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Informationen zur niederländischen Sprache und Kultur


Stand der Bearbeitung: 7.5.2006
Zuletzt bearbeitet: 24.10.2008
Beendigung der Großzitate aus de Volkskrant: 25.3.2013
Beendigung der Großzitate aus Der Tagesspiegel: 24.5.2013

Zur niederländischen Drogenpolitik

Von P. Hobma, Niederlande

Zur Drogenpolitik folgendes:
( Beachte: das Drogengesetz = de drugswet)
Wie auch in den anderen zivilisierten Ländern ist bei uns in den Niederlanden der Besitz (het bezit), der Konsum (de consumptie, het gebruik) und der Handel mit betäubenden Mitteln (in verdovende middelen) gesetzlich verboten. Die links orientierte Regierung des Premierministers Joop den Uyl hat jedoch 1976 eine grundlegende Änderung des Opiumgesetzes (de Opiumwet) durchgeführt. Dadurch ist der Besitz, der Kleinhandel und der Konsum von sogenannten "soft-drugs" (weichen Drogen) nur noch ein Vergehen (een overtreding) und nicht mehr ein Verbrechen (een misdrijf). Im Vergleich: Vergehen (overtredingen) nach niederländischem Strafrecht sind u.a.: Autofahren, ohne den Gurt anzulegen, Beleidigung (belediging) und Sachbeschädigung (vernieling). Verbrechen sind u.a.: Mord (moord), Erpressung (afpersing), Körperverletzung (NL: mishandeling, B: slagen en verwondingen), Handel mit "hard-drugs" (harten Drogen). Prostitution und Zuhälterei sind, wenn nicht genehmigt, ebenfalls Verbrechen.
Zu den "weichen Drogen", soft-drugs, werden gerechnet: Haschisch (hasj, hasjiesj), Qat aus dem Jemen, bestimmte Pilze (paddestoelen, im Jargon des Milieus: paddo's ), Marihuana (aus Hanf, NL: hennep) oder weed (engl. für Unkraut; die Bezeichnung ist dem amerikanischen Englisch entlehnt worden; man schreibt auch wohl nach niederländischen Regeln: wiet). Manche rechnen den Alkohol und das Nikotin der "normalen" Zigaretten usw. auch dazu. In den Niederlanden besteht seit den 1970er Jahren die Auffassung, dass all diese Produkte etwa gleich schädlich sind und gesetzlich gleich behandelt werden sollten. Deswegen wird die Produktion von und der Handel mit "soft-drugs" für den Eigenbedarf des Gebrauchers generell nicht bestraft. Aber die Ausfuhr ist immer noch verboten. Daher kann es dazu kommen, dass bei einem Einsatz der holländischen Polizei in einem Cafe niederländische Marihuanagebraucher nicht, ausländische aber wohl bestraft werden.
Als es noch keine Möglichkeit gab, in einem Cafe Haschisch oder "weed" zu rauchen, entstanden sogenannte Coffee Shops (Kaffeeläden) . Der Kaffee war anfangs wirklich auch noch erhältlich (als Deckmantel). Aber nach den Gesetzes- und Sittenänderungen der 1970er Jahre wurden diese Coffee Shops "gedoogd". Gedogen ist ein schwaches Zeitwort aus dem Mittelniederländischen. Es bedeutete damals wie heute: erlauben, genehmigen. Vor allem bedeutet das Wort jetzt: etwas trotz einem offiziellen Verbot mehr oder weniger ausnahmsweise erlauben. Eine Politik (een beleid, een politiek) bei der oft solche Ausnahmen erlaubt werden, heißt in den Niederlanden: een gedoogbeleid.
In den meisten Gemeinden werden ein oder mehrere coffee shops genehmigt. Die Auflagen sind, wie auch für Bordelle, streng und werden von der Polizei regelmäßig kontrolliert. Erstens dürfen die soft drugs nur an Volljährige verkauft werden ( 18+). Zweitens darf nur eine Menge für den Eigenbedarf verkauft werden. Drittens sind die als viel gefährlicher eingestuften "hard drugs" ( LSD, Ecstasy-Tabletten, Amphetamin ("speed"), Kokain, Heroin und andere Chemikalien dieser Art ) streng verboten, auch die Kunden dürfen den coffee shop damit nicht betreten. Viertens darf ein coffee shop sich nicht in der Nähe einer Schule befinden. Fünftens muss ein coffee shop eine ordentliche Buchführung haben und pünktlich die Umsatz- und Einkommenssteuer zahlen. Im übrigen: auch illegale Tätigkeiten wie Handel mit hard drugs, Erpressung und Hehlerei sind in den Niederlanden steuerpflichtig......
Ein neues Problem ist, dass viele Bauern und Privatleute einen Nebenverdienst in dem Anbau von Hanfpflanzen suchen. Die Hanfplantagen (hennepplantages) werden oft auf dem Dachboden oder in der Scheune der Wohnung, in einem Schuppen oder Gewächshaus angelegt. Strom wird illegal abgezapft (was zu gefählichen Zuständen führen kann; schon oft entstand durch unsachkundig angelegte Stromleitungen in einer Hanfplantage ein Feuer). Diese Praktiken sind nach wie vor verboten, und wer erwischt wird, wird kräftig zur Kasse gebeten. Denn die Elektrizitätsfirma schickt eine mit einem hohen Bußgeld ergänzte Rechnung, und auch der Richter ahndet dieses Vergehen (overtreding) mit einer Geldstrafe von 1000- 50 000 Euro (je nach Höhe des Umsatzes der geernteten Hanfpflanzen). Mieter mit einer Hanfplantage müssen damit rechnen, ihre Mietwohnung verlassen zu müssen.





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