadrukklijk nog periodes van wilsbekwaamheid aanwezig waren. En niet van het gevorderde stadium waarvoor die NVVE-leden hun verklaring opstellen en waarin de patiënt met recht niet meer wilsbekwaam kan worden geacht. [zie ook: Hugo Claus]
Het college - en met hen minister Donner van Justitie - besluit tot een voorwaardelijk (!) sepot, hetgeen inhoudt dat de arts in kwestie 'zich niet opnieuw schuldig mag maken aan onzorgvuldig handelen in een zaak betreffende actieve levensbeëndiging'. Er is in de ogen van het college dus kennelijk helemaal niet zorgvuldig gehandeld. Kunnen artsen, die vinden dat er bij dementie sprake kan zijn van zodanig ondraglijk lijden dat actieve levensbeëndiging daarbij dan gewettig is en hun dement(erend)e patiënt met een wilsverklaring helpen, nu wel gaan melden zonder angst voor vervolging? De KNMG (dé artsenorganisatie in Nederland) betitelt het nog als knelpunt en vindt bij monde van haar voorzitter het dilemma belangrijk genoeg om het opnieuw op de agenda te plaatsen.
Er zijn enkele moedige artsen geweest die hun handelen wel gemeld habben; zij kwamen er gelukkig ook steeds met een sepot vanaf...
Het begrip van het OM (Openbaar Ministerie) voor zulk kwetsbaar opstellen en zulke toetsbaarheid is in andere gevallen niet zodanig geweest - denk aan de casus Brongersma, waarin huisarts Sutorius zich als geen ander toetsbaar heeft opgesteld, maar wel veroordeeld werd - dat zij dat snel zullen doen.
woordjeslijst - Vokabelliste




Euthanasie bij baby's

Bron:
N.N.: Donner: euthanasie bij baby's melden. de Volkskrant, woensdag 17 augustus 2005, blz. 3

Minister Donner van Justitie 'hoopt en verwacht' dat kinderartsen voortaan meer gevallen van levensbeëindiging van ernstig zieke baby's zullen melden nu de medici daarvoor zelf een richtlijn hebben opgesteld. Van de naar schatting vijftien gevallen van actieve levensbeëindiging per jaar worden er nu gemiddeld drie gemeld.
...
Er moet sprake zijn van ondraaglijk en uitzichtloos lijden en consultatie van een tweede arts. Daarnaast is toestemming van de ouders noodzakelijk. Verder dient de levensbeëindiging zorgvuldig te worden uitgevoerd, met de juiste medicamenten.
...
In zijn brief aan de Tweede Kamer schrijft Donner dat levensbeëindiging van pasgeboren baby's onverminderd strafbaar is. Hij voegt er echter aan toe dat een arts 'zoals in elke strafzaak' een beroep kan doen op een 'noodtoestand', en dat het protocol in dit opzicht een leidraad biedt.
...

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Chris de Stoop: 18 oktober 1989. In den beginne was er niets. Knack speciaal. 50 jaar roularta (1954-2004), 8 december 2004, blz. 70-73

Het parlamentaire debat over abortus, dat volgende Dinsdag begint, kan een historisch moment worden. Voor senator Lucienne Herman-Michielsens is het nu of nooit
Abortus en euthanasia
… … …
Op de euthanasiewet was het wachten tot Guy Verhofstadt in 1999 een regering zonder de christen-democraten op de been bracht. In februare 1992 al verscheen er een coververhaal in Knack over euthanasie. Voor het eerst praatten enkele specialisten en huisartsen openlijk over de praktijk van euthanasie in Vlaanderen. Huisarts Marc Cosyns nam toen zelfs de beslissing om dat niet anoniem te doen. Een relaas dat lang bleef nazinderen.

Dirk Draulans: 5 februari 1992. Artsen over euthanasie. Knack speciaal. 50 jaar roularta (1954-2004), 8 december 2004, blz. 72-73

In afwachting dat het maatschappelijke debat over euthanasia echt losbarst, beschrijven Vlaamse doktors hun ervaringen met de problematiek van het beëndigen van het leven.
'Op nieuwjaarsdag 1992, ik was net aan het aperitief begonnen, kreeg ik een dringende oproep uit het ziekenhuis. Een vrouw die al jarenlang bij ons in behandeling was, had beslist dat het voor haar niet meer hoefde. Kerstmis en nieuwjaar, of ook moederdag, zijn altijd moelijke momenten, omdat de mensen beseffen dat het voor hen de laatste keer zou zijn. Ook voor deze vrouw was dat het geval. Zei had al afscheid van haar familie genomen. Alleen haar echtgenoot was nog aanwezig. Ik haastte mij naar het ziekenhuis, heb urenlang met haar gepraat, maar ze was vastbesloten. Uiteindelijk heb ik haar infus vervangen. Vier uur later is ze gestorven.
Aan het woord is een doktor van de dienst Medische Oncologie en Hematolgie (de kankerdienst) van het Academisch Ziekenhuis van de VUB in Jette. Samen met een collega, en met de toestemming van diensthoofd professor Benjamin Van Camp, legt hij uit hoe de dienst dagelijks met de euthanasieproblematiek geconfronteerd wordt. 'De patiënt wil dat er een einde komt aan zijn probleem, en dat wij onze deskundigheid aanwenden om hem dat einde te bezorgen. Voor ons is euthanasie iets dat in de behandeling past. In tegenstelling tot het beeld dat daar wel eens van opgehangen wordt, is euthanasie ook niet spectaculair: het is een rustig gebeuren, dat leidt tot een mooie dood.'
De kankerdienst van de VUB heeft bijna één euthanasiegeval per week. Meestal gaat het om mensen die zich al heel slecht voelen, en vragen dat de pijnstilling wordt opgevoerd. Gevallen van actieve euthanasie bij mensen die zich nog vrij goed voelen, maar er niet tot het einde mee willen doorgaan, zijn zeldzaam. 'Zo hebben we er een vijftal per jaar', zeggen de betrokken dokters. 'Meestal gaat het om jongeren mensen met een zekere intelligentie, die heel goed weten wat ze doen.
Ook bij huisartsen groeit de belangstelling voor euthanasie, of op zijn minst vaar de in dat circuit frequent voorkomende hulp bij zelfdoding.
'Sommige mensen zijn daar heel nuchter en kordaat in', vertelt een Vlaams huisarts. 'Zo had ik onlangst een patiënte die ik jarenlang kende, maar die in beide borsten een kankergezwel ontwikkelde, dat naar haar armen begon over te slaan. Die vrouw wilde niet voor behandeling naar een ziekenhuis, maar wou in alle rust sterven. Ik heb haar toen drie voorschriften voor een pakje vesparax gegeven, en haar aangeraden dertig tabletten te slikken. Ze heeft daar eventjes nog over nagedacht, de nodige schikkingen getroffen, en mij verwittigd van het ogenblik waarop ze zou sterven. De dag nadien ben ik de natuurlijke dood gaan vaststellen.'
Het verhaal van een andere arts …
Tot 10.000 gevallen per jaar
... ... ...




12 Tötungen durch Pfleger zugegeben

Quelle:
AP: Pfleger gesteht noch mehr. Zwölf Tötungen in Sonthofer Klinik zugegeben. Der Tagesspiegel Nr. 18569, 17.8.2004, S. 28

...
Die Ermittler kündigten an, weitere Leichen zu exhumieren. Insgesamt werden zurzeit noch 68 Todesfälle in der Klinik im bayrischen Sonthofen untersucht. Auf Grundlage der Dienstzeiten des Festgenommenen waren Ermittlungen in insgesamt 80 Todesfällen geführt worden. Nach dem jüngsten Geständnis erweiterte der Ermittlungsrichter den Haftbefehl gegen den 25jährigen um zwei Fälle von Totschlag. Die Ermittler werfen ihm nun elffachen Totschlag und in einem Fall Tötung auf Verlangen vor.
...
Der Pfleger hatte als Zeitraum seiner Tötungen März 2003 bis Juli 2004 und als Motiv Mitleid angegeben. Die Polizei war ihm auf die Spur gekommen, weil aus einem Arzneischrank des Krankenhauses Sonthofen seit längerem Medikamente verschwanden. Bei dem tödlichen Medikamenten-Cocktail handelt es sich den Angaben zufolge um das Beruhigungsmittel Midazolam, das Narkosemittel Etomidat sowie um Lysthenon, das die Muskeln erschlaffen läßt und die Atmung lähmt.
...

AP: 29 Opfer - der Pfleger als Mörder. Schlimmste Tötungsserie der Nachkriegszeit in der Klinik von Sonthofen. Der Tagesspiegel Nr. 18735, 2.2.2005, S. 32
Er spritzte den Patienten einen Cocktail aus Arzneimitteln
...
Der Großteil der zwischen Februar 2003 und Juli 2004 getöteten Patienten war älter als 75 Jahre, wie der Chef der Kemptener Kriminalpolizei, Albert Müller, sagte. Bei den jüngeren Opfern habe es sich um zwei schwerkranke Frauen im Alter von 40 und 47 Jahren gehandelt. Der Krankenpfleger hatte nach seiner Festnahme im Juli 2004 als Tatmotiv Mitleid genannt; er habe den Patienten sinnloses Leiden ersparen wollen...
In der Mehrzahl der Fälle wird dem Pfleger Totschlag zur Last gelegt, außerdem eine Tötung auf Verlangen und ein versuchter Totschlag... Ein psychiatrisches Gutachten soll laut Kripo-Chef Müller klären, ob wirklich ein Mitleidsmotiv vorliegt. Die Ermittler untersuchen insgesamt 83 Todesfälle, die sich während der Arbeitszeit des Pflegers ereignet hatten. Er hatte am 6. Januar 2003 in der Klinik Sonthofen als Pfleger angefangen, knapp vier Wochen später begann er mit der Tötungsserie. Er verabreichte den Patienten tödliche Spritzen mit Beruhiguns- und Narkosemitteln und Substanzen, die die Muskeln erschlaffen lassen und die Atmung lähmen. Die Medikamente konnten teilweise in den exhumierten Körpern der Getöteten nachgewiesen werden...

AP: Höchststrafe für Todespfleger. Der Tagesspiegel Nr. 19378, 21.11.2006
Für die größte Tötungsserie in der Bundesrepublik soll der "Todespfleger von Sonthofen" lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Kempten befand den 28-jährigen Krankenpfleger Stephan L. am Montag des zwölffachen Mordes und des 15-fachen Todschlags für schuldig. Lediglich in einem der 29 angeklagten Fälle sprach die Kammer den Angeklagten mangels Beweisen frei, in einem weiteren Fall erkannte sich auf Tötung auf Verlangen. Zusätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe stellte das Schwurgericht die besondere Schwere der Schuld fest.




Patientenverfügung

Quelle:
Rainer Woratschka: Des Menschen Wille. Der Tagesspiegel Nr. 18582, 30.8.2004, S. 2

? Die Ethik-Enquetekommission berät über ihr Votum zur Patientenverfügung. Was muß passieren, damit die Willenserklärung gegen lebensverlängernde Maßnahmen gültig ist?

Es gibt sie bereits, zu tausenden: schriftliche Willensbekundungen, in denen sich Menschen lebensverlängernden Maßnahmen verweigern. Dahinter steckt die Angst, nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit hilflos einer Apparatemedizin ausgeliefert zu sein, die nicht mehr zu heilen vermag, sondern nur das Sterben hinauszögert. Über Jahre womöglich.
Doch wie verbindlich sind diese sogenannten Patientenverfügungen? Der Bundesgerichtshof hat den juristischen Wert kürzlich stark in Frage gestellt. Seien sich Vertrauenspersonen und Arzt uneinig, müsse ein Vormundschaftsgericht urteilen. Und auf Lebensverlängerung dürften Ärzte nur dann verzichten, wenn die Krankheit unumkehrbar tödlich ist. So geht der Ball an die Politik. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat ihn bereits aufgenommen und für Herbst einen Gesetzentwurf versprochen. Sie will die Selbstbestimmung stärken. Für den Bundestag berät die Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin". Am heutigen Montag wollen die 13 Abgeordneten und 13 Experten ihre Empfehlung abgeben. Einheitlich wird sie nicht ausfallen.
Laut CDU-Obmann Thomas Rachel ist eine knappe Mehrheit für eine sehr restriktive Handhabung. Verfügungen sollen nur gelten, wenn sich der Kranke im Sterben befindet oder in absehbarer Zeit sterben wird...
Fast gleich stark ist eine zweite Gruppe, deren Position sich weitgehend mit dem Vorstoß der Zypries-Kommission deckt. Ihr zufolge sollen Willenserklärungen immer gültig sein - unabhängig von der Art der Krankheit, dem Sterbezeitpunkt und selbst bei Ablehnung von Therapien, die akut helfen könnten... Kauch (FDP): "Zwangsbehandlungen" seien "weder politisch noch ethisch vertretbar"... Gestützt werden sie von der Verfassungsrechtlerin Marion Albers.
Dazwischen stecken diejenigen, denen beides zu weit geht,... Ihr Kompomißvorschlag: Verfügungen sollten nur verbindlich sein, wenn sie sich auf irreversibel und tödlich verlaufende Krankheiten beziehen. Für Verfügungen, die sich auf die Zeit vor der Sterbephase beziehen, fordert Rachel (CDU-Politiker) eine Beratungspflicht. Es könne nicht sein, daß man nur mit zu viel Skepsis "tausende von bestehenden Verfügungen ungültig macht und daß die Menschen diese Form der Willensäußerung nicht mehr ernst nehmen".
Meinungsseite:

POSITION. Eugen Brysch: Was will der Patient?. Patientenverfügung: Wenn Kranke nicht mehr ansprechbar sind. Der Tagesspiegel Nr. 18582, 30.8.04, S. 8
Diskussionspunkte:
Was macht eine gültige Patientenverfügung aus? Wann ist sie verbindlich? Gilt sie erst, wenn sich der Patient bereits im Sterbeprozeß befinden?
Eins ist klar: Priorität hat, was der Patient will. Nach dieser Maxime haben sich Mediziner zu richten. Das klingt einfach. Es kann aber zum Gegenstand kontroverser Diskussion werden, sobald der Patient sich selbst nicht dazu äußern kann, welche Behandlungen er fordert. Bald soll ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das die Reichweite und die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen regelt. Dabei geht es letztendlich um eine Frage: Wie wird der Wille des Patienten durchgesetzt?
Aus Sicht des Patienten sind zwei Punkte entscheidend. Erstens: Um welches Stadium der Krankheit handelt es sich? Befindet sich ein Patient bereits im Sterbeprozeß, kann es nur eine Handlungsmaxime geben: Das Team aus Medizin und Pflege muß, wenn der Patient ausdrücklich nichts anderes eingefordert hat, jegliche intensive Maximaltherapie einstellen. Stattdessen ist der Patient in seinem Sterben umfassend zu begleiten. Ihm sind professionelle Schmerz- und Symptomkontrolle, pflegerische und psycho-soziale Begleitung aunzubieten, also Palliative-Care, wie sie von der WHO nach internationalen Standards definiert wird.
Doch wie ist der Patientenwille durchzusetzen, wenn sich der Patient nicht im Sterbeprozeß befindet? Es ginge an den Bedürfnissen der Menschen vorbei, die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen auf den Sterbeprozeß beschränken zu wollen. Wer eine Patientenverfügung verfaßt, will für den Fall vorsorgen, daß er sich selbst nicht mehr äußern kann. Setzt man die Selbstbestimmung eines Patienten als Maxime, ist seine individuelle und aussagekräftige Patientenverfügung verbindlich. Das gilt auch dann, wenn es sich um einen nicht sterbenden Patienten handelt, zum Beispiel, einen Wachkoma- oder Demenzpatienten. Gleichwohl ist festzustellen, daß in solch einem Fall um so genauer zu prüfen ist, ob die Patientenverfügung die Krankheitssituation trifft. Das liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Bevollmächtigten bzw. Betreuern, Medizinern und Pflegekräften. Sollten sich diese nicht einig sein, ist die externe Instanz zu Rate zu ziehen, das Vormundschaftsgericht.
Höchste Vorsicht ist zudem geboten, wenn die Patientenverfügung nicht auf die konkrete Krankheitssituation zutrifft oder keine Patientenverfügung vorliegt. Eine Ethikkommission aus Bevollmächtigtem, Betreuer, Ärzten, Pflegern, im Zweifelsfall auch Juristen und Theologen muß dann gemeinsam entscheiden: Welche Schlüsse können aus der Patientenverfügung für diese Situation gezogen werden? Falls keine Patientenverfügung vorliegt: Welche konkreten Anhaltspunkte gibt es für das, was der Patient in dieser Situation gewollt hätte? In jedem Fall muß das Vormundschaftsgericht dann die Entscheidung der Ethikkommission prüfen.
Die gegenwärtige Diskussion um Patientenverfügungen hat sich an folgenden Rahmenbedingungen auszurichten: Der Wille des Patienten hat Priorität. Hat der Patient seinen Willen nicht eindeutig geäußert, darf kein Aufwand gescheut werden, den Willen zu ermitteln. Wenn es dafür keine zuverlässigen, überprüfbaren und starken individuellen Anhaltspunkte gibt, heißt es, im Zweifelsfall für das Leben zu entscheiden. Erst mit dieser Verfahrensweise steht im Vordergund, was wirklich zählt: die Selbstbestimmung des Patienten.
Der Autor ist Geschäftsführender Vorstand der Hospiz Stiftung.



Quelle:
Rainer Woratschka: Nur Todkranke sollen Therapie abbrechen dürfen. Der Tagesspiegel Nr. 18583, 31.8.2004, S. 4
Für eine restriktive Handhabung von sogenannten Patientenverfügungen hat sich die Ethik-Enquetekommission des Bundestages ausgesprochen. Dies sagte Kommissionsvize Huber Hüppe (CDU) dem Tagesspiegel. Schriftliche Willenserklärungen gegen lebensverlängernde Maßnahmen sollen demnach nur gelten, wenn die Krankheit "irreversibel ist und trotz medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen wird". Wachkoma- und Demenzpatienten seien davon aber ausgenommen.
Das Votum sei mit Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgt, sagte Hüppe und sprach von einem Kompromiß... Eine kleinere Gruppe um den FDP-Politiker Michael Kauch hingegen verlangt die generelle Gültigkeit von Patientenverfügungen, unabhängig von Sterbezeitpunkt und Krankheitsart. Kauch kritisierte das Votum. Dadurch würden Patienten "Zwangsbehandlungen gegen ihren erklärten Willen ausgeliefert"
Der Zwischenbericht werde möglicherweise noch durch ein Sondervotum ergänzt und gehe dann dem Parlament zu, sagte Hüppe. Parallel plant Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenautonomie, der in etwa der Position der unterlegenen Kommissionsmitglieder entspricht.



Quelle:
Marcus Creutz: Letzte Anweisung an den Arzt. Eine Patientenverfügung sichert die Anerkennung des eigenen Willens am Ende des Lebens. Doch rechtlich steht sie auf wackligen Füßen. Der Tagesspiegel Nr. 18600, 17.9.2004, S. 21
... ...
Wer für sein Leben allerdings die volle Verantwortung übernehmen will, der darf auch vor den bittren Realitäten nicht wegschauen. Sonst entscheiden andere Menschen über das eigene Schicksal. Und das sind in erster Linie die Ärzte, die eigentlich für jeden medizinischen Eingriff die Einwilligung des Patienten benötigen, weil sie sich ohne dessen Einverständnis wegen Körperverletzung oder gar Totschlag strafbar machen - von Notfallsituationen einmal abgesehen. Wo sich der Patient allerdings selbst nicht mehr äußern kann, muß der Arzt den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln. Und der geht, wenn keine anderen Anhaltspunkte vorliegen, dahin, den Menschen am Leben zu erhalten - zumindest solange, wie die irreversible Sterbephase nocht nicht begonnen hat.
Wer aber beim plötzlichen Ausfall der Herz-Kreislauf-Funktion oder bei einem Atemversagen nicht reanimiert werden möchte, weil ihm das Risiko einer Hirnschädigung zu hoch erscheint, oder wer als Wachkomapatient keine künstliche Ernährung wünscht, der muß selber vorsorgen. Patiententestament und Patientenverfügung lautet dann das Schlagwort. Das Bundesjustizministerium hat jetzt eine neue Broschüre dazu herausgegeben, in der die möglichen Inhalte und einzuhaltenden Formalia beschrieben sind.
Das Patiententestament ist quasi eine Anweisung an den behandelnden Arzt, bis zu welchem Punkt er im Falle der eigenen Bewußtlosigkeit behandeln darf und was er zu unterlassen hat. Diese Patientenverfügung sollte gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Hausarztes geschrieben werden - handschriftlich und mit eigener Unterschrift und Datum versehen. Wichtig ist, daß das Patiententestament so genau wie möglich abgefaßt wird und in Abständen von ein, zwei Jahren aktualisiert wird. Einige Formulare sehen mehrere Unterschriftszeilen vor, in denen man die Unterschrift nach Ablauf eines Jahres einfach wiederholt.
In der Vergangenheit hatten die Gerichte sich hinsichtlich der Wirksamkeit der Patientenverfügungen eher zurückhaltend geäußert. Das hat sich allerdings geändert, seitdem der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZB 2/03) das Patiententestament als rechtlich verbindlich anerkannt hat...
... Gesetzgeber ...
Der Bundestag hat ... eine Enquete-Kommission "Ethik und Recht in der modernen Medizin" ins Leben gerufen... Konsequenz: Patientenverfügungen von Demenzkranken und Wachkomapatienten darf der behandelnde Arzt nicht berücksichtigen.
Betroffene oder auch nur interessierte Bürger müssen sich einstweilen mit der vom Bundesjustizministerium herausgegebenen Broschüre zufrieden geben. Sehr instruktiv und zugleich mit den erforderlichen Formularen versehen ist auch die vom Bayrischen Staatsministerium der Justiz herausgegebene Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter".
... Von den juristischen Problemen, die derzeit noch mit der Patientenverfügung verbunden sind, sollte sich niemand entmutigen lassen. Denn der niedergeschriebene Wille des Patienten zählt auf jeden Fall mehr als mündliche Aussagen von Verwandten, die der behandelnde Arzt nur schwer auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen kann.
Weitere Infos erteilt auch die Berliner Initiative Selbstbestimmung, Tel.: 030 / 78 00 12 51.



Quelle:
creu: RICHTIG VORSORGEN. Den eigenen Willen zum Ausdruck bringen. Der Tagesspiegel Nr. 18600, 17.9.2004, S. 21
Patientenverfügung / Medizinische Patientenvertretung / Betreuungsverfügung
... ... ...
S. dazu auch:
http://www.landkreis-deggendorf.de/soziales/vorsorge/

Allgemeines zu Vollmachten und Verfügungen (Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz):
http://www2.justiz.bayern.de/_broschueren/uebersicht.htm#vorsorge

Die Broschüre des Bundesjustizministerium zur Patientenverfügung:
http://www.bmj.bund.de/enid/701ee29c9400ba2c02aac8478c9e7af4,0/oe.html

Az.: XII ZB 2/03, das Urteil des BGH zur Patientenverfügung:
http://www.jurathek.de/showdocument.php3?session=515988685&ID=5504&referrer=417



epd:Zypries macht Rückzieher. Der Tagesspiegel Nr. 18758, 25.2.2005, S. 4
... (SPD) hat ihren umstrittenen Entwurf zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen zurückgezogen... Rainer Woratschka: Streit um Rechte für Patienten. Der Tagesspiegel Nr. 18759, 26. Februar 2005, S. 4
...
... Nachdem sich Rot-Grün mit der Forderung nach einer "ergebnisoffenen Diskussion" im Bundestag durchgesetzt hat, bestimmen nun andere über die Verbindlichkeit von Verfügungen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen...
... ...



AFP/KNA: Ärzte warnen vor Gesetz zur Sterbehilfe. Der Tagesspiegel Nr. 18772, 11.3.2005, S. 4
... In Zweifelsfällen müsse der Lebensschutz Vorrang haben.



AP/raw: Umfragen: Patientenwille soll gelten. Der Tagesspiegel Nr. 18790, 31.3.2005, S. 4
Eine Patientenverfügung sollte nach Ansicht der meisten Deutschen verbindlich sein...
... 34 Prozent würden die Verantwortung Betreuern und Angehörigen, nur zehn Prozent Ärzten übertragen. Diese könnten sich bis zu 67 Prozent vorstellen, lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen, wenn Patienten dies ausdrücklich wünschten. Voraussetzung sei aber, daß die Behandlung den Todeseintritt nur verzögern würde. Für eine Selbsttötung mit ärztlicher Hilfe sind 45 Prozent der Versicherten, aber nur zehn Prozent der Ärzte.
... Für die Politik sei das Umfrageergebnis ein deutliches Zeichen, "daß sie handeln muß",...



Barbara Junge: Neuer Gesetzentwurf stärkt Selbstbestimmung der Patienten. Der Tagesspiegel Nr. 19581, 20.6.2007, S. 4
In vom Fraktionszwang entbundener Entscheidung sollen die 613 Abgeordneten des Bundestages wohl noch in diesem Jahr beschließen, wie viel Selbstbestimmungsrecht über das eigene Sterben einem Menschen gegeben werden soll. Am Dienstag haben Fachpolitiker von SPD, FDP, Linker und Grünen dazu einen Gruppenantrag zur Patientenverfügung vorgestellt.
...
Der Antrag der Parlamentarier sieht vor, dass ein schriftlich gefasster Patientenwille grundsätzlich Geltung haben soll – unabhängig davon, an was ein Mensch erkrankt ist und in welchem Stadium sich die Krankheit befindet. Ein festgelegter Betreuer soll damit betraut werden, zu ermitteln, ob die eingetretene Situation dem entspricht, was in der Patientenverfügung niedergeschrieben ist. Nur wenn sich der behandelnde Arzt und der Betreuer darüber uneinig sind, muss ein Vormundschaftsgericht den Fall prüfen.
Diese Lösung geht auf den SPD- Rechtspolitiker Joachim Stünker zurück und entspricht den Vorstellungen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), die den Antrag mit unterzeichnet hat. Dagegen steht insbesondere der Vorschlag des CDU-Justizexperten Wolfgang Bosbach, der ebenfalls als freier Gruppenantrag ins Parlament gehen wird. Er sieht eine sogenannte Reichweitenbeschränkung vor: Dann wäre eine Patientenverfügung bei tödlich verlaufenden Krankheiten im Endstadium nur eingeschränkt gültig.
Für den jetzt vorgelegten Antrag gehen die Fachpolitiker von einer Mehrheit für die uneingeschränkte Reichweite aus...




Deutsche und die passive Sterbehilfe

epd: 80 Prozent der Deutschen für passive Sterbehilfe. Der Tagesspiegel Nr. 18833, 14.5.2005, S. 4
... Passive Sterbehilfe bedeutet, daß der Arzt lebensverlängernde Maßnahmen bei einem Schwerstkranken einstellt, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht.

Der Fall Terri Shiavo und die Rechtslage in Deutschland
Malte Lehmig: "Die Magensonde zu entfernen, wäre Mord". Der US-Kongreß und Präsident Bush setzen sich für das Leben einer Frau ein, die seit 15 Jahren im Wachkoma liegt - und die Angehörigen sind tief zerstritten. Der Tagesspiegel Nr. 18783, 22.3.2005, S. 5
... ... ...
Mareike Aden und Rainer Woratschka: Ärzte: Politiker müssen sich heraushalten.. In Deutschland ist die Gesetzeslage klar - bisher. Der Tagesspiegel Nr. 18783, 22.3.2005, S. 5
... Es sei unvorstellbar, daß man hierzulande einen Wachkoma-Patienten durch Entzug der Magensonde verhungern lasse. Debatten gäbe es höchstens im Vorfeld - "darüber, ob man solche Sonden anlegt."
... Bisher gilt, daß Angehörige von Koma-Patienten das Plazet vom Vormundschaftsgericht brauchen, um lebensverlängernde Maßnahmen zu beenden - selbst wenn es eine entsprechende Patientenverfügung gibt. Und: Die Ernährung darf nur abgebrochen werden, wenn die Krankheit einen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat - was bei Koma-Patienten gewöhnlich nicht der Fall ist.
...
... Die Schwere einer Behinderung könne nicht ausschlaggebend dafür sein, jemanden verhungern zu lassen. Sonst seien "große Gruppen schwerbehinderter Menschen konkret gefährdet"...
Auch das Zentralkommitee der deutschen Katholiken warnte davor, die Reichweite von Verfügungen auf Wachkoma oder Demenz auszudehnen. Differenzierter gibt sich die Evangelische Kirche. Falls Menschen für eine solche Situation den Behandlungsabbruch verfügten, müsse dies anerkannt werden, sagte der EKD-Vorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, zum Fall Schiavo. Allerdings sei in der EKD umstritten, ob künstliche Ernährung als Therapie oder als nicht zu verweigernde Grundversorgung anzusehen ist.
Kritik übte Huber am Eingreifen des US-Präsidenten. "Ein menschliches Einzelschicksal mit einem Gesetz zu besiegeln, ist unserer Rechtskultur fremd." Montgomery wird noch deutlicher. Politiker "mit ihren Profilierungs- und Gesichtswahrungsintentionen" müßten sich aus "Fällen, bei denen es um individuelles Leben geht, unbedingt heraushalten."

Auch deutsche Komapatienten starben durch Nahrungsentzug
AP: Auch deutsche Komapatienten starben durch Nahrungsentzug. Der Tagesspiegel Nr. 18793, 3.4.2005, S. 6
In mehreren Fällen haben Angehörige von Komapatienten ... auch in Deutschland durchgesetzt, daß die künstliche Ernährung eingestellt wird... mit Hilfe des Anwalts Wolfgang Putz (München).... Putz sagte, auf die gleiche Weise habe er bereits den Tod von 30 bis 40 Koma-Patienten erreicht.

hah: Vorwurf: Frau gegen Willen weitergepflegt. Charité ignoriret angeblich Patientenverfügung. Der Tagesspiegel Nr. 19344, 18.10.2006, S. 12
Die Charité kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. Wie jetzt bekannt wurde, hat der Münchener Medizinrechtler Wolfgang Putz am 11. Oktober [2006] Anzeige gegen das Universitätsklinikum erstattet. Denn eine 86-jährige Krebskranke wurde auf der Intensivstation 8 offenbar gegen ihren ausdrücklichen Willen mehrere Wochen lang künstlich am Leben erhalten. Sollte es zu einer Anklage kommen, wird das Amtsgericht Berlin prüfen müssen, ob die von den Oberärzten angeordneten lebensverlängernden Maßnahmen als Körperverletzung einzustufen sind. Die Charité wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Die inzwischen verstorbene Frau aus Mitte hatte mit Hilfe des Humanistischen Verbandes eine Patientenverfügung aufgesetzt, die alle zwei Jahre aktualisiert wurde. Darin lehnte die schwerkranke Berlinerin lebensverlängernden Maßnahmen ab. 2005 wurde sie wegen eines Knochenbruchs in die Charité eingeliefert und fiel im Januar 2006 ins Koma. Nur durch eine Magensonde und künstliche Beatmung konnte sie am Leben erhalten werden. "Durch die rechtlich verbindliche Patientenverfügung waren solche Maßnahmen verboten", sagte Putz. Eine Nichte der Frau habe mit Verweis auf die Patientenverfügung die &aAuml;rzte mehrfach aufgefordert, unter anderem die Beatmung schrittweise zu beenden. Nach Auskunft von Rechtsanwalt Putz wurde ihr vorgehalten, dass dies als "Euthanasie" strafrechtlich verfolgt werden könne...
Erst kürzlich war die Charité in die Schlagzeilen geraten: Eine Krankenschwester wird verdächtigt, zwei Patienten getötet zu haben. Die Tatverdächtige begründete die Tötungen unter anderem damit, dass sie Mitleid mit den schwerkranken Patienten habe.

Stefan Kaiser: Keine Verlängerung um jeden Preis. Mit einer Patientenverfügung kann man dem Arzt Vorgaben machen. Aber vieles ist noch unsicher. Der Tagesspiegel Nr. 19015, 14.11.2005, S. 18
...
... Petra Vetter, Medizinrechtlerin aus Stuttgart...
... Dörte Elß, Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Denn je genauer man beschreibt, für welche Situationen die Patientenverfügung gelten soll und was der Arzt in diesen Fällen tun soll, umso besser lässte sich klären, was der Wunsch des Patienten ist. "Der Arzt muss sich an den in der Patientenverfügung konkret erklärten Willen des Patienten halten", betont Anwältin Vetter und verweist dabei auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. "Wenn der Arzt gegen diesen Willen des Patienten handelt, gilt das als Körperverletzung", erklärt sie.
Schwierig wird die es allerdings, wenn die Patientenverfügung Lücken aufweist oder eine Situation eingetreten ist, die in der Patientenverfügung nicht beschrieben wurde. Dann müssen die behandelnden Ärzte gemeinsam mit einem bevollmächtigten Angehörigen des Patienten oder einem Vormundschaftsgericht bestellten Betreuer den so genannten mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln. "Die Verfügung ist dabei immer noch wichtig", erklärt Vetter, "sie dient als Auslegungshilfe." Dennoch kommt es an diesem Punkt erfahrungsgemäß häufig zu Problemen, wenn Arzt und Verteter des Patienten unterschiedlicher Meinung sind. Können sie sich nicht einigen, müssen sie das Vormundschaftsgericht anrufen, das dann entscheidet.
Weitere Unsicherheiten gibt es bei der Frage, wann eine Patientenverfügung überhaupt wirksam wird. Laut BGH gilt die Verfügung, wenn die Krankheit des Patienten "einen irreversibel tödlichen Verlauf" angenommen hat, wenn also der Sterbeprozess begonnen hat. "Wann dieser Punkt ist, das legt der Arzt fest", sagt Verbraucherschützerin Elß. Nach Meinung von Anwältin Vetter gibt es dagegen keine Reichweitenbeschränkungen der Patientenverfügung, das heißt, sie gälte auch für den Komafall...
Bereits im vergangenen Jahr hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit einem Gesetzentwurf versucht, die Bedeutung der Patientenverfügung zu stärken. Der Entwurf scheiterte, auch weil er vorsah, die Gültigkeit der Verfügung auf solche Situationen auszudehnen, die nicht zwangsläufig zum Tode führen - also zum Beispiel Komapatienten oder Demenzkranke. Im Bundesjustizministerium rechnet man allerdings mit einem neuen Anlauf.
Auch Patientenberaterin Elß wünscht sich dringend ein Gesetz. Trotz der Unsicherheit über den Geltungsbereich rät sie, in der Patientenverfügung vorsichtshalber alle Situationen zu beschreiben, in denen man keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht. Dabei sollte man sich am besten beraten lassen - vom Hausarzt, Wohlfahrtsverbänden oder bei der Patientenberatung der Verbraucherzentralen. Experten raten davon ab, vorgefertigte Formulare, die im Internet kursieren, einfach zu übernehmen. "Im Zweifel sind sie aber immer noch besser als gar nichts", meint Anwältin Vetter.
...

ste.: Es war passive Sterbehilfe und kein Mord. Der Tagesspiegel Nr. 19379, 22.11.2006, S. 15
Der Tod eines 57-jährigen Mannes auf der Intensivstation des Krankenhauses Strausberg bleibt trotz vieler Zweifel an den genauen Umständen ohne strafrechtliche Konsequenzen. Der verantwortliche Arzt Wilfried K. wurde gestern vom Landgericht Frankfurt vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und Berufsverbot für den 50-jährigen Mediziner gefordert. Dieser habe sich gegenüber einem hilflosen Patienten als "Herr über Leben und Tod" erhoben und eigenmächtig lebensrettende Apparaturen abgeschaltet. Außerdem soll er eine Reanimation verweigert und eine die Atmung lähmende Substanz gespritzt haben. Doch das Gericht betrachtete den Fall als eine zulässige passive Sterbehilfe für einen tödlich erkrankten Patienten. Für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gebe es keine ausreichenden Beweise.
Ende Januar 2001 war Dieter S. mit einer akuten Herz-Muskel-Schwäche auf die Intensivstation des Strausberger Krankenhauses gebracht worden. Dort musste er künstlich beatmet werden. Am Morgen des zweiten Tages verschlechterte sich der Zustand erheblich. Als Oberarzt der Anästhesieabteilung entschloss Wilfried K. zum Abschalten aller Überwachungs- und Atmungsgeräte, um - wie er sagte - das Leiden des Patienten zu beenden. Der Stillstand des Herz-Kreislauf-Systems stand nach Aussage des Angeklagten unmittelbar bevor.
... ... ...

af: Ärzte wollen keine Gesetze, die das Sterben regulieren. Bundesärztekammer bezieht im Vorfeld der Sterbebegleitungsdebatte Position. Ärzte-Zeitung Nr. 213, 27.11.2006, S. 1
Ärzte in Deutschland töten nicht: Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe bleibt in der Frage der aktiven Sterbehilfe hart. Die bisherigen gesetzlichen und strafrechtlichen Regelungen seien ausreichend, erteilte Hoppe bei einem Pressegespräch einer Gesetzesinitiative der Union eine Abfuhr.
Der Unionspolitiker Wolfgang Bosbach drückt auf die Tube, um Patientenverfügungen "endlich gesetzlich zu regeln". Hoppe hält dies für überflüssig: "Der Gesetzgeber soll sich darauf beschränken, verfahrensrechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichtes klarzustellen", sagt Hoppe. Rechtssicherheit könne ein solches Gesetz ohnehin nicht vermitteln, das unter anderem die Reichweite und die zeitliche Gültigkeit von Patientenverfügungen regeln soll.
In einer Patientenverfügung kann ein Mensch festlegen, wie er behandelt oder nicht behandelt werden möchte, wenn er sich im Notfall und in der Folge dem Arzt gegenüber nicht äußern kann. Ärzte sind auch mit einem solchen Papier in einem ständigen Abwägungsprozeß. Patientenverfügungen sind bindend. Hoppe verwies darauf, daß für Ärzte letztendlich aber immer die Indikation ausschlaggebend sei. Das Aufrechterhalten von Körperfunktionen um ihrer selbst willen lehne die Kammer ab.
Die Vorschläge des Koalitionspartners erwischen die SPD nicht auf dem falschen Fuß. Schon allein, um der Unionsinitiative etwas entgegenzusetzen, habe auch die SPD einen Entwurf in der Hinterhand, sagte ihr Abgeordneter Wolfgang Wodarg.

dpa: Patientenwille soll entscheiden. Der Tagesspiegel Nr. 19416, 31.12.2006, S. 4
Dem in Patiententestamenten niedergelegten Wunsch von Todkranken nach Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen muss nach Ansicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) künftig im Grundsatz Vorrang eingeräumt werden. "Mir ist es wichtig, dass rechtlich klargestellt wird, dass der schriftlich fixierte Wille einer Person, wie sie behandelt werden möchte, auch dann befolgt werden muss, wenn die Person sich aktuell nicht mehr äußern kann", sagte sie.
In der über die Parteigrenzen hinweg geführten Debatte über Anerkennung von Patientenverfügungen nahm Zypries damit eine Position ein, die dem Patientenwillen zentrale Bedeutung beimisst. In allen Fraktionen des Bundestags wird derzeit über Regelungen zur Anerkennung der Patientenverfügungen nachgedacht. Die Positionen unterscheiden sich insbesondere im Hinblick auf die Reichweite der Patientenverfügung. Der Entwurf von Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach geht in die Richtung, dass eine Patientenverfügung nur greifen soll, wenn die Krankheit einen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat...

Antje Sirleschtov: Leben und sterben lassen. Der Tagesspiegel Nr. 19454, 8.2.2007, S. 2
? Die Deutsche Hospiz-Stiftung fordert mehr Rechtssicherheit für Patientenverfügungen. Wie verbindlich sind solche Willenserklärungen bislang?
...
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem erklärt wird, wie man medizinische behandelt wreden möchte für den Fall, dass man sich in der konkreten Situation selbst nicht mehr äußern kann. Eine solche Patientenverfügung haben mittlerweile fast neun Millionen Bundesbürger aufgesetzt. Wie verbindlich diese Dokumente sind, ist bislang allerdings nicht gesetzlich geregelt. Der Bundesgerichtshof hatte 2003 zwar entschieden, dass es Körperverletzung und somit strafbar sein kann, wenn Ärzte oder Pflegekräfte einen Patienten gegen dessen erklärten Willen behandeln. In der Praxis ist die Verunsicherung dennoch groß, zum Beispiel weil Verfügungen zu pauschal oder unpräzise sind.
...
Ganz oben auf der Liste steht das Thema Beratung. Wer eine solche Verfügung erwägt, sollte sich medizinischen und rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass die Anweisungen in der Verfügung so formuliert sind, dass sie später auch befolgt werden können...
Neben der Patientenverfügung, die eher an den Arzt gerichtet ist, sollte eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsfragen erstellt werden. Darin werden einer oder mehrere Bevollmächtigte benannt, die helfen, die Verfügung durchzusetzen. Falls die Krankheitssituation nicht oder nicht konkret genug in der vorher etstellten Patientenverfügung erfasst ist, kann der Bevollmächtigte maßgeblich zur Ermittlung des Willens beitragen.
Damit eine Patientenverfügung bindend ist, muss sie Motivation und Zielrichtung des Verfassers erkennen lassen. Die Hospiz-Stiftung warnt daher davor, vorgefertigte Verfügungsbögen auszufüllen, in denen per Ankreuzen der Wille kundgetan wird. Solche Fragebögen sind im Zweifelsfall rechtlich nicht bindend.
Zudem müssen bestimmte Formalien eingehalten werden. Dazu gehört die eigenhändige Unterschrift und eine Bestätigung der eigenen Geschäftsfähigkeit, beispielsweise durch einen Notar oder einen Arzt. Wer Bevollmächtigte benennt, sollte ihnen außerdem Originale der Vollmachten aushändigen.

raw: Ärzte gegen Gesetz zu Patientenwillen. Der Tagesspiegel Nr. 19502, 28.3.2007, S. 4
Die Bundesärztekammer hat sich dagegen gewandt, die Gültigkeit und Reichweite von Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln. In der aktuellen Debatte finde "die Fürsorgepflicht des Arztes zu wenig Beachtung", sagte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe zwei Tage vor einer Bundestagsdebatte zu dem Thema. "Das Sterben ist nicht normierbar", so Hoppe. "Und die Ermittlungen des mutmaßlichen Patientenwillens kann uns kein Gesetzgeber abnehmen." Es sei "mehr als fraglich", ob ein Gesetz Klarheit schaffen könne. Geregelt sollten allenfalls verfahrensrechtliche Fragen, wie die Einschaltung von Vormundschaftsgerichten. Ausdrücklich wandte sich Hoppe gegen einen fraktionsübergreifenden Antrag, die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen auf "irreversibel tödlich verlaufende Krankheiten" zu beschränken. Der Patientenwunsch müsse auch in anderen Fällen, etwa bei schwerster Demenz oder unumkehrbarer Bewusstlosigkeit, respektiert werden. Allerdings zeige die Erfahrung, dass sich die Haltung gegenüber lebensverlängernden Maßnahmen im Erkrankungsfall ändern könne.
Damit es keine Interpretationsschwierigkeiten gibt, empfehlen die Ärztekammer und die bei ihr angesiedelte Ethikkommission, Menschen des Vertrauens zusätzlich mit einer Vorsorgevollmacht auszustatten...

Barbara Junge: Am Ende gewollt. Der Bundestag debattiert über eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Wie könnte die aussehen? Der Tagesspiegel Nr. 19503, 29.3.2007, S. 2
Mehr als 180 verschiedene Formulare mit dem Titel "Patientenverfügung" gibt es derzeit in Deutschland. Eine Zahl, die exemplarisch für die Unsicherheit von Gesetzgeber, Ärzten und Angehörigen ist, wenn es darum geht den Willen eines Patienten zu befolgen, der keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, aber selbst nicht mehr in der Lage ist sich zu äußern. Zwar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2003 über solche Fälle und den Umgang mit Patientenverfügungen entschieden, doch gibt es unterschiedliche Lesarten des Urteils. Die Mehrheit der Rechtsexperten legt den Richterspruch so aus, dass eine Patientenverfügung zur Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen nur dann bindend ist, wenn die Krankheit unweigerlich zum Tode führt. Doch gibt es eben auch anderslautende Interpretationen.
Heute nun debattiert der Bundestag über die Frage, ob die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen durch ein Gesetz gesichert werden muss. Bei dieser Debatte über das Sterben ist der Fraktionszwang für die Abgeordneten aufgehoben, das heißt sie unterliegen allein ihrem Gewissen...
... ... ...
"Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat Vorrang", begründet SPD-Mann Stünker seinen Ansatz. Zumal ein Patient, der bei Bewusstsein ist, das Recht hat, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen abzulehnen. Der BGH hat in mehreren Urteilen erklärt, jede Behandlung gegen den Willen eines Kranken komme einer Körperverletzung gleich.

Kommentar:
Hartmut Wewetzer: Patientenverfügungen. Der Wille ist frei. Der Tagesspiegel Nr. 19503, 29.3.2007, S. 8
Das Bedürfnis, der Medizin bei klarem Verstand Grenzen zu setzen, ist weit verbreitet und wohl nicht ganz unbegründet. Mit einer Patientenverfügung kann man im Voraus festlegen, wie man behandelt werden möchte, wenn man infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr sagen kann, was man will. Angeblich sollen bereits neun Millionen Menschen eine solche Verfügung verfasst haben. Wer bei Bewusstsein ist, darf eine medizinische Maßnahme ablehnen, eine Operation etwa oder eine Behandlung mit Medikamenten. Es ist nur recht und billig, dass dieser Grundsatz auch dann gelten muss, wenn man nicht mehr bei Bewusstsein oder das Denkvermögen für immer entschwunden ist.
Der Wille des Patienten muss die Richtschnur ärztlichen Handelns sein. Das ist eigentlich selbstverständlich. Doch ob das auch die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages in der Debatte am heutigen Donnerstag so sehen wird, steht dahin. Der Antrag des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker nimmt den Patientenwillen tatsächlich ernst. Demnach ist die Verfügung verbindlich. Der Staat wird in seine Schranken verwiesen, die Selbstbestimmung hat Vorrang. Das ist gut so. Anders die beiden Gegenanträge von Wolfgang Bosbach (CDU) und René Röspel (SPD). Sie schränken die "Reichweite" des Patientenwillens stark ein. Der Abbruch einer Behandlung soll nur bei absehbar tödlichem Verlauf der Krankheit möglich sein. Wenn Bosbach und Röspel sich durchsetzen, könnte das am Ende nicht auf eine Stärkung, sondern auf eine Schwächung des Patientenwillens hinauslaufen. Alles würde schlimmer, als es derzeit geregelt ist. Aus Sicht des Patienten sinnlose Behandlungen würden verlängert werden, weil man sich, wie im Fall Bosbachs, auf den absoluten Schutz des Lebens beruft. Oder, wie im Fall Röspels, auf die immer wieder gern beschworene Gefahr eines Dammbruchs, wie sie die Liberalisierung bestehender Regelungen angeblich mit sich bringt.
Bevor man diesen Panikattacken nachgibt, sollte man lieber auf ein Gesetz verzichten, das nur dem Namen nach dem Patientenwillen recht gibt, in Wahrheit aber diesen Willen einschränkt. Freiheit ist etwas anderes.

Tsp: Bundestag ist sich nicht einig über Patientenwillen. Der Tagesspiegel Nr. 19504, 30.3.2007, S. 1
Nach einer kontroversen Grundsatzdebatte zeichnet sich im Bundestag noch keine klare Linie für ein Gesetz zu Patientenverfügungen ab... Eine überraschend große Gruppe von Parlamentariern riet wegen der Probleme sogar ganz von einer Regelung ab...

ebd., S. 4: ADRESSEN
Das Bundesjustizministerium bietet eine Empfehlung zur Abfassung von Patientenverfügungen an:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/1065.doc
Über die Berliner Ärztekammer kann man sich unter
http://www.aerztekammer-berlin.de
praktisch über ein sinnvolles Vorgehen informieren.
Eine christliche Patientenverfügung der großen Kirchen ist unter
http://www.ekd.de/patientenverfuegung
abrufbar.
Der Humanistische Verband Deutschland bietet unter
http://www.patientenverfuegung.de
einen Vordruck an.

Wolfgang Prosinger: Patientenverfügung. Perfekt sterben?. Der Tagesspiegel Nr. 19505, 31.3.2007, S. 1
...
... Ein Thema von existentieller Wucht, kein Thema für einfache Ansichten...
Zwei verschiedene, sich gegenseitig ausschließende Vorschläge liegen auf dem Tisch. Es sind im Grunde jene Antworten, die immer auftauchen, wenn Deutschland eine Frage von fundamentalem lebensethischen Rang diskutiert: die Position, die ihr Hauptgewicht auf den Lebensschutz setzt, und auf der anderen Seite jene, die dem Selbstbestimmungsrecht den Vorrang gibt. Die Lebensschützer wollen den Abbruch medizinischer Behandlung nur dann erlauben, wenn - etwas vereinfacht gesagt - der Patient bereits im Sterben liegt. Eine sehr harte Position. Denn sie bedeutet, dass von der Freiheit eines Christenmenschen nicht mehr viel übrig bleibt, dass ein Kranker ungefragt die Fortsetzung seiner Qualen in Kauf nehmen muss. Es ist eine Haltung von hoher moralischer Rigorosität, getragen von der christlichen Sicht, dass das Leben ein Geschenk Gottes ist. Fragt sich nur, ob sie ebensosehr von christlicher Barmherzigkeit getragen ist. Ob eine private Ü,berzeugung zur Grundlage allgemeines Handelns gemacht werden darf. Und ob - ganz nebenbei - deutsche Verfassungsgrundsätze beachtet sind, die dem Selbstbestimmungsrecht des einzelen einen hohen Wert beimessen. In jedem Falle wäre ein solches Gesetz ein großer Rückschritt gegenüber der gegenwärtigen Praxis, in der Patientenverfügungen - zwar nicht durch Gesetz, aber doch durch Rechtsprechung - als weitgehend verbindlich gelten. Das würde nun abgeschafft, die Entscheidung über Leben und Tod treffen andere, nicht der Patient selbst.
Aber auch jene, die ganz und gar auf die Entscheidungsfreiheit des Menschen setzen, kommen um unangenehme Fragen nicht herum: Eine Patientenverfügung ist schließlich in einer Situation geschrieben worden, die wenig gemein hat mit der, in der sich der Patient im Ernstfall befindet. Würde er die Entscheidung jetzt genauso treffen? Hat er bedacht, dass der Fortschritt der Medizin ihm eine Heilungschance bieten könnte, von der er bei Abfassung der Verfügung noch nichts wusste? Hat er den - schwierigen - Gedanken erwogen, dass er sich vielleicht mit seinem Leiden arrangieren, sich darin einrichten könnte? Und gänzlich unberücksichtigt bliebe die Möglichkeit überraschender, unvorhergesehener Heilungserfolge. All das wird wenig geachtet, woe das Selbstbestimmungsrecht absolut gesetzt wird.
...

ZurückGESCHRIEBEN. Sollten Patientenverfügungen für Ärzte grundsätzlich bindend sein? Der Tagesspiegel Nr. 19506, 1.4.2007, S. 16
Zur Diskussion über Patientenverfügungen
Klaus Winterberg, Berlin-Neukölln:
Bei der seit langem anhaltenden Diskussion über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen fällt auf, dass oft Verunsicherung bei allen Beteiligten – Ärzten, Patienten und Politikern – vorherrscht. Keiner weiß so recht, woran er ist. Ich persönlich würde mir wünschen, dass mein Wille im Krankheitsfall respektiert wird, wenn eine Kommunikation mit mir nicht mehr möglich ist, weil ich zum Beispiel Demenzkrank bin oder nach mehreren Schlaganfällen nicht ansprechbar im Bett liege. Eine lebenserhaltende Behandlung, künstliche Ernährung zum Beispiel, würde ich ablehnen, auch wenn eine theoretische Chance auf Besserung meines Zustands bestünde.
Nun ist es aber wohl so, dass Ärzte, selbst wenn ich dies in einer Patientenverfügung verbindlich festgelegt haben sollte, nicht unbedingt daran gebunden sind. Uns Bürgern wird in vielen Fällen unterstellt, wir verstünden die Tragweite einer solchen Erklärung nicht. Tatsächlich ist es aber so, dass viele Menschen - gerade auch vor dem Hintergrund, dass ein dahinvegetieren im Pflegeheim oft die Alternative darstellt - bewusst auf letzte überlebenschancen verzichten. Wir wollen uns keiner ärztlichen Fremdbestimmung unterwerfen! Dies zu respektieren fällt vielen "Göttern in Weiß" offensichtlich schwer. Eine gesetzliche Regelung für die Patientenverfügung scheint mir deshalb unerlässlich zu sein. Die Verfügung sollte prinzipiell und unabhängig von dem Krankheitszustand gültig sein. Alles andere verletzt die Würde des Menschen und sein Selbstbestimmungsrecht.

Antwort von Dr. Kuno Winn, Vorsitzender des Hartmannbundes - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.:
... Gleichzeitig aber müssen auch die behandelnden Ärzte, Angehörige und Betreuer die Sicherheit haben, dass die Beachtung des Patientenwillens keine rechtlichen Folgen für sie nach sich zieht...
Schon heute gilt, dass der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille für das ärztliche Handeln grundsätzlich verbindlich ist. Die Wahrung der Menschenwürde und die Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten ist ärztlicher Maßstab für jede medizinische Behandlung. Dies gilt ganz ausdrücklich auch für im Vorfeld geäußerte Willensbekundungen von Patienten. Diskutiert wird im Zusammenhang mit der geplanten Gesetzgebung nun vor allem darüber, die Wirkung des Patientenwillens darauf zu begrenzen, dass die Krankheit einen unumkehrbar zum Tode führenden Verlauf genommen hat.
Eine solche Regelung steht jedoch nach meinem Empfinden im Widerspruch zum Recht eines jeden Patienten, sich grundsätzlich für oder gegen eine medizinische Handlung zu entscheiden und gegebenenfalls auch den Umfang zu bestimmen. Um mich also an dieser Stelle nicht vor einer klaren Aussage zu drücken: Es darf grundsätzlich bei einer zu treffenden Entscheidung über die Behandlung oder aber die Nichtbehandlung eines Patienten keinen Unterschied geben zwischen dem zu diesem aktuellen Zeitpunkt einwilligungsfähigen oder aber nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten. Der nicht mehr einwilligungsfähige Patient kann also auch durch eine im Vorfeld getroffene Patientenverfügung eine Behandlung ablehnen.
In Abwägung mit dem ebenfalls verfassungsrechtlich verbürgten Schutz des Lebens ist allerdings zu berücksichtigen, dass dies nur dann gelten kann, wenn in der Patientenverfügung die konkrete Behandlungssituation genau beschrieben ist und keine Anhaltspunkte vorliegen, die auf einen geänderten Willen hindeuten.
Bei allem Respekt vor der Selbstbestimmung eines Patienten darf aber keine gesetzliche Regelung den behandelnden Arzt zu einer aktiven Sterbehilfe zwingen!...
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Michael de Ridder: Sterben dürfen. Viele Ärzte erhalten Todkranke um jeden Preis und gegen ihren Willen am Leben - das muss sich ändern. Der Tagesspiegel Nr. 19536, 4.5.2007, S. 28
Am Nachmittag des 26. Februar 2007 wird der 86-jährige Sigmund K. auf Veranlassung seiner Tochter, in deren Familie er lebt, in die Notaufnahme eines Berliner Krankenhauses eingewiesen. Herr K. hatte unversehens über heftigste Bauch- und Rückenschmerzen geklagt. Bei Ankunft in der Klinik war er in kritischem Zustand: reaktionslos, blass und kaltschweißig, der Blutdruck kaum messbar. Die Diagnose war zehn Minuten nach der Aufnahme gestellt: "Disseziierendes Bauchaortenaneurysma", drohender Durchbruch der verkalkten Bauchschlagader und Blutung in die Bauchhöhle. Unverzüglich wird der Chirurg hinzugezogen: "Der gehört auf den Tisch, und zwar sofort – acht Blutkonserven bestellen! Angehörige bitte unterschreiben lassen!"
Bis vor einem dreiviertel Jahr – damals hatte er einen kleinen Schlaganfall erlitten – war Herr K. nach Auskunft seiner ihn begleitenden Tochter und ihres Ehemannes, die sich rührend um ihn kümmerten, ein "rüstiger alter Herr" gewesen. Seitdem jedoch sei er "immer einsilbiger und hinfälliger geworden"; er schlief viel und aß wenig, war zunehmend verwirrt, lehnte ärztliche Untersuchungen ab und sprach häufig davon, dass "es jetzt genug sei und er schlafen möchte – für immer".
Auf den Versuch der Tochter, Chancen und Risiken des bevorstehenden langwierigen Eingriffs – den Ersatz der Bauchschlagader durch eine Prothese – insbesondere aber den Wunsch ihres Vaters, sterben zu wollen, mit den Ärzten zu erörtern, gehen diese nicht ernsthaft ein. Im Gegenteil, der Operateur wird ungehalten: "Kommen Sie zur Vernunft, wir müssen operieren! Sie können doch nicht wirklich wollen, dass ihr Vater verblutet – oder!? Bitte unterschreiben Sie!"
Tochter und Schwiegersohn jedoch haben erhebliche Bedenken gegen eine Operation: Sie respektieren den Wunsch des Vaters und bezweifeln zudem intuitiv die Erfolgschancen des Eingriffs. Doch sie spüren auch, dass sie dem Druck und der Übermacht des ärztlichen Urteils, unterlegt noch mit der Unterstellung, am Tode des Vaters schuldig zu werden, nicht gewachsen sind. Sie geben nach. Viereinhalb Stunden dauert die Operation, 21 Blutkonserven fließen in die Venen von Herrn K. 36 Stunden nach dem Eingriff ist er tot. Verstorben auf der Intensivstation an einer unbeherrschbaren transfusionsbedingten Blutgerinnungsstörung.
Ilse S. ist eine 56-jährige Patientin, die mit einem "ausbehandelten" metastasierenden Bronchialkarzinom zu Hause von ihrem Ehemann und einem Pflegedienst versorgt wird. Erst vor wenigen Tagen war sie so weit – nach langen Gesprächen mit ihrem Ehemann und einem Geistlichen – ihr Sterben annehmen zu können. Seitdem lag eine kurz gefasste Patientenverfügung auf ihrem Nachttisch.
Wenige Tage später wird sie abends plötzlich bewusstlos und atmet nicht mehr. Herr S. ist allein mit ihr. Unterschwellig ergreift ihn Panik, er weiß nicht, was zu tun ist. Er versucht sie zu wecken. Ist seine Frau tot? Hilflos läuft er die Treppe hinunter, um Nachbarn um Beistand zu bitten. Niemand öffnet.
Schließlich ruft er die Feuerwehr. Zehn Minuten später erscheint der Notarzt, der, noch ehe Herr S. überhaupt die Krankheit seiner Frau und das Akutgeschehen schildern sowie die Existenz einer Patientenverfügung erwähnen kann, ihn zur Seite drängt und auffordert, in der Küche zu warten und die Tür zu schließen. Derweil beginnt er damit, Ilse S. im Nachbarzimmer wiederzubeleben. Verzweifelt wartet Herr S. in der Küche. Nach einer halben Stunde eröffnet ihm der Notarzt, dass die Reanimation erfolgreich gewesen sei; seine Frau habe Kammerflimmern gehabt, das er durch Elektroschocks erfolgreich behandelt habe.
Tief bewusstlos und künstlich beatmet liefert der Notarzt Ilse S. im Endstadium eines Tumorleidens, jetzt aber wiederbelebt, in die Intensivstation einer Klinik ein. Dort wird sie einer Herzkatheteruntersuchung unterzogen und als Ursache des Geschehens ein ausgedehnter Herzinfarkt diagnostiziert. Vier Tage später wird sie bei anhaltender Bewusstlosigkeit erneut reanimiert. "Diesmal ohne Erfolg, Gott sei Dank", so die bitteren Worte des Ehemannes.
Solche Vorgehensweisen stellen keineswegs Einzelfälle dar. Die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert befragte Ärzte zu Therapieentscheidungen am Lebensende. Sie legte 74 Ärzten das folgende Szenario vor:
Bei einer 45-jährigen an Brustkrebs erkrankten Frau ist eine ausgedehnte Knochenmetastasierung diagnostiziert worden. Sie wird wegen einer tumorbedingten hohen Querschnittslähmung maschinell beatmet. Patientin und Ehemann sind über die schlechte Prognose informiert und machen sich hierüber keine Illusionen. Nach langem Besuch des Ehemannes bei seiner Frau bittet dieser den behandelnden Arzt mit tränenerstickter Stimme, seine Frau solle in Ruhe sterben dürfen. Sie habe ihn mit den Augen darum gebeten. Vor der Lähmung seien sich beide einig gewesen, dass an einem bestimmten Punkt keine weiteren Maßnahmen mehr ergriffen werden sollten.
Von den 74 befragten deutschen Ärzten würden 38, mehr als die Hälfte (!), die Beatmung in jedem Falle weiterführen, 17 die Beatmung ohne weitere Rücksprachen absetzen, 16 die Beatmung nach juristischer und/oder psychiatrischer Rückversicherung absetzen. 3 waren unentschieden.
Verwunderung ist angebracht ob des Gleichmuts und des Vertrauens, das Patienten und ihre Angehörigen im Falle aussichtsloser Erkrankung immer noch und immer wieder in Ärzteschaft und Medizin setzen. Auf der einen Seite sehen sie sich als Intensivpatienten oder Pflegebedürftige, wie die Prozesse um eine Krankenschwester einer großen Berliner Klinik und einen Altenpfleger einer gerontopsychiatrischen Pflegeeinrichtung in Süddeutschland erst jüngst wieder demonstrieren, von "Todesengeln" umstellt, die nach eigenem Ermessen darüber entscheiden, wer wann ins Jenseits befördert wird. Eine Vorstellung, die schaudern lässt.
Auf der anderen Seite sind sie einer Ärzteschaft ausgeliefert, die sich von der Rechtsprechung zusehends in ihre Schranken weisen lassen muss, weil sie zu Tode Erkrankten zu sterben nicht gestattet. Vielmehr ist es an der Tagesordnung, solche Patienten ohne jede Aussicht auf Verbesserung der Lebensqualität oder Verlängerung der Lebenszeit diskussionslos mittels nicht indizierter Wiederbelebungsversuche, künstlicher Ernährung und Beatmung zu traktieren. Und das selbst dann noch, wenn sie in einer Patientenverfügung niedergelegt haben, was sie am Ende ihres Lebens wünschen oder nicht mehr wünschen.
Das Sterben von Frau S. und Herr K. sind Beispiele dafür, wie sehr die Medizin die Erfüllung ihres Auftrag missversteht und damit oftmals verfehlt: Es ist ein nicht nur unter deutschen Ärzten verbreiteter Irrtum, ihr berufliches Ethos allein darin zu sehen, Krankheiten zu heilen und Leben zu erhalten.
Dem heute so überaus offensiv verstandenen ärztlichen Auftrag, das Leben zu verlängern und seine Qualität zu verbessern, steht, dem ethischen Range nach, die Pflicht, für einen "guten Tod" zu sorgen, in nichts nach. Dann nämlich, wenn sich die auf Lebenserhaltung zielende ärztliche Behandlung erschöpft hat und als Behandlungsziel ein würdiges und friedliches Sterben ganz in den Vordergrund rückt.
Sich dagegen immer und unter allen Umständen für den primär von Artikel 2 des Grundgesetzes geschützten Lebensschutz zu entscheiden, kann jedoch zu einem höherrangigen Gut, der von Artikel 1 geschützten Menschenwürde, in einen unüberbrückbaren Widerspruch geraten, so der Verfassungs- und Medizinrechtler Friedhelm Hufen.
Nicht jede Beendigung von Leben ist zugleich ein Eingriff in die Menschenwürde! Die Würde eines Menschen wird auch verletzt, wenn er zum willenlosen, passiven Objekt der Intensivmedizin gemacht wird, ohne dass der Fortsetzung der Behandlung noch irgendein seinerseits durch Lebensschutz und Menschenwürde gerechtfertigter Sinn abzugewinnen ist.
Dies geschah erst kürzlich wieder, als die Ärzte der Intensivstation einer großen deutschen Universitätsklinik eine tumorkranke 86-jährige Patientin zur Behandlung übernahmen. Die Frau war nach einer Operation anhaltend bewusstlos. Vergeblich hatte ihre Nichte versucht, für ihre Tante deren eindeutig gefasste Patientenverfügung den behandelnden Ärzten gegenüber durchzusetzen. In ihr hatte sie für den nun eingetretenen Fall niedergelegt, auf jede lebensverlängernde Maßnahme zu verzichten, insbesondere auf künstliche Beatmung und andere Intensivmaßnahmen.
Mit dem absurden Hinweis, sie seien keine Euthanasieärzte, wurde ihr berechtigtes Anliegen zurückgewiesen. Erst als die Nichte die Verlegung ihrer Tante in eine andere Einrichtung durchsetzen konnte, war es möglich, die künstliche Beatmung einzustellen und die alte Dame sterben zu lassen. Gegen die verantwortlichen Ärzte erstattete die Nichte mit Hilfe einer in diesen Fragen erfahrenen Anwaltskanzlei zu Recht Strafanzeige wegen Körperverletzung. Der Prozess dürfte demnächst eröffnet werden.
Für Patienten folgenreiches Fehlverhalten ist in der Medizin vielfach auch bei der Frage anzutreffen, ob Menschen in der Endphase ihrer Krankheit künstlich ernährt werden sollen. Dem kaum Widerspruch duldenden Satz: "Wir dürfen Sterbende doch nicht verhungern und verdursten lassen", liegt ein nur schwer korrigierbares Missverständnis zugrunde, das sich von der eminent bedeutsamen biologischen und symbolischen Funktion der Nahrungsaufnahme herleitet.
Selbstverständlich ist auch im Sterben das subjektive Hunger- und Durstgefühl zu stillen. Die intuitive Annahme jedoch, von vielen Ärzten ebenso wie von Nicht-Ärzten, das körperliche und emotionale Wohlbefinden terminal Kranker und Sterbender sei darüber hinaus mit künstlicher Zufuhr von Kalorien und Flüssigkeit über Sonden und Katheter zu erhalten oder zu erhöhen, ist schlichtweg ein Irrtum. Nicht selten liegt hier sogar die (Mit)Ursache eines qualvollen Sterbens.
Im Gegenteil: Die Minderung und Einstellung der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme ist nicht nur Teil des natürlichen Sterbens. Sie führt zudem, wie Forschungsergebnisse zeigen, zur Bildung von Stoffen, die einen geradezu erwünschten beruhigenden und schmerzlindernden Effekt haben.
Soweit heute ärztliches Handeln und Entscheiden am Lebensende in der Kritik steht, geht es um nicht weniger als darum, dem Anspruch unserer Verfassung, die Würde des Menschen als sein höchstes Gut zu schützen, zu seiner vollen Geltung zu verhelfen. Das in den letzten Monaten viel diskutierte Instrument der Patientenverfügung ist unter bestimmten Bedingungen eine sinnvolle Hilfe, reicht aber hierzu allein nicht aus. Vielmehr bedarf es innerhalb der Medizin neuer Weichenstellungen, die tief in ihr Selbstverständnis hineinreichen: Zum einen muss ein Perspektivwechsel ärztlichen Handelns stattfinden. Dies gilt prinzipiell für jede Behandlung, besonders aber für die von sehr schwer und aussichtslos erkrankten Patienten. Nicht die Frage: Dürfen wir Ärzte mit einer bestimmten Behandlung, etwa der Beatmung oder künstlichen Ernährung eines Patienten, aufhören, ist zu stellen.
Vielmehr hat die Frage jeden Tag aufs Neue zu lauten: Dürfen wir noch weitermachen? Ist das, was unserer festen überzeugung nach gestern noch zum Wohle unseres Patienten war, auch heute noch zu seinem Guten? Oder finden wir heute Bedingungen vor, die eine wie auch immer beschaffene Korrektur unserer Entscheidungen erforderlich machen? Die Behandlungsziele sind also im Laufe der Behandlung immer wieder zu überprüfen und kritisch zu reflektieren. Doch solches wird – schon oft wurde es beklagt – weder dem Medizinstudenten vermittelt noch dem Arzt in der Weiterbildung.
...
In aussichtsloser Krankheit sollte jeder Mensch lernen, loszulassen. Gleiches jedoch gilt auch für die Ärzteschaft: Auch sie muss lernen, wenn ihr therapeutisches Bemühen im Sinne der Heilung an eine Grenze gekommen ist, zum richtigen Zeitpunkt loszulassen, um einem friedlichen Sterben den Vortritt zu lassen...
Der Autor leitet die Rettungsstelle des Vivantes-Klinikums Am Urban in Berlin-Kreuzberg.

Leserbriefe:
Wer der Schöpfung trotzt. "Sterben dürfen" von Michael de Ridder vom 4. Mai (2007). Der Tagesspiegel Nr. 19538, 6.5.2007, S. 16
Herzlichen Dank für diesen mutigen Bericht. Nach 21-jähriger Tätigkeit als Krankenschwester und Therapeutin kann ich aus eigener Erfahrung diesem Artikel voll zustimmen. Jede häusliche Pflegestation und jedes Krankenhaus sollte diesen Bericht an ihr Schwarzes Brett nageln, damit die zwanghaften unter Standards geführten Ein- und Ausfuhrkontrollen, um die "Alten und Kranken" oft gegen ihren Willen am Leben zu erhalten, obwohl die Lebensqualität dadurch nicht gebessert wird, neu zu überdenken.
... als Krankenschwester... um eine neue Stellung bemüht... stößt man auf nicht enden wollende Seiten von "examiniertes Pflegepersonalgesuchen" für "beatmete Patienten" in der häuslichen Krankenpflege. Wenn dies das Ziel ist, nur noch menschliche Körper aufzubewahren, dem die Maschine den "göttlichen Odem" einbläst, dann stellt sich tatsächlich die Frage, ob da Arroganz im Spiel ist, die der Schöpfung trotzen will.
Wenn unsere Gesellschaft nicht endlich begreift, daß zwangsläufig mit dem ersten Atemzug bei der Geburt auch der letzte unweigerlich eintreten wird, wird wohl der hippokratische Eid weiterhin auf Biegen und Brechen und nach eigenem Ermessen des einzelnen durchgesetzt.
Dorothea Plonka-Kuiper,
Berlin-Charlottenburg

Immer hinterfragen. "Sterben dürfen" von Michael de Ridder vom 4. Mai (2007). Der Tagesspiegel Nr. 19545, 13.5.2007, S. 16
Der Artikel bewegte mich tief. Habe ich doch vor wenigen Jahren Ähnliches erlebt beim langen Sterben meiner Mutter. Wenige Tage vor ihrem 93. Geburtstag verstarb sie nach zirka 15-jährigem langen Leiden.
... Zirka zwölf Wochen vor ihrem Tode wurde sie mit inneren Blutungen und bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert. Magenkrebs im Endstadium. Aschfahl und regungslos fanden wir sie im sogenannten Sterbezimmer. Sie schien nichts mehr zu spüren und schlief tief. Wir hofften, dass sie so friedlich hinüberschlafen würde in den Tod, den sie seit mindestens zwölf Jahren täglich herbeigesehnt hatte!
Als wir am nächsten Vormittag ins Krankenhaus kamen, führte man uns in ein Mehrbettzimmer. Sie lag dort, ausgezehrt und müdegelebt: "Warum darf ich nicht endlich sterben?" Auf meine Frage an den Arzt, was geschehen sei, sagte er: "Wir gaben ihr Blutkonserven. Ihre Mutter ist hier in einem Krankenhaus, und wir erhalten das Leben." Ein zweiter Arzt: Wir können sie doch nicht "einfach so" sterben lassen.
Sie wussten vom Endstadium des Krebses, sie kannten ihr langes Leiden und Alter. Danach lebte meine Mutter noch weitere zwölf Wochen: jeder Tag Qualen ohne Ende. Wenigstens diese nicht enden wollenden qualvollen Wochen hätte ich ihr gern erspart nach den vorangegangenen leidvollen 15 Jahren.
Margot König,
Berlin-Wilmersdorf

Dr. De Ridder führt eindrucksvolle Beispiele ärztlichen Fehlverhaltens an, um seine Hauptaussage zu illustrieren. Wer eine Patientin im Finalstadium einer Krebserkrankung reanimiert, die noch dazu eine eindeutige Willenserklärung verfasst hat, handelt sicher falsch und – weil gegen den erklärten Willen der Patientin – unrechtmäßig und unethisch.
Auch wenn ich der Hauptaussage, zum richtigen Zeitpunkt loszulassen und das Sterben zuzulassen, uneingeschränkt zustimme, halte ich die Darstellung für zu einseitig und möchte einige Aspekte ergänzen. Bei allen ärztlichen Maßnahmen ist der Patientenwille ausschlaggebend. Die Meinungen und Hinweise von Angehörigen sind nur insofern von Belang, als sie bei bewusstlosen Personen helfen können, den mutmaßlichen Willen der Patienten zu ermitteln.
Gerade in Akutsituationen, die unverzügliches Handeln erfordern, kann nicht eingeschätzt werden, wie valide die Aussagen der nächsten Angehörigen sind. "Sterben heißt Erben": Das ist sicher bösartig formuliert, aber dass in solchen Situationen auch Eigeninteressen der Angehörigen eine Rolle spielen, darf nicht unterschlagen werden.
Wir können leider nicht immer davon ausgehen, dass die Beziehungen der Patienten zu ihren nächsten Angehörigen nur von Liebe und Respekt geprägt sind. Patientenverfügungen sind nicht immer die Lösung...
Michael Friedrichs,
Berlin-Kreuzberg

Ende März wurde ich operiert. Die aufnehmende ärztin fragte nach einer Patientenverfügung. Ich meinte, ich hätte keine, und sie würde sich ja auch nicht daran halten. Die Ärztin erwiderte: "Richtig, wir wissen ja nicht, wie Sie im Ernstfall entscheiden." Ich: "Im Ernstfall könne ich gar nicht entscheiden." Die ärztin schwieg. Ingrid Resa,
Berlin-Lichterfelde

Wer operiert bis zum Verbluten hat als Arzt "alles versucht", er hat "alles gegeben" und "alles getan, was in seiner Macht steht". Nicht nur jede TV-Arztserie lehrt dieses! Derjenige Arzt aber, der Therapien sinnvoll zu begrenzen versucht, um seinem Patienten einen würdigen Tod zu ermöglichen, der macht sich nach wie vor potenziell angreifbarer als der "Alles-Macher"...
Dr. Nicolai Schaefer,
Berlin-Steglitz

Pro und Contra. Der Tagesspiegel Nr. 19581, 20.6.2007, S. 6
Der Berliner Arzt und Vizechef der Organisation Dignitas, Uwe-Christian Arnold, hat zugegeben, Hilfe zum Suizid geleistet zu haben. Soll passive Sterbehilfe erlaubt werden? Zwei Appelle - einer fürs Sterben lassen einer fürs Leben lassen.
Wolfgang Prosinger: Sterben lassen. PRO. Leben um jeden Preis ist ein Plädoyer für die Grausamkeit
Es ist ein Thema, das tief geht. In jene Regionen, in denen das Unbewusste siedelt, in denen ängste und Dunkelheit zu Hause sind. Und es rührt an Fundamente: an religiöse überzeugungen, an aufklärerische Gewissheiten. Weshalb die Emotionen hochsteigen, wann immer einer die Frage stellt: Dürfen Menschen anderen Menschen zum Sterben helfen? Nicht beim Sterben, sondern zum.
Der Diskurs darüber ist alt, viele hundert Jahre alt. Die Frage ist also keine leichte Frage, und die forsch-liberale Antwort "selbstverständlich" greift zu kurz. Sterbehilfe darf nicht leicht gemacht werden, weil sonst Dämme brechen können, weil sonst Missbrauch entsteht.
Aber möglich gemacht werden sollte sie dennoch. Aus Gründen der Menschlichkeit und der Barmherzigkeit. Es darf nicht sein, dass sich der Einsatz und das Plädoyer für das Leben zum Plädoyer für die Grausamkeit verkehrt: dass Qualen für Todkranke verlängert werden, dass Menschen gegen ihren Willen mit schmerzhaften lebensverlängernden Maßnahmen malträtiert werden, dass Körperverletzung geschieht unter dem Anschein der medizinischen Fürsorge. Leben um jeden Preis – das kann sehr hartherzig sein.
Auch Ärzte werden umdenken müssen. Sie seien für das Leben zuständig, nicht für den Tod, sagen manche von ihnen. Hilfe zum Sterben widerspreche fundamental ihrem Berufsbild. Schon wahr, aber ließe sich dieses Berufsbild nicht auch ein wenig anders und ebenso würdig definieren? Der Arzt als Helfer, der Leiden lindert. In allen Lebenslagen. Auch in den letzten. Die Palliativmedizin tut das. Aber auch sie kann an ihre Grenzen geraten. Was dann?
Das Modell, das der Verein Dignitas in der Schweiz anbietet, ist das Sinnvollste, was es im Moment in dieser Notlage gibt. Es geht dabei nicht um aktive Sterbehilfe (bei der der Arzt die tödliche Spritze setzt), sondern um den sogenannten assistierten Suizid. Die Statuten des Vereins sprechen eine klare Sprache: Hilfe gibt es nur bei Menschen mit unheilbarer Krankheit und nur bei jenen, die in völliger geistiger Klarheit ihren Sterbewunsch äußern. Die Hilfe zum Suizid findet unter ärztlicher Kontrolle statt. Das sind humane Prinzipien, sie sollten auch in Deutschland möglich gemacht werden.
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Es geht um eine Grundfrage unserer Existenz: Wer bestimmt über uns? Wir selbst oder andere? Wer sagt, was wir sollen? Die Kirche, die Politik, die Partei? Das Selbstbestimmungsrecht ist eines der höchsten Güter (nur das Verantwortungsgebot für die anderen steht noch höher). Es ist zu schützen – auch gegen die paternalistische Ethik der fürsorglichen Bevormundung...
Sebastian Bickerich: Leben lassen. CONTRA. Was Selbstbestimmung genannt wird, macht in Wahrheit erpressbar
Für Rut de Winter war es die schwerste Entscheidung ihres Lebens. Seit Jahren litt die Holländerin an einem weit fortgeschrittenen, schmerzhaften Krebsleiden. Selbstbestimmt Schluss machen können – unter ärztlicher Aufsicht, als Hilfe zur Selbsthilfe – das klang verheißungsvoll.
De Winter hatte auch Zweifel. Was, wenn es medizinische Fortschritte geben sollte, die ihr ein Weiterleben in Würde ermöglichen? Was, wenn eine Schmerztherapie ihr helfen würde, weitgehend ohne Qualen weiterzuleben – und zu sterben? Die Zweifel blieben ein Gedankenspiel. Die Schmerzen waren nun einmal da. Und gab es in ihrer Heimat, den Niederlanden, nicht eine gesetzliche Regelung, die Sterbehilfe ermöglicht? Schließlich war es doch ihr Wille, meistens jedenfalls, schließlich war sie doch der Familie eine Last – der überforderten Schwiegertochter, dem Sohn. Und war es so nicht einfacher für alle Beteiligten?
Die große Mehrheit der Ärzte in Deutschland lehnt passive Sterbehilfe ab – aus guten Gründen. Natürlich, lässt sich entgegnen, sie haben ja auch ihren Eid auf das Leben geleistet. Oder: Sie wollen sich in die Entscheidung über Leben und Tod nicht reinreden lassen. Beides mag eine Rolle spielen.
Es gibt aber einen ganz einfachen Satz eines Arztes, der tiefere Beweggründe für die Zweifel auf den Punkt bringt: "Wo das Weiterleben nur eine von zwei legalen Optionen ist, wird jeder rechenschaftspflichtig, der anderen die Last seines Weiterlebens aufbürdet."
Der Kern jeder Debatte um die Sterbehilfe ist die Frage der Selbstbestimmung. "Niemand hat das Recht, Menschen vorzuschreiben, wie und wann sie sterben wollen oder nicht" – das ist auf den ersten Blick ein sehr naheliegendes Argument. Doch wer entscheidet wirklich über das Sterben – im hohen Alter, bei starken Schmerzen, unter dem Eindruck einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustands? Wer definiert, was "unheilbar" bedeutet?
Was die Selbstbestimmung des Menschen zu stärken scheint, kann ihn in Wahrheit erpressbar machen. Eine holländische Studie kam zum Ergebnis, dass es jährlich mehrere hundert Fälle gibt, in denen "lebensbeendende Handlungen ohne ausdrücklichen Wunsch" des Getöteten vorgenommen worden sind...
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ukn: Ethikrat fordert Gesetz zur Sterbehilfe. Der Tagesspiegel Nr. 19249, Freitag, 14.7.2007, S. 4
Der Nationale Ethikrat hat am Donnerstag in Berlin seiner Stellungnahme zu Sterbebegleitung und Sterbehilfe eine weiter gehende Anerkennung von Patientenverfügungen empfohlen... Der Nationale Ethikrat, der die Bundesregierung berät, sieht es als das Recht eines unheilbar kranken Patienten an, lebensverlängernde Maßnahmen abbrechen zu lassen. Das gelte nicht erst in der Sterbephase, sondern auch dann, wenn durch Abbruch medizinischer Maßnahmen der Tod früher eintrete. Das Recht auf Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen gelte auch für Komapatienten, wenn dieser Wille "hinreichend sicher aus einer Patientenverfügung" zu entnehmen sei. Entsprechend sollten Ärzte, Angehörige und Pflegende gemäß dem Willen des Patienten lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen dürfen, ohne wegen unterlassener Hilfeleistung strafrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen.
Tötung auf Verlangen und die gewinnorientierte Beihilfe zur Selbsttötung lehnten die 24 Mitglieder des Ethikrates klar ab. Beides solle strafbar bleiben. Ein unterschiedliches Votum gab der Ethikrat zur Selbsttötung eines unheilbar Kranken ab. Nach Auffassung der Mehrheit sollten beim Freitod eines Schwerkranken Ärzte und Angehörige von einer Intervention absehen dürfen, wenn der Betreffende einen ernsthaft bedachten Entschluss verfolgt und jegliche Rettungsmaßnahme ablehnt...

Nana Heymann: Stadtbär Tilo ist tot. Braunbär wurde überraschend eingeschläfert Das Tier war an Lymphknotenkrebs erkrankt. Der Tagesspiegel Nr. 19517, 14.4.2007, S. 12
Was für viele nach dekadentem Luxus klingt, ist im Bärenzwinger am Köllnischen Park in Mitte aus medizinischer Sicht notwendig: Mit einer Fußbodenheizung sollen die Bewohner des Geheges vor schlimmen Rheumaerkrankungen geschützt werden. Gegen einige andere Leiden sind sie jedoch kaum gefeit. Der seit 1990 amtierende Stadtbär Tilo musste am Donnerstagabend eingeschläfert werden. Das 17-jährige Tier war unheilbar an Lymphknotenkrebs erkrankt.
"Das kam für alle sehr überraschend", sagt Karin Rietz, Pressesprecherin des Bezirksamts Mitte. Seit knapp vier Wochen habe der Bär gekränkelt, sei schlapp und apathisch gewesen, verweigerte jegliche Nahrung. Nachdem verschiedene Untersuchungen, unter anderem eine Darmspiegelung, keinen Hinweis auf eine Ursache für dieses Verhalten gaben, sollte ein operativer Eingriff Aufschluss bringen. "Dabei wurde festgestellt, dass Magen und Leber von Metastasen befallen waren", sagt Reitz. Diese hatten sich schon so weit ausgebreitet, dass Tilo nicht mehr zu retten war und noch auf der Stelle eingeschläfert wurde.
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Aktive Sterbehilfe

Kerstin Gehrke: "Das Liebste geopfert". Eine Mutter tötete ihren schwerstbehinderten Sohn und bleibt straffrei. Das Gericht befindet: Sie handelte auf Verlangen. Der Tagesspiegel Nr. 18855, 14.9.2005, S. 10
"In seinen Augen stand die verzweifelte Bitte, Mutter, hilf mir, ich kann so nicht mehr leben." Das erzählte Brigitte R. im Gerichtssaal. Sie hatte immer wieder versucht, ihrem schwerstbehinderten Sohn Lebensmut zu geben. Diesmal aber, sagte sie, hätten ihre Kräfte versagt. "Willst du wirklich sterben?", habe sie ihn gefragt. Und Ricardo, 29 Jahre alt, habe "ja" signalisiert. Ein Pflegebedürftiger, der sich nur mit den Augen verständigen konnt. Einmal Zwinkern bedeutete "ja", zweimal "nein". Diesmal schlug er die Augen einmal nieder. Und die Mutter mixte einen tödlichen Tablettencocktail. Danach wollte sie sich das Leben nehmen.
Ganz in Schwarz saß Brigitte R. gestern im Amtsgericht (Berlin-)Tiergarten. Eine 53jährige Frau mit silbergrauem Haar, die Stimme zitterte. "Was ich getan habe, war das Schwerste, was meinem Leben abverlangt wurde", flüsterte sie...
Die Tragödie begann an einem Sommertag 1995. Ricardo hatte gerade sein Abiturergebnis erfahren: 1,8. Er setzte sich auf sein Motorrad, kam ins Schleudern und stürzte. Dabei erlitt Ricardo so schwere Hirnverletzungen, daß er seitdem handlungsunfähig war. Hoffnung auf Heilung gab es nicht. Um eine bessere Betreuung für ihren Sohn zu finden, verkaufte die alleinerziehende Mutter ihr Haus in Forst (Brandenburg) und zog mit dem Sohn nach Berlin. Dort lebte er werktags im Elisabeth-Stift in Prenzlauer Berg und war an den Wochenenden bei ihr. "Er war gefangen in seinem Körper", sagte die Angeklagte. Er sei im Laufe der Jahre etwas wacher geworden, habe aber auch immer mehr begriffen, was mit ihm geschehen war. "Er hat im Bett getobt." Um ihn auf andere Gedanken zu bringen, schob die Mutter den Sohn mit dem Rollstuhl sogar zu Heavy-Metal-Konzerten, die er vor dem Unfall so gemocht hatte... Mit dem Sozialamt gab es Schwierigkeiten wegen der von Brigitte B. angestrebten Förderwerkstatt für ihren Sohn. "Ich hielt bis zum Schluß seine Hand", sagte die Angeklagte. Sie habe dann Tabletten genommen und sich die Handgelenke aufgeritzt. Drei Tage später wurde sie gefunden.
Der Prozeß mußte sein, weil dem Gesetz der absolute Lebensschutz zu Grunde liegt, sagte der Staatsanwalt. Die Mutter sei völlig verzweifelt gewesen, habe in ihrer Ausweglosigkeit das Liebst geopfert, hieß es im Urteil. Wie von Staatsanwalt und Verteidiger beantragt, sprach das Gericht die Mutter der Tötung auf Verlangen schuldig, weil es in Deutschland kein Recht auf aktive Sterbehilfe gibt. Die Richter sahen aber von der Verhängung einer Strafe ab.

Querschnittslähmung


Josef-Otto Freudenreich: Mein Wille geschehe. Der Tagesspiegel Nr. 18959, 18.9.2005, S. S3
Wer entscheidet über das Ende, wenn es der Sterbende nicht mehr kann? Der Streitfall Patientenverfügung.
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Petra Vetter... Juristin... ... ihrem Kollegen, dem Münchner Anwalt Wolfgang Putz, von dem sie viel gelernt hat. Ihr Mentor gilt als Pionier des Medizinrechts, als erfahrener Spezialist in der Begleitung von Sterbehilfefällen...
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Da ist es nicht mehr damit getan, scharfsinnige Schriftsätze zu verfassen oder flammende Plädoyers zu halten, da sind Mandanten in der Kanzlei, die von Zweifeln gepeinigt sind, ob es richtig ist oder falsch, was sie fühlen, denken und entscheiden sollen... was die Angehörigen empfinden: ihre eigenen Ängste, die sie in die Lage versetzten, emotional aufzufangen, was an Ängsten außer Kontrolle zu geraten droht. Da sind Ärzte, die Patientenverfügungen grundsätzlich für irrelevant erklären, Pflegeheimleiter, die nichts mehr fürchten, als im Ruf zu stehen, aktive Sterbehilfe zu leisten..
Der Streit müßte so nicht sein, meint Vetter, wenn ihre Gegner Kenntnis von zwei elementaren Grundlagen hätten: vom geltenden Recht und dem Willen des Patienten. Kein Arzt, betont die Medizinrechtlerin, mache sich strafbar, wenn er Sterbehilfe leiste - immer unter der Voraussetzung, daß der entsprechnde Wunsch des Betroffenen klar erkennbar sei. Genau hier beginnt das Problem und die Arbeit Vetters. In den meisten Fällen sind die Patientenverfügungen nicht präzise genug, nicht aktualisiert worden oder auf einem der 180 umlaufenden Musterformulare geschrieben, von denen viele vor Leerformeln ("Ich will keine Schläuche an mir") strotzen...
Was aber ist, wenn keine Verfügung vorliegt? Dann versucht Vetter, ..., zusammen mit den Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Kranken. Gibt es Briefe, in denen er sich zum Tod äußert? Hat er in gesunden Tagen über Sterben und Leiden gesprochen? Ist er religiös? Wie ist er früher mit Schicksalsschlägen umgegangen? Gibt es Unerledigtes? Die Antworten auf diese Fragen würden sich die Verwandten nie leicht machen, sagt die Christin Vetter. Nie habe sie es in sieben Jahren erlebt, daß sich ein Erbschleicher unter ihren Mandanten befunden habe, dem es mit dem Abschalten nicht schnell genug gehen konnte. Und wenn sie in den stundenlangen Gesprächen, die oft von Verzweiflung und Angst geprägt sind, feststellt, daß der Wille nicht ermittelbar ist, empfiehlt sie den Grundsatz: In dubio pro vita.
Petra Vetter weiß, daß sie sich auf einem Feld bewegt, das nicht mit Paragraphen einzuzäunen ist. Wenn sie in Ethikkommissionen sitzt, mit Kirchenvertretern und Ärzten spricht, wird immer darüber gestritten, was es mit der Autonomie des Einzelen auf sich hat. Ob er nicht Moden und Trends ausgesetzt ist, die schon morgen nicht mehr gelten. Ob er nicht in die Falle all jener tappt, die das Gesundheitswesen ohnehin nicht mehr für bezahlbar und das selbstbestimmte Sterben für eine kostendämpfende Maßnahme halten.
Solche Debatten hört sich Vetter geduldig an, weil sie notwendig sind. Sie runzelt nur die Stirn, wenn mit Argumenten gekämpft wird, die autonome Entscheidungen, das Lebensende betreffend, grundsätzlich für unmöglich erklären. So wie es Antje Vollmer, die Vizepräsidentin des Bundestages, tut, wenn sie meint, Patientenverfügungen seien "reine Fiktion", weil sie möglicherweise "in Zeiten seelischer Verlassenheit" abgefaßt worden seien, aus Angst vor dem Ausgeliefertsein an eine "als kalt empfundene Medizin", vor "unzureichender Schmerzbehandlung" und vor allem aus der Befürchtung heraus, den eigenen Angehörigen "zur Last zu fallen"... "Die Menschwürde schützt den Menschen auch davor", sagt Vetter, " zum Objekt der Menschenwürdedefinition eines anderen zu werden."
Eine alte Dame hat sie jüngst gefragt, ob sie sich ein "PEG NO" auf den Bauch tätowieren lassen müsse. Zur Sicherheit, sozusagen. PEG, so heißt die Magensonde, über die künstlich ernährt wird.
Auf Vetters Schreibtisch in der Stuttgarter Kanzlei Hansis liegt die Trauerkarte einer Mandantin, die gerade ihre 83jährige Mutter bestattet hat. Sie bedankt sich für die Unterstützung und will noch einmal festhalten, "wie schlimm es ist, daß man diesen Weg einschlagen muß". Dieser Weg ist eine Leidensgeschichte, die Petra Vetter immer wieder erlebt: Maria Schmude (Name geändert) hat mehrere Schlaganfälle überlebt. Nach ihrem letzten muß sie künstlich ernährt werden. Die alte Dame, die früher so gern Bridge gespielt hat, kann nicht mehr sprechen und ist weitgehend gelähmt. Auf einer Buchstabentafel bildet sie die Sätze: "Ich will eine Leiche sein" und "etwas geben, daß ich tot sein kann". Später kann sie auch keine Buchstaben mehr deuten, nur noch die Augen schließen, was "nein" bedeutet, oder blinzeln, was "ja"heißt.
Um dieses Elend zu verhindern, hat Maria Schmude 1995 eine Patientenverfügung abgefaßt. Darin hält sie fest, daß sie keine Maßnahmen wünscht, die ihr Leiden verlängern. Sie wolle ihr Leben "in Stille und Würde" vollenden. Für den behandelnden Arzt ist das Schriftstück bedeutungslos. Er lasse niemanden verhungern oder verdursten, sagt er den Angehörigen, die mit einer Vollmacht ausgestattet sind. Das sei aktive Sterbehilfe, und das könne er vor seinem Gewissen nicht verantworten, und mit dem Staatsanwalt wolle er es auch nicht zu tun bekommen. Vetter versucht, ihm die Rechtslage zu erklären und spricht von "legaler passiver Sterbehilfe" - erfolglos. Die juristischen Kenntnisse der Ärzte seien erschreckend häufig schlecht, so ihre Bilanz nach zahlreichen Schulungen. Und sie nennt auch weitere Gründe für die Blockade: Die Mediziner fürchten den mündigen Patienten, der ihre Allmacht in Frage stellt, oder die Perspektive, zum bloßen Dienstleister degradiert zu werden.
Auch die Leiterin des Pflegeheims laßt nicht mit sich reden. Das könne sie ihrem Trägerverband gegenüber nicht verantworten, begründet sie ihre Ablehnung. Aber die Tochter, bietet die Verwalterin mit Blich auf die hochgewachsene Anwältin an, könne ihre Mutter ja nach Hause mitnehmen. Das hat sie getan und dort hat Maria Schmude ein "sanftes Ende" gefunden. So steht es in der Traueranzeige, auf die Petra Vetter ein klein wenig stolz ist.

S. auch Patientenverfügung und Selbstbestimmungsrechte todkranker Menschen


dpa: Sterbehelfer gründen Verein. Der Tagesspiegel Nr. 18968, 27.9.2005, S. 4
... hat die Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas in Hannover eine deutsche Zweigstelle gegründet. ...das Selbstbestimmungsrecht des mündige Menschen ... Dignitas berät in der Schweiz Menschen, wie sie ihrem Leben ein Ende setzen können. Politiker, die evangelische Landesbischöfin Margot Kläßmann und Verbände warnten vor aktiver Sterbehilfe.


Alexander S. Kekulé: Sterben und sterben lassen. Bei Komapatienten muß die Patientenverfügung neu geregelt werden. Der Tagesspiegel Nr. 18969, 28.9.2005, S. 8
Seit Montag (26.9.2005) sind konservative Politiker, Ärztefunktionäre und Kirchenvertreter in heller Aufregung. Grund ist ein neues Exportprodukt aus der Schweiz: Nach Alpenmilchschokolade, Armbanduhren und Almkäse gibt es in Deutschland nun auch Sterbehilfe nach Schweizer Art: Der umstrittene Züricher Sterbehilfeverein Dignitas hat in Hannover sein erstes Aulandsbüro eröffnet. Kritiker befürchten, daß die Sensenmänner der Alpenrepublik demnächst auch bei uns Sterbewillige mit Todescocktails versorgen und in eigens angemieteten Wohnungen beim Selbstmord begleiten. Der professionelle Service kostet einschließlich Bestattungsformalitäten rund 2500 Euro.
Nach Angaben von Dignitas gingen bisher 453 schwerstkranke Menschen mit Schweizer Gründlichkeit in den Freitod. Der größte Teil der Kundschaft waren Todestouristen aus dem weniger freizügigen Ausland: Von den 102 Klienten des vergangenen Jahres kamen 90 aus Deutschland.
In der Bundesrepublik wären die Marktchancen für die Suizidhelfer nicht schlecht. Wie in der Schweiz steht auch die Beihilfe zum Selbstmord nicht unter Strafe. Einer aktuellen Umfrage zufolge ist sogar knapp die Hälfte der Deutschen explizit dafür, die Selbsttötung unter Mithilfe des Arztes zu ermöglichen. Trotzdem fordern Kirchen, Unionsparteien und Bundesärztekammer ein Verbot der eidgenössischen Todeshelfer.
Erstaunlicherweise war es immer wieder die Judikative, die gegen allen Widerstand das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten stärkte. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte in mehreren Grundsatzurteilen fest, daß Ärzte keine lebensverlängernden Maßnahmen (etwa künstliche Ernährung) gegen den Willen des Patienten durchführen dürfen, auch wenn dies zum Tode führt.
Neben dieser "passiven Sterbehilfe" erlaubt der BGH sogar die "indirekte Sterbehilfe", bei der ein Arzt seinem todkranken Patienten eine hohe Dosis starker Schmerzmittel gibt und dabei - sozusagen unbeabsichtigt - in Kauf nimmt, daß dieser dadurch sterben könnte. Die Rechtsprechung stellt hier zu Recht die Vermeidung unerträglicher Qualen über die geringfügige Verlängerung des Lebens. Wenn die Ärzte diesen rechtlichen Rahmen ausschöpfen, sind Organisationen wie Dignitas überflüssig.
Gleiches gilt für die "aktive Sterbehilfe" durch den Arzt nach holländischem Vorbild, die bei uns verboten bleiben sollte. Die Grauzone zwischen erlaubter "indirekter Sterbehilfe" (Tötung auf Verlangen) verdanken Patienten und Ärzte einer zufälligen Doppelwirkung von Opiaten: Diese starken Schmerzmittel, wie etwa Morphium, hemmen auch die Atmung, was den Tod beschleunigen kann. Die schweren Gewissensentscheidungen in dieser Grauzone können nicht durch allgemeine Gesetze ersetzt werden - der Tod ist keine Angelegenheit des Staates, sondern eine höchst persönliche Sache.
Dringend regelungsbedürftig ist jedoch die Situation bewußloser Patienten: Hier gilt der mutmaßliche Wille des Patienten. Deshalb werben Ärztevertreter, Patientenorganisationen und Politik für die Abfassung von Patientenverfügungen, die den Fall der Fälle regeln sollen. Sie verschweigen jedoch, das entscheidende Problem: Wenn der Patient nicht unmittelbar im Sterben liegt, sondern etwa im Dauerkoma, darf nach Ansicht der Bundesärztekammer und der Ethikkommission des Bundestages der in einer Patientenverfügung niedergeschriebene Todeswunsch nicht erfüllt werden. In diesem Fall müssen Ärzte den Patienten am Leben erhalten, solange er nicht - etwa durch Bewegen eines Augenlides - seinen Willen erneut bekunden kann.
...
Der Autor ist Institutsdirektor und Professor für Medizinische Mikrobiologie in Halle.


epd: Niedersachsen prüft Verbot von Sterbehilfe-Verein. Der Tagesspiegel Nr. 18970, 29.9.2005, S. 5
Nach Gründung des Sterbehilfe-Vereins Dignitas-Deutschland in Hannover strebt das niedersächsische Justizministerium ein Verbot für die wiederholte Vermittlung von aktiver Suizidhilfe an. "Die Gefahr liegt in einem professionellen Angebot, das den Tod zum Geschäft macht", sagte eine Sprecherin am Mittwoch in Hannover. Das Ministerium prüfe derzeit, mit welchen Mitteln dies unter Strafe gestellt werden könnte...
Solange der Verein Hilfesuchende nur berate, könne er weder observiert noch strafrechtlich verfolgt werden...


dpa: Zypries: Aktive Sterbehilfe bleibt in Deutschland verboten. Der Tagesspiegel Nr. 18971, 30.9.2005, S. 4
... Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte der Zeitung "Die Welt": "Aktive Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten." Die medizinische Behandlung Schwerkranker und Hospizbetreuung müßten ausgebaut werden, "damit Menschen in Würde sterben können". Während sich die Unionsfraktion im Bundestag ähnlich äußerte, forderte die FDP eine offenere Diskussion. Dignitas-Generalsekretär Ludwig Minelli verteidigte seine Organisation. Suizid sei "eine großartige Möglichkeit", sich einer ausweglosen Situation zu entziehen. Dagegen verlangte der Deutsche Caritasverband bessere Betreuung Schwerkranker.

dpa: Niedersachsen will Vermittlung von Sterbehilfe bestrafen. Der Tagesspiegel Nr. 18972, 1.10.2005, S. 5
... über eine Bundesinitiative... Die "geschäftsmäßige Vermittlung von Sterbehilfe" solle künftig unter Strafe gestellt werden, kündigte Landesjustizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) an.


KNA: Köhler gegen aktive Sterbehilfe. Der Tagesspiegel Nr. 18979, 9.10.2005, S. 4
... In einer Ansprache forderte er (Bundespräsident Horst Köhler) eine klare gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen. Jeder Mensch müsse in jeder Phase seines Lebens selbst über lebensverlängernde medizinische Maßnahmen entscheiden können. "Niemand darf gegen seinen Willen ärztlich behandelt werden", so der Bundespräsident.
Das Thema Patientenverfügung sei ein rechtlich und psychologisch schwieriges Thema, erklärte Köhler. Deshalb müsse es eine breite Diskussion über eine solche Regelung geben. Der Bundespräsident sprach sich zugleich gegen aktive Sterbehilfe aus. "Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen", sagte Köhler wörtlich. Er plädierte für eine noch engere Zusammenarbeit von Hospizbewegung und Palliativmedizin. Sie müßten bei Aus- und Weiterbildung, materieller Ausstattung sowie Forschung und Entwicklung weiter gestärkt werden.
Die SPD-Politikerin Herta Däubler-Gmelin kritisierte die Tätigkeit von Sterbehilfeorganisationen. Die trügen dazu bei, daß das Zusammenleben in der Gesellschaft "kälter, sogar vergiftet" werde, sagte die Schirmherrin der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz. Es sei "Beihilfe zum Selbstmord"...


AP/AFP: Justizsenator für aktive Sterbehilfe. Vorschlag aus Hamburg löst Entsetzen aus. Der Tagesspiegel Nr. 1897´9, 9.10.2005, S. 4
Roger Kusch sieht alte Menschen schlechter gestellt als abtreibende Frauen
Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) setzt sich für aktive Sterbehilfe in Deutschland ein. Die Tötung auf Verlangen solle nicht mehr strafbar sein, schreibt Kusch... In diesem Sinne müsse der Paragraf 216 des Strafgesetzbuches geändert werden, der solche Handlungen bislang unter Strafe stellt.
Sterbehilfe für Todkranke sei "kein Verstoß gegen humane Grundwerte, sondern ein Gebot christlicher Nächstenliebe", schreibt der Senator. Scharfe Kritik an dem Vorstoß kam von der Deutschen Hospizstiftung.
Nach Ansicht von Kusch mißt das deutsche Rechtssystem bislang mit zweierlei Maß. "Eine Schwangere darf sogar fremdes Leben zerstören, aber der Todkranke darf nicht die Beendigung seines eigenen Lebens verlangen." Diese rechtliche Schlechterstellung hätten Menschen am Ende ihres Lebens nicht verdient.
Als Voraussetzung für straflose Sterbehilfe sieht Kusch die Feststellung einer irreversibel tödlichen Krankheit durch einen Arzt, eine ausführliche medizinische Beratung und das Vorliegen einer notariell beglaubigten Erklärung des Sterbewillens bei vollem Bewußtsein.
... ... ...


Kai Müller: Kommentar. Aktive Sterbehilfe. Wenn jede Hilfe zu spät kommt. Der Tagesspiegel Nr. 18983, 13.10.2005, S. 1
Es ist gar nicht lange her, ein halbes Jahr, da erregte eine amerikanische Koma-Patientin namens Terry Schiavo über mehrere Wochen die Gemüter der Welt, weil US-Gerichte darüber stritten, ob die Frau sterben dürfe. Ihr Ehemann wollte es so. Ihre Eltern wollten es nicht. Ein Fall für die Justiz, ein unlösbares Dilemma. Denn der Ehemann berief sich lediglich auf frühere Bemerkungen seiner nach einem plötzlichen Herzstillstand wiederbelebten, 15 Jahre bewußtlosen Frau, ein schriftliches Zeugnis für ihren Sterbewunsch gab es nicht. Die Eltern hielten religiöse Gründe dagegen. Unterstützt von Präsident Bush, der sich in die Debatte mit den Worten einschaltete, die Gesellschaft müsse sich "auf die Seite des Lebens" schlagen: "Diejenigen, die von der Gnade anderer abhängig sind, verdienen unsere besondere Fürsorge." br> Ein Plädoyer für das Leiden? Verbrämt als Hilfsbereitschaft?
Terry Schiavo hat Geschichte geschrieben. Nicht zuletzt, weil die Apparate, die sie ernährten, schließlich auf richterliche Verfügung hin abgestellt wurden - über ihren Kopf hinweg. Wie ein ähnlicher Fall in Deutschland entschieden würde, man weiß es nicht. Die Rechtslage sei widersprüchlich und unübersichtlich, klagen die Richter, der Bundestag nicht gewillt, sich um das Thema zu kümmern. Umso erstaunlicher ist, daß... der hamburgische Justizsenator Roger Kusch mit einem Tabu bricht: "Verantwortungsvolle, mitfühlende Sterbehilfe", sagt er, "ist kein Verstoß gegen humane Grundwerte, sondern ein Gebot christlicher Nächstenliebe."
... Auf wessen Seite steht Gott denn jetzt? Und hat er da überhaupt mitzureden? Kusch äußert sich als Rechtsexperte. Er möchte die aktive Sterbehilfe aus dem Straftatbestand des Tötens auf Verlangen (Paragraf 216) herauslösen. Die Verabreichung von tödlichen Medikamenten wäre straffrei: eine Stärkung des Patientenwillens... Einen Menschen aus Liebe zu töten, ist genauso falsch wie ihn aus Liebe am Leben zu lassen.
... Nach einer neuen Forsa-Umfrage sprechen scih 74 Prozent der Bundesbürger für eine Verabreichung tödlicher Mittel aus, sofern der Kranke das will. Daraus spricht eine enorm hohe Bereitschaft, sich nicht an die Apparate-Medizin auszuliefern... Das ist der Kern dessen, was wie eine gewaltige Erosion abendländischer Gewißheiten aussieht. Da es keine verläßlichen Normen mehr gibt, nach denen sich unsere Gesellschaft sich für das Leben einsetzt, wollen die Menschen selbst entscheiden. Das Schiavo-Drama und andere Wachkoma-Fälle fürhen diesen Werteverfall nur am extremsten vor Augen. Das Recht auf freie Selbstentfaltung und das moralische Gewissen stehen einander gleichrangig gegenüber. Auch Patientenverfügungen garantieren nichts. Bei Bedarf sind sie bloß ein Stück Papier.
Die Medizin hat dem Tod viel Terrain geraubt. Ihn dann doch walten zu lassen, ist für sie jedes Mal eine Niederlage. Es wäre ein Triumph anzuerkennen, daß er dazugehört...


Jost Müller-Neuhoff: Der vorletzte Wille. Hamburgs Justizsenator hat für seinen Vorstoß zur Sterbehilfe nur einen Unterstützer - das Volk. Der Tagesspiegel Nr. 18983, 13.10.2005, S. 4
Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) wird mit diesem Widerstand gerechnet haben. Die Unionsfraktion im Bundestag hat am Mittwoch (12.10.2005) in Berlin seinen Vorstoß zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe abgelehnt. Die Kirchen liefen Sturm, die Deutsche Hospizstiftung sprach von "Volksverdummung" und der Richterbund mahnte, das Thema eigne sich nicht für Schlagzeilen. Gleichwohl befürworten fast drei Viertel der Deutschen einer Forsa-Umfrage des "Stern" zufolge, daß Ärzte auf Wunsch der Patienten auch todbringende Medikamente verabreichen dürfen.
... Fest steht: Es wird der alternden Gesellschaft offenbar zunehmend wichtiger, ein selbstbestimmtes Leben zu führen - und nötigenfalls auch selbstbestimmt zu sterben.
Kusch trifft einen Nerv, nicht zuletzt den seiner eigenen Partei. In der christlichen Ethik gilt die Unverfügbarkeit des Lebens als höchster Wert. Aktive Sterbehilfe würde den Staat zu Untätigkeit verdammen, wenn einer einem anderen das Leben nimmt. Noch hat er das Recht, einzugreifen und zu strafen. Die Strafvorschrift, die Kusch deshalb geändert sehen will, heißt "Tötung auf Verlangen". Bis zu fünf Jahren Haft drohen danach jedem, der von einem anderen durch dessen "ausdrückliches und ernstliches Verlangen zur Tötung bestimmt" worden ist. Bloße Beihilfe zum Suizid ist straflos.
... trotzdem falsch, von einer rechtlichen Grauzone zu sprechen. Mit Hilfe der Gerichte hat sich eine einigermaßen verläßliche Rechtslage herausgebildet. Das Verabreichen von Giftcocktails, die aktive Sterbehilfe, ist danach verboten. Die passive, das Ausschalten der Geräte oder das Entfernen einer Magensonde, ist erlaubt, wenn der Patient es eindeutig will.
Sogar indirekte Sterbehilfe, das Lindern von Schmerzen mit zum Tode führenden Medikamenten, ist möglich. Diese Form kommt der aktiven Sterbehilfe schon sehr nahe, nur muß die medizinische, leidmindernde Behandlung im Vordergrund stehen. Allerdings, und hier steckt das eigentliche Problem, steht das mit dieser Deutlichkeit in keinem Gesetz...
Auch Kusch fordert im Grunde nur eine Klarstellung, wann Sterbehilfe straflos sein soll: Ein Arzt muß die tödliche Krankheit feststellen, die Betroffenen beraten, und es muß eine notariell beglaubigte Erklärung des Sterbenden vorliegen, die bei vollem Bewußtsein abgegeben wurde.
... Einmal ist der Tod nur eine Nebenfolge, das andere Mal das eigentliche Ziel des ärztlichen Handelns. So erklärt sich auch der Widerstand von Parlamentariern, Regierung, Kirchen und nicht zuletzt der Ärzte selbst.
Selbstbestimmt sterben ist Todkranken in Deutschland auch ohne den Kusch-Vorschlag grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, daß sie ihren Willen deutlich äußern und möglichst auch dokumentieren können. Dazu dient die sogenannte Patientenverfügung...


Claudia Keller: Der Fall Charité: Neue Debatte über humanes Sterben. Politiker, Ärzte und Hospiz-Mitarbeiter fordern ein Umdenken bei der Begleitung von Todkranken. Der Tagesspiegel Nr. 19334, 8.10.2006, S. 9
Jeder wünscht sich, möglichst schmerzfrei zu sterben, umgeben von lieben Menschen. Ist ein solches, humanes Sterben in unseren Krankenhäusern möglich? Wie könnten, wie müssten die Umstände sein, damit das Ende des Lebens so würdevoll, so menschlich wie möglich sein kann? Der Fall der Krankenschwester Irene B., die zwei todkranken Patienten im Universitätsklinikum Charité tödliche überdosen eines Medikaments verabreichte, hat eine neue Debatte über Sterbehilfe und humanes Sterben ausgelöst.
...
"Das Thema Sterben muss enttabuisiert werden", sagt Marlies Wanjura, CDU-Bürgermeisterin von Reinickendorf. Sie war selbst 30 Jahre lang Krankenschwester, bevor sie in die Politik wechselte. "Wie wollen wir sterben? Was lohnt sich an intensivmedizinischer Behandlung? Was nicht?" Diese Fragen müssten in der Gesellschaft breit diskutiert werden. Bisher sei die Behandlung von Patienten in Krankenhäusern nur auf das Heilen ausgerichtet, das Sterben werde ausgeblendet. Der Tod eines Patienten bedeute im Selbstverständnis der Ärzte, dass sie versagt haben.
Aktive Sterbehilfe lehnt Wanjura aber strikt ab. "Wir würden den Menschen die Chance nehmen, ihr Leben Revue passieren zu lassen und bestimmte Dinge noch einmal auszusprechen." Wie die christlichen Kirchen wünscht sie sich statt aktiver Sterbehilfe aktive Sterbebegleitung und mehr Palliativmedizin, die nicht das Verlängern der überlebenszeit um jeden Preis in den Vordergrund der Behandlung stellt, sondern die Lebensqualität und die Wünsche der Sterbenden. Diese Art der Medizin sei aber teuer, sagt Wanjura. "Wir müssen uns fragen, ob wir bereit sind, nicht nur für die tolle Herztransplantation viel Geld auszugeben, sondern auch für humanes Sterben", sagt Wanjura. Dazu gehöre auch, dass Krankenschwestern und Ärzte psychologisch unterstützt werden. "Sie können nicht jahrelang schwerstkranke Menschen betreuen, ohne selbst betreut zu werden."
Dafür müsse sich die Krankenhauskultur in Deutschland grundsätzlich ändern, sagt Günther Jonitz, der Präsident der Berliner Ärztekammer. Die Entwicklung gehe in eine andere Richtung. Die Krankenhäuser würden immer mehr an ihrer Wirtschaftlichkeit gemessen, nicht mehr an ihrer Menschlichkeit. "Humanes Sterben ist in vielen Bereichen eine Illusion. Auch Ärzte und Krankenschwestern werden zu Verschleißartikeln." Sie würden schlecht verdienen, die Arbeitsbedingungen seien miserabel, länger als sechs, sieben Jahre hielten dies wenige durch.
Für Dorothea Becker, Geschäftsführerin des Neuköllner Ricam-Sterbehospizes, ist die mangelnde Kommunikation zwischen Ärzten und Krankenschwestern das Hauptproblem in Kliniken, wenn es um den Umgang mit Sterbenden geht. Sie hat wie Marlies Wanjura selbst viele Jahre als Krankenschwester gearbeitet. "Schwestern haben oft eine ganz andere Sicht auf den Zustand der Patienten als Ärzte." Oft würden Krankenschwestern die Intensivmedizin als gewaltsam erleben. Ärzte würden in der Regel alles medizinisch Machbare versuchen, um sich nicht dem Vorwurf der Angehörigen auszusetzen, sie hätten etwas versäumt.
Die Schwestern hingegen seien oft der Meinung, dass es unwürdig sei, einen Patienten weiterzubehandeln, wenn er schon im Sterben liege. "Über diese unterschiedlichen Ansichten müssen sich Ärzte, Schwestern und Angehörige hierarchiefrei austauschen können", sagt Becker...

Exkurs nach Italien und Frankreich: Paul Kreiner: Neue Debatte über Sterbehilfe in Italien. Der Tagespiegel Nr. 19410, 23.12.2006, S. 7
Die Witwe des mit Hilfe eines Arztes gestorbenen italienischen Sterbehilfe-Vorkämpfers Piergiorgio Welby hat das Parlament in Rom aufgefordert, ein Gesetz zur Sterbehilfe zu verabschieden...
... Welbys Witwe sagte sichtlich bewegt: "Seine Angst war, auf schreckliche Art sterben zu müssen, zu ersticken."
Der Narkosearzt Mario Riccio spritzte dem Sechzigjährigen einen "Cocktail" aus starken Beruhigungsmitteln; gleichzeitig stellte er das Beatmungsgerät ab, an dem Welby seit zehn Jahren hing. Dann war Welbys doppelter Kampf zu Ende: der gegen seinen unheilbaren Muskelschwund und jener gegen die italienischen Gesetze, die ihm zwar das Recht zur Selbstbestimmung zusicherten, dessen Umsetzung aber verboten. Am Ende hatte Welby nur noch die Augen bewegen und flüstern können. Aber alle fanden ihn in dem, was er das "infame Gefängnis meines Körpers" nannte, geistig hellwach und sehr entschieden: Welby wollte sterben.
Im September richtete er einen dramatischen Videoappell an den Staatspräsidenten, man möge einem unheilbar Kranken wenigstens das Sterben erlauben... Am Ende suchten die Radikalen einen Arzt, der dem Kranken zu seinem "natürlichen Recht" auf Sterben verhelfen würde. Offenbar hat sich nur einer gemeldet. Aber Mario Riccio ist nicht irgendwer: Der Anästhesist aus Cremona gehört auch der Nationalen Kommission für Bioethik an. In langen Gesprächen mit Welby habe er sich von dessen Ernsthaftigkeit überzeugt. "Dann habe ich kein Hindernis mehr gesehen."

Denis Labayle: "Schluss mit der Heuchelei". Der Tagespiegel Nr. 19483, 9.3.2007, S. 8
"Du darfst deinen Patienten am Ende nicht im Stich lassen", sagt Denis Labayle. Als leitender Arzt an einem Krankenhaus in Evry im Süden von Paris hat der Spezialist für Darmkrankheiten viele Menschen leiden sehen. Unter ihnen waren manche, denen im Endstadium ihrer Erkrankung nicht mehr zu helfen war und denen er die einzige Hilfe, die sie noch erwarteten, verwehren musste, weil es das Gesetz verbietet. Und dann hat er sich doch entschieden zu handeln – wie viele andere auch. "Angesichts des physischen und psychischen Leidens, das dem Patienten das Leben unerträglich machte, und der Tatsache, dass die Patienten ihr Leben zu beenden wünschten, haben wir ihnen im Einklang mit unserem Gewissen mit Medikamenten geholfen, in Würde zu sterben", heißt es in einem Manifest, in dem sich 2134 französische Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger jetzt öffentlich dazu bekannten, aktive Sterbehilfe geleistet zu haben.
Im vergangenen Herbst hatte Labayle die Initiative zu dem Aufruf ergriffen. Der Text zirkulierte in Kollegenkreisen, bis er die nötige Zahl von Unterschriften fand und am Donnerstag als "Appell der zweitausend" von der Wochenzeitung "Le Nouvel Observateur" publiziert wurde. Neben der Aufhebung des Verbots der in Frankreich Euthanasie genannten aktiven Sterbehilfe fordern die Unterzeichner die Einstellung aller in diesem Zusammenhang laufenden Strafverfahren sowie die Bereitstellung von Mitteln, um Patienten das Sterben zu erleichtern.
Das Manifest lenkt die Aufmerksamkeit auf einen Prozess vor dem Schwurgericht in Périgeux in Westfrankreich, in dem sich nächste Woche ein Arzt und eine Krankenschwester wegen "Vergiftung" verantworten müssen. Sie hatten 2003 einer an Krebs im Endstadium leidenden Patientin auf deren Wunsch eine tödliche Substanz verabreicht. Ihnen drohen Gefängnisstrafen bis zu 30 Jahren. "Was sie getan haben, haben wir doch alle getan", sagt Labayle.
Seit einer Reform von 2005 ist unter strikten Voraussetzungen geleistete passive Sterbehilfe nicht mehr strafbar. Aktive Sterbehilfe gilt aber weiter als Verbrechen. Dass sie praktiziert wird, ist kein Geheimnis. "Wir müssen den Zustand der Heuchelei beenden", fordert Labayle...

Jutta Redmann: Ich möchte über mein Ende selbst bestimmen. Palliativmedizin allein ist keine Lösung: Sterbehilfe aus Sicht einer unheilbar Krebskranken. Der Tagesspiegel Nr. 19081, 22.1.2006, S. 8
... Ich selbst wäre als unheilbar Krebskranke beruhigt, wenn zumindest Patientenverfügungen mehr anerkannt würden.
Mich selbst treibt die Diskussion um, seit mein Brustkrebs vor fünf Jahren Lungenmetastasen gebildet hat und damit nicht mehr &auot;geheilt&auot; werden kann. Da war ich gerade 43 und hatte noch eine statistische Lebenserwartung von zwei Jahren. Als ich 45 war, bescherten mir erneute Lungen- und Rippenfellmetastasen neun schlimme Monate mit Schmerzen und Luftnot, bevor ein neues Medikament sie wieder eindämmen konnte. Aber auch das wird mir nur noch im besten Fall wenige Jahre Lebenszeit gewähren, bis der Krebs weiter durch meinen Körper streut. Wenn überhaupt – gerade erst wurden wieder verdächtige Stellen in meiner Lunge gefunden.
So droht mir aller Voraussicht nach ein frühzeitiges und wohl auch qualvolles Sterben – trotz aller Hilfe durch die Palliativmedizin, die ich sicher in Anspruch nehmen werde... Und auch ich wünsche mir, dass mich jemand ohne Angst vor Strafe beim Freitod begleiten darf, wenn ich nicht mehr leben will.
Dabei will ich den weit verbreiteten Wunsch nach Sterbehilfe in keiner Weise gegen das aufopfernde Engagement der Hospizbewegung und der Palliativmedizin ausspielen, ihren Patienten bis zuletzt beizustehen. Aber wir brauchen beides. Deshalb bin ich froh, dass endlich auch bei uns in Deutschland über Sterbehilfe gesprochen wird trotz unserer NSVergangenheit. Endlich wird auch bei uns über das Tabu Tod gesprochen. über unseren Umgang mit dem Sterben, das wir alle immer so gerne verdrängen. über unseren Alltag in Krankenhäusern und Pflegestationen, über die inhumane Apparatemedizin, die schwer kranken Menschen oft das Selbstbestimmungsrecht über ihr Sterben raubt. über den Widerspruch, Sterbebegleitung und Schmerztherapie in Sonntagsreden zu loben, aber nur unzureichend Geld dafür bereitzustellen. Für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Palliativstrukturen im gesamten Bundesgebiet, das hat die deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin errechnet, werden jährlich nur 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – benötigt würden aber 630 Millionen Euro. So gibt es bundesweit nur 125 stationäre Hospize, 88 Palliativstationen und 956 ambulante Hospizdienste. Für eine Million Einwohner stehen nur zehn Betten in Palliativstationen und nur 15 in Hospizen zur Verfügung. Viel zu wenig.
Endlich wird auch über die Angst der Menschen vor einem unwürdigen Tod, vor langem Siechtum und quälenden Schmerzen gesprochen, die sie in allen Umfragen zu 70 Prozent und mehr für aktive Sterbehilfe für Schwerstkranke eintreten lassen... Doch immer noch gilt ein äußerst rigides Betäubungsmittelrecht, das Experten für völlig überzogen halten. So hat Deutschland in Europa den niedrigsten Verbrauch an Morphinen. über 92 Prozent der 220.000 Menschen, die jährlich an Krebs sterben, leiden aber in ihrer letzten Lebensphase unter starken Schmerzen. Von anderen grausamen Krankheiten ganz abgesehen. Für sie alle gibt es bundesweit nur 1000 ausgebildete Schmerzmediziner.
Aber auch wenn die Palliativmedizin immer weiter ausgebaut und ausreichend schmerzlindernde Mittel verordnet würden, blieben fünf bis zehn Prozent aller Tumorkranken übrig, die trotzdem unter oft unerträglichen Schmerzen leiden. Und die deshalb oft den Tod als Erlösung von unsäglichem Leid herbeisehnen. Oder die die Begleitumstände ihrer Krankheit als so entwürdigend empfinden, dass sie ihr Leiden beenden wollen.
... Sie ertrug ihre letzten Tage aber nur, weil ihr Wille akzeptiert wurde, nicht mehr zu essen und damit ihren Tod zu beschleunigen. Ich kann für mich nicht ausschließen, irgendwann ähnlich zu empfinden.
Vielleicht erfahre ich dann trotz aller liebevollen Begleitung so wenig Lebensqualität, erlebe mein Sterben als so qualvoll, hässlich und würdelos, dass ich nicht mehr will. Denn ich finde es verkürzt, wie Palliativmediziner argumentieren: &auot;Wer keine Schmerzen hat, will nicht sterben.&auot; Sicher ist Palliativmedizin &auot;aktive Lebenshilfe&auot;. Aber was ist mit all den Menschen, die trotz aller Unterstützung durch Hospize und Angehörige immer noch selbstbestimmt ihrem Leben ein Ende setzen wollen und dabei Hilfe brauchen? Sie werden in aller Regel allein gelassen.
Sie treffen in Deutschland auf eine rechtliche Grauzone, die weder von den meisten Ärzten noch Patienten durchschaut wird: Aktive Sterbehilfe gilt als strafbares Töten auf Verlangen oder sogar als Totschlag und kann mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden. Passive Sterbehilfe dagegen ist nach Urteilen des Bundesgerichtshofes straffrei, wenn &auot;in unmittelbarer Todesnähe&auot; lebensverlängernde Maßnahmen beendet werden, indem zum Beispiel lebenserhaltende Maschinen ausgeschaltet werden. Indirekte Sterbehilfe ist im Prinzip ebenfalls straffrei, wenn sie dem erklärten oder &auot;mutmaßlichen&auot; Willen der Sterbenden entspricht: Dann dürfen Ärzte Schmerzmittel auch dann verabreichen, wenn sie damit den Tod beschleunigen. Ebenfalls nicht strafbar ist Beihilfe zum Selbstmord: Der Arzt darf also dem Sterbewilligen ein tödliches Medikament geben, darf sogar die Giftspritze anlegen, sofern sie sich sein Patient dann selbst gibt. Dann aber, wenn der Patient bewusstlos ist, muss der Arzt alles Mögliche tun, um dessen Tod zu verhindern – sonst droht ihm eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung. Er darf also nicht bei seinem sterbenden Patienten bleiben, sondern muss ihn allein lassen, um sich selbst zu schützen. Mir erscheint das doppelbödig und unmenschlich.
Bereits sieben Millionen Deutsche haben bislang Patientenverfügungen verfasst. Doch noch nicht einmal diese Dokumente des Patientenwillens sind bislang rechtlich verankert. Immer noch nehmen manche Ärzte lieber den weniger schlimm bestraften Vorwurf der Körperverletzung in Kauf und behandeln ihre Patienten trotz gegenteiliger Verfügungen weiter. Denn wenn sie dem Patientenwillen folgen und die Behandlung abbrechen, dann drohen ihnen höhere Strafen wegen unterlassener Hilfeleistung...
&auot;Sollen sie sich doch selbst umbringen!&auot; Diesen Spruch höre ich oft von Politikern. Natürlich bleibt Sterbewilligen die Möglichkeit, sich selbst zu töten. Das ist sogar bei uns straffrei, ist auch ein von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiertes Recht. Alle 54 Minuten versucht in Deutschland ein Mensch, sich aus unterschiedlichsten Gründen umzubringen – 12.000 von ihnen &auot;schaffen&auot; es. Viele überleben mit schwersten Schädigungen, weil sie sich vor Züge werfen oder von Hochhäusern springen. Denn meist wissen unheilbar Kranke in ihrer großen Not einfach nicht, wie sie an Medikamente kommen sollen, mit denen sie auf schmerzfreie und sichere Weise ihr Leben beenden können. Ihre Ärzte dürfen sie ihnen wegen des Betäubungsmittelgesetzes nicht verschreiben. Und die wenigsten sind so gut informiert, dass sie andere, oft illegale oder halblegale Wege für sich finden, mit denen sie sich im äußersten Notfall erlösen können.
Noch schlimmer ergeht es Schwerstkranken, die ohne Hilfe diese Mittel nicht mehr einnehmen können. Natürlich gibt es auch Ärzte, die ihren Patienten in irgendeiner Form beim Sterben helfen. Aus Angst vor Strafe reden sie aber nicht darüber. Sterbehilfe bleibt so in der Grauzone. Damit wird aber auch jeglichem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, dubiosen reisenden Sterbehelfern und leider auch Geschäftemachern. Wäre da nicht eine klare Rechtslage schützender, nicht nur für alle unerträglich leidenden Menschen, sondern auch für ihre Ärzte?
Manche unserer Nachbarländer behaupten, sie hätten diese klareren Rechtsregeln. So dürfen niederländische Ärzte nach vielen überprüfungen todkranken Patienten aktiv beim Sterben helfen, wenn diese es wünschen. Diese Sterbehilfe ist zwar nicht erlaubt, wird aber straffrei gestellt. Trotz aller Sicherungen gibt es immer wieder Berichte über Missbrauch durch einzelne verantwortungslose Ärzte. Sicher lässt sich das niemals ganz ausschließen. Ich wehre mich nur dagegen, den Niederländern pauschal unmoralisches Handeln zu unterstellen. Auch ihnen geht es um ein ethisches Prinzip: die Selbstbestimmung des Menschen am Ende des Lebens. Das zeigt sich auch daran, dass die Regierung jährlich zehn Millionen Euro für Hospize und Palliativmedizin zur Verfügung stellt. Eine ähnliche Regelung gilt auch in Belgien. Auch die belgische Regierung hat ein Gesetz zur verbesserten Pflege todkranker Patienten verabschiedet. Trotz all dieser Sicherungen verurteilte die deutsche Hospiz-Stiftung dieses Gesetz als &auot;Lizenz zum Töten&auot;. Ich finde dieses Urteil zu hart. Auch hier wird rigoros eine moralische Haltung abgesprochen.
Mir persönlich sagt am meisten das Schweizer Modell zu: Dort ist die Beihilfe zum Freitod (&auot;begleiteter Suizid&auot;) nicht strafbar, sofern sie nicht aus eigennützigen Motiven wie Geldgier geschieht. Auch Ausländer können bislang noch diese Begleitung bekommen, allerdings nur auf dem Gebiet der Schweiz. Aktive Sterbehilfe ist auch in der Schweiz verboten. Sterbehilfeorganisationen dürfen Sterbewilligen ärztlich verordnete Barbiturate geben, wenn diese sie selbst einnehmen. Sie behalten also die ganze Zeit die Tatherrschaft. 70 Prozent der Hilfesuchenden beruhigt die bloße Aussicht, an solche Medikamente so zu kommen, so sehr, dass sie diese Hilfe nie in Anspruch nehmen...
Noch mehr würde es mich aber beruhigen, wenn ich nicht erst im finalen Krebsstadium geschwächt in die Schweiz reisen müsste, sondern auch zu Hause diese Hilfe bekäme. Ich bin mir ganz sicher, dass ich dann viel leichter und angstfreier &auot;ja&auot; zu einem Leben sagen könnte, das ich sonst vielleicht nicht mehr aushielte. Und dass mich solche sicheren und schmerzfreien Medikamente auch von allen quälenden Überlegungen abhielten, wie ich mich sonst umbringen könnte. So sehr ich die Palliativmedizin schätze – ich möchte diese weitere Sicherung für mich haben. Sie nähme mir einen großen Teil meiner Angst vor einem qualvollen und für mich unwürdigen Sterben.

Leserbriefe:
Sterbehilfe muss öffentlich diskutiert werden. "Ich möchte mein Ende selbst bestimmen" vom 22. Januar (2006). Der Tagesspiegel Nr. 19088, 29.1.2006, S. 16
... Aber ist Frau Redmann klar, dass ein Recht darauf, getötet zu werden, für sozial denkende Menschen auch gesellschaftlich oder individuell die Pflicht induziert, dies nun auch zu "wünschen"? Wer will schon anderen zur Last fallen? Unter ärztlich-ethischen Gesichtspunkten gleicht das dem Öffnen der Büchse der Pandora.
Dr. med. Johannes Decker,
Berlin-Friedenau

... Seit 20 Jahren liegt der Alternativentwurf Sterbehilfe vor, der von namhaften Ärzten und Juristen als Gesetzentwurf erarbeitet wurde, aber nicht einmal der ärztlich begleitete Suizid wurde - wie zum Beispiel in der Schweiz - hierzulande bisher legalisiert. Leider aber sind unsere Abgeordneten zu indoktriniert oder zu feige, den Wunsch von 70 Prozent der Bundesbürger ernst zu nehmen.
Dr. med. Arne A. Kollwitz,
Berlin-Schlachtensee

Wie kommt eine Gesellschaft zu dem Gedanken, Ärzten, die seit Jahrhunderten forschen, um Krankheiten zu besiegen, also unser Leben zu verlängern, die aktive Tötung der nun als Ergebnis der Forschung älter gewordenen Menschen zu dekretieren?
P.G. Winfried Hochgrebe,
Berlin-Spandau




Palliativ-Stationen, Hospize und Home-Care
Rosemarie Stein: Leiden lindern, wenn das Leben nicht zu retten ist. Palliativ-Stationen, Hospize und Home-Care: Wie Sterbenden heute geholfen werden kann. Der Tagesspiegel Nr. 19113, 23.2.2006, S. 7
Ist die Krankheit schon weit fortgeschritten und sind Versuche zur Lebensverlängerung sinnlos geworden, dann gab es bis vor kurzem nur zwei Möglichkeiten: Entweder man setzte, nur um etwas zu tun, die oft belastenden Untersuchungen und Behandlungen trotz ihrer Vergeblichkeit fort. Oder der Arzt sagte zum Kranken: "Wir können leider nichts mehr für Sie tun."
Falsch, denn man kann für Schwerstkranke in ihrer letzten Lebensphase noch sehr viel tun, wenn man das Ziel der Behandlung ändert: An die Stelle der Lebensverlängerung - Aufgabe der kurativen Medizin - tritt die Leidensverminderung. Die ist die Aufgabe der palliativen Medizin - von lateinisch pallium, Mantel, Symbol der schützenden Fürsorge. Immer mehr Krankenhäuser richten Palliativstationen ein. Sie sind darauf spezialisiert, quälende Schmerzen und andere Beschwerden wie Übelkeit oder Atemnot, aber auch Ängste und Depressionen von Patienten mit einem weit fortgeschrittenen, nicht mehr heilbaren Leiden so weit zu lindern, dass sie ihre letzte Lebenszeit nach Möglichkeit zu Hause verbringen können.
Kürzlich fand in Berlin eine Tagung statt, auf der die älteste Berliner Palliativstation ausgezeichnet wurde, die seit 1991 im heutigen Vivantes-Krankenhaus Spandau besteht...
"Durch die Fachkompetenz, das große Einfühlungsvermögen und den so liebevollen Umgang mit Kranken, Sterbenden und den sie begleitenden Menschen schaffen Sie eine wunderbare Atmosphäre der Ruhe und Würde", zitierte der Stiftungs-Vorsitzende Michael de Ridder aus dem Dankesbrief einer Familie an das Team der Spandauer Palliativstation. Die Palliativversorgung hat in Deutschland erst mit zwanzigjähriger Verspätung mühsam Fuß zu fassen begonnen...
Eberhard Klaschik, Präsident der 1993 gegründeten "Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin", berichtete, diese wissenschaftliche Vereinigung habe jetzt 1400 Mitglieder, es gebe inzwischen drei Lehrstühle für Palliativmedizin - außer seinem eigenen in Bonn je einen in Köln und in Aachen. Zudem richtet das Bundesforschungsministerium derzeit einen neuen Forschungsschwerpunkt "Palliativ-Hospizversorgung" ein. "Die Pionierphase geht zu Ende, wir befinden uns in der Phase der Institutionalisierung", sagte Klaschik.
Die Zahl der Palliativstationen nimmt zu, ebenso die der Hospize, in denen Schwerkranke mit begrenzter Lebenserwartung, die keine Klinikbehandlung brauchen, bis zum Tode palliativ versorgt werden, falls dies zuhause nicht möglich ist...
Leidenslinderung wird als wichtiges Ziel auch dann betrachtet, wenn Lebensverlängerung noch das Hauptbehandlungsziel ist, sagte Klaschik. Er stellte sich hinter die Forderungen der Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin". Dazu zählen folgende Kernpunkte: Die ambulante Palliativversorgung soll durch professionelle Teams und mit Hilfe von Angehörigen, die von ihrer Arbeit freizustellen wären, ausgebaut werden. Verstärkt werden sollten auch die ehrenamtlichen Hospizdienste. Die palliative Qualifikation von Ärzten, Kranken- und Altenpflegekräften müsse verbesserst werden. Und der Anspruch auf diese leidenslindernde Versorgung müsse bundesweit gesetzlich verankert werden...
Nicht so in Berlin. Hier nutzen Krankenkassen und Land die jetzt schon vorhandenen Möglichkeiten so gut, dass der Berliner AOK-Chef Rolf Müller ein Gesetz für unnötig hält... Die vier bestehenden Palliativstationen mit zusammen 35 Betten sind zwar noch zu wenig, aber drei weitere sind geplant. Mit acht stationären Hospizen, die über insgesamt 113 Betten verfügen, steht Berlin überdurchschnittlich gut da, auch wegen des hohen Qualitätsstandards.
Außerdem fördern die Krankenkassen 14 ambulante Hospizdienste, deren ehrenamtliche, aber gut geschulte Mitglieder Schwerstkranken und Sterbenden zur Seite stehen. Eine Berliner Besonderheit ist das schon seit 1994 bestehende "Home Care"-Modellprojekt: In Verbindung mit 22 onkologischen Schwerpunktpraxen besuchen palliativmedizinisch erfahrene Ä,rzte schwerstkranke Krebspatienten zu Hause, im Hospiz oder im Heim, um ihre Schmerzen und andere Symptome zu behandeln. Zusammen mit den Angehörigen, den Pflegediensten und den Ehrenamtlichen konnten sie erreichen, dass nicht mehr als zwölf Prozent ihrer Patienten am Ende doch noch ins Krankenhaus mussten.
Auch gibt es in Berlin die "Zentrale Anlaufstelle Hospiz", getragen vom Unionshilfswerk, gefördert vom Land Berlin. Diese Informations- und Beratungsstelle für Einzelpersonen und Institutionen gab soeben unter dem Titel "Wenn Ihr Arzt nicht mehr helfen kann" einen Wegweiser heraus. Die Broschüre gibt Auskunft über die Möglichkeiten palliativer Versorgung in Berlin und enthält die Adressen aller Einrichtungen, ambulanten Dienste, Arbeitskreise und Dachorganisationen.
Die Broschüre ist kostenlos erhältlich gegen Zusendung eines adressierten un mit 1,45 Euro frankierten DIN A5-Umschlags bei der Zentralen Anlaufstelle Hospiz, Kopenhagener Str. 29, 13407 Berlin (Reinickendorf). Ein Beratungstelefon ist unter 030 / 407 11 113 zu erreichen.

Sebastian Bickerich: Ministerin gibt 240 Millionen für Todkranke. Der Tagesspiegel Nr. 18991, 21.10.2005, S. 5
... ... ...
"Nur drei Prozent der Bevölkerung wissen, was Palliativmedizin ist: eine Schmerztherapie mit seelsorgerischer Begleitung von Schwerstkranken, in der der natürliche Sterbeprozess weder verkürzt noch verlängert wird", sagt Brysch (Eugen Brysch, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospizstiftung). Zieht man diese Therapieform mit in Betracht und erläutert man sie, kommt man laut einer aktuellen Emnid-Umfrage zu einem ganz anderen Ergebnis: 56 Prozent befürworten Schmerztherapie und Hospizarbeit, nur 35 Prozent sprechen sich für die aktive Sterbehilfe aus.
Statt eines Sterbehilfegesetzes fordert die Hospizstiftung deshalb eine bessere Versorgung mit stationären Hospizen. Zurzeit stehen nach Angabend der Stiftung für 850.000 Sterbende im Jahr in Deutschland nur 1130 Betten zur Verfügung.
Einen Schritt in diese Richtung kündigte am Donnerstag Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) an. Sie will die Palliativmedizin mit einem 240-Millionen-Euro-Programm flächendeckend ausbauen. Die Ministerin plant dazu einen gesetzlichen Anspruch auf eine "spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung". Dafür sollen bundesweit 330 Teams aus Ärzten und Pflegekräften gebildet werden.

MITARBEITER DER WOCHE.
rcf: Die Palliativmedizinerin. Der Tagesspiegel Nr. 18994, 24.10.2005, S. 14
Name
Petra Anwar, 39
Beruf
Palliativmedizinerin - sie hilft, das Sterben zu erleichtern. Sie arbeitet für Homecare Berlin http://www.homecareberlin.de, einen Verein von Ärzten, der die häusliche Versorgung schwerstkranker, "austherapierter" Krebspatienten ermöglichen will.
Alltag
Man kann es einfacher machen, das Sterben. "Man kann die Angst nehmen und die Schmerzen", sagt Petra Anwar. Aktive Sterbehilfe, meint sie, "brauchen wir nicht". Die Frage nach der schnellen Todesspritze, die hört sie oft - aber immer nur bei ersten Besuchen. "Wenn es gelingt, die Schmerzen in den Griff zu bekommen, fragen die Patienten nie wieder", sagt sie. Petra Anwar gehört zu jener Gruppe von Ärzten, die die Gesundheitsministerin jetzt, inmitten der Diskussion um die aktive Sterbehilfe, unterstützen will, vor allem mit Geld, unter anderem für Initiativen wie das Ricam Hospiz und Homecare Berlin. 44 Patienten hat Anwar zurzeit, allein 14 im Ricam Hospiz, mehrmals die Woche besucht sie sie, gibt Medikamente, redet vor allem, lindert Angst, hilft aber auch bei letzten Wünschen...

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